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20.02.2026
06:54 Uhr

Vetternwirtschaft im Bundestag: SPD fordert schärfere Regeln – doch wer kehrt vor der eigenen Tür?

Vetternwirtschaft im Bundestag: SPD fordert schärfere Regeln – doch wer kehrt vor der eigenen Tür?

Die SPD-Bundestagsabgeordnete Sonja Eichwede hat eine Debatte angestoßen, die in den Hallen des Berliner Reichstagsgebäudes für Unruhe sorgen dürfte. Die Parlamentarierin fordert eine deutliche Verschärfung der bestehenden Regeln gegen Vetternwirtschaft im Deutschen Bundestag. Verwandte von Abgeordneten sollten künftig nicht nur im eigenen Büro, sondern auch in den Büros anderer Abgeordneter derselben Fraktion nicht mehr beschäftigt werden dürfen. „Ich finde, dass sich das nicht gehört", erklärte Eichwede gegenüber dem Nachrichtenmagazin Politico.

Steuergelder und Vertrauen – ein heikles Thema

Es geht, wie so oft in der Politik, um das Vertrauen der Bürger in ihre Institutionen. Und um den sensiblen Umgang mit Steuergeldern – jenen Milliarden, die der hart arbeitende deutsche Steuerzahler Monat für Monat abführt, damit der Staatsapparat funktioniert. Eichwede betonte, dass bei der Einstellung von Mitarbeitern in Abgeordnetenbüros die Qualität der Arbeit und die fachliche Eignung im Vordergrund stehen müssten, nicht der Familienname.

Konkret schlägt die SPD-Politikerin vor, die bereits bestehende Regelung, wonach Abgeordnete keine eigenen Verwandten in ihren Büros beschäftigen dürfen, auf sämtliche Büros innerhalb derselben Fraktion auszuweiten. Einige Landtage hätten entsprechende Verschärfungen bereits umgesetzt – der Bundestag hinke hier hinterher.

Der Fingerzeig Richtung AfD

Besonders pikant: Eichwede richtete ihren Vorstoß explizit gegen die AfD-Fraktion. Dort habe es offenbar Fälle gegeben, in denen kein ausreichendes „Anstandsgefühl" geherrscht habe. Man müsse daher über gesetzliche Verschärfungen nachdenken. Nun mag man der AfD vieles vorwerfen können – doch die Frage drängt sich auf, ob die SPD hier nicht den Splitter im Auge des anderen sucht, während der Balken im eigenen prächtig gedeiht. Schließlich ist die Praxis, politische Vertraute, Parteifreunde und deren Angehörige in lukrative Positionen zu hieven, ein Phänomen, das sich quer durch alle Fraktionen des Bundestages zieht. Die Geschichte der Bundesrepublik ist reich an Beispielen dafür, dass Parteibuch und persönliche Beziehungen bei Stellenbesetzungen mindestens ebenso schwer wogen wie fachliche Qualifikation.

Parteifreundschaft ist keine Vetternwirtschaft – wirklich?

Interessanterweise lehnte Eichwede eine generelle Gleichsetzung von Parteifreundschaft mit Vetternwirtschaft ab. Bei Personen aus der eigenen Partei könne man Leistung und Eignung aufgrund gemeinsamer Zusammenarbeit besser einschätzen, argumentierte sie. Entscheidend sei, dass die Auswahl nachvollziehbar und qualifikationsbezogen erfolge. Eine bemerkenswerte Differenzierung, die manch kritischer Beobachter als bequeme Hintertür interpretieren dürfte. Denn wer definiert, wo die Grenze zwischen berechtigtem Vertrauen in bewährte Mitstreiter und schamloser Günstlingswirtschaft verläuft?

Der deutsche Bürger hat ein Recht darauf zu erfahren, wie seine Steuergelder verwendet werden. Und er hat ein Recht darauf, dass Positionen im parlamentarischen Betrieb nach Kompetenz und nicht nach Verwandtschaftsgrad besetzt werden. Dass es dafür überhaupt einer gesetzlichen Regelung bedarf, spricht Bände über den moralischen Zustand unserer politischen Klasse. In einer funktionierenden Demokratie sollte ein solches Verhalten schlicht selbstverständlich sein – doch offenbar ist der Anstand in den Wandelgängen des Bundestages ein knappes Gut geworden.

Es bleibt abzuwarten, ob Eichwedes Vorstoß tatsächlich in konkrete Gesetzgebung mündet oder ob er – wie so viele wohlklingende Reformvorschläge – im Sumpf der Berliner Koalitionsarithmetik versickert. Die Große Koalition unter Friedrich Merz hätte jedenfalls die Mehrheit, um hier Nägel mit Köpfen zu machen. Die Frage ist nur: Will sie das wirklich?

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