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06.08.2026
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Wenn Beamte entscheiden, wer gewählt werden darf: AfD-Mann Sichert zieht gegen seinen Wahlausschluss vor Gericht

Wenn Beamte entscheiden, wer gewählt werden darf: AfD-Mann Sichert zieht gegen seinen Wahlausschluss vor Gericht
Symbolbild: KI-generiert

Es ist ein Vorgang, der in jedem anderen europäischen Land Schlagzeilen produzieren würde: Ein gewählter Bundestagsabgeordneter darf bei einer Kommunalwahl nicht antreten – nicht, weil ihm ein Gericht etwas nachgewiesen hätte, sondern weil ein Wahlausschuss "begründete Zweifel" an seiner Verfassungstreue zu erkennen glaubt. Genau das ist Martin Sichert widerfahren. Der AfD-Politiker wollte im Landkreis Friesland für das Amt des Landrats kandidieren. Man ließ ihn nicht. Jetzt wehrt er sich – mit einem Eilantrag und einer Klageschrift, die auf 45 Seiten weit mehr angreift als nur seinen persönlichen Fall.

45 Seiten gegen ein Verfahren, das es so bisher nicht gab

Vertreten wird Sichert von einem Rechtsanwalt aus den eigenen Reihen. Formal richtet sich die Klage gegen die Nichtzulassung. Inhaltlich zielt sie jedoch auf das Fundament, das diesen Ausschluss überhaupt erst ermöglicht hat: die Novelle des niedersächsischen Kommunalwahlrechts, vorangetrieben aus dem SPD-geführten Innenministerium des Landes. Ein Schelm, wer dabei an Zufall denkt.

Der zentrale Einwand ist bemerkenswert schlicht – und deshalb so wirkungsvoll. Das Demokratieprinzip des Grundgesetzes, so die Argumentation, verlange Wahlen ohne staatliche Eingriffe in Vorgang und Ergebnis. Wer einen Bewerber bereits im Vorfeld aussortiere, greife unmittelbar in den demokratischen Wettbewerb ein. Die Entscheidung darüber, wer regieren dürfe, werde damit dem Souverän entzogen und an Behördenstuben delegiert.

Sichert spricht in seiner Klageschrift von einem Parteiverbot durch die Hintertür. Da die AfD vom Bundesverfassungsgericht nicht verboten worden sei, dürften ihre Funktionsträger nach seiner Auffassung auch nicht allein wegen ihrer Parteizugehörigkeit oder wegen einer Einschätzung des Verfassungsschutzes von Wahlen ferngehalten werden.

Hat der Wahlausschuss überhaupt selbst geprüft?

Besonders pikant ist ein weiterer Vorwurf: Der Wahlausschuss habe die gegen Sichert erhobenen Anschuldigungen gar nicht eigenständig geprüft, sondern sich im Wesentlichen auf die Bewertungen der Kommunalaufsicht und des Verfassungsschutzes verlassen. Man muss kein Jurist sein, um zu erkennen, wie brisant das wäre. Eine Behörde liefert die Einschätzung, ein Gremium nickt sie ab, der politische Konkurrent ist aus dem Rennen. Wer sich fragt, warum das Vertrauen in staatliche Institutionen in Deutschland erodiert, findet hier eine ziemlich präzise Antwort.

Der Fall Ludwigshafen als düsteres Vorbild

Sichert beschreitet einen steinigen Weg. Denn er ist nicht der Erste. Bereits 2025 wurde der AfD-Politiker Joachim Paul von der Oberbürgermeisterwahl in Ludwigshafen ausgeschlossen. Er klagte – und verlor auf ganzer Linie. Mehrere Instanzen bestätigten den Ausschluss unter Verweis auf Zweifel an der Verfassungstreue, selbst die Verfassungsbeschwerde blieb erfolglos. Das Muster ist etabliert, die Blaupause liegt vor. Und siehe da: Kaum ein Jahr später wird sie in Niedersachsen angewendet.

Denn Sichert ist keineswegs ein Einzelfall. Gleich vier AfD-Bewerber wurden von der niedersächsischen Kommunalwahl am 13. September ferngehalten. Neben Sichert traf es einen weiteren Landratskandidaten, dessen Bewerbung ausgerechnet am letzten Tag der Zulassungsfrist kassiert wurde – ein Timing, das jede Chance auf einen ordentlichen Wahlkampf zuverlässig zerstört. Hinzu kommen ein Bewerber um das Oberbürgermeisteramt in Wilhelmshaven und ein Kommunalpolitiker, der in Herzberg am Harz Bürgermeister werden wollte.

Warum das jeden Bürger angehen sollte

Man mag zur AfD stehen, wie man will. Doch die entscheidende Frage lautet nicht, ob man diese Partei sympathisch findet. Sie lautet: Wer soll künftig darüber befinden, welche Namen auf dem Stimmzettel stehen? Der Wähler – oder ein Ausschuss, der sich auf Berichte eines dem Innenministerium unterstellten Nachrichtendienstes stützt? Ein Instrument, das heute gegen den politischen Gegner der Regierenden eingesetzt wird, steht morgen jedem zur Verfügung, der zufällig gerade die Mehrheit hat. Genau deshalb hat das Grundgesetz das Parteiverbot bewusst in die Hände des Bundesverfassungsgerichts gelegt und nicht in die von Landesbehörden.

Sichert hat angekündigt, den Rechtsweg notfalls vollständig auszuschöpfen – bis vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Realistisch dürfte allerdings sein, dass bis zum Wahltag im September keine endgültige Entscheidung fällt. Gibt das Gericht dem Eilantrag statt, könnte er nachträglich zugelassen werden. Lehnt es ab, bleibt der lange Instanzenzug. Und die Wahl? Die findet dann eben ohne ihn statt. Auch das ist eine Form politischer Entscheidung.

Ein Vertrauensverlust mit Folgen

Wer glaubt, solche Vorgänge blieben ohne Wirkung auf die Stimmung im Land, unterschätzt die Bürger gewaltig. Jede Ausgrenzung, die als juristischer Verwaltungsakt daherkommt, verstärkt bei Millionen Menschen das Gefühl, dass die politische Konkurrenz in Deutschland nicht mehr an der Urne, sondern im Amtszimmer entschieden wird. Das ist nicht allein die Auffassung unserer Redaktion – es ist eine Wahrnehmung, die sich quer durch die Bevölkerung zieht und in jeder Umfrage zum Institutionenvertrauen ablesbar ist.

Wer die Demokratie schützen will, sollte ihr vertrauen. Wer sie durch Verfahrenstricks vor dem eigenen Volk zu schützen versucht, betreibt ihr Gegenteil. Am Ende bleibt für den Bürger die nüchterne Erkenntnis: Politische Stabilität ist in diesem Land keine Selbstverständlichkeit mehr. Wer sein Vermögen in unsicheren Zeiten breit aufstellen möchte, tut gut daran, auch physische Edelmetalle als krisenfeste Beimischung eines soliden Portfolios in Betracht zu ziehen – Sachwerte, die keiner Behördenentscheidung bedürfen.

Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Anlage-, Rechts- oder Steuerberatung dar. Er gibt die Einschätzung unserer Redaktion auf Basis der uns vorliegenden Informationen wieder. Jeder Leser ist für seine Entscheidungen selbst verantwortlich und sollte eigenständig recherchieren beziehungsweise fachkundigen Rat einholen.

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