
Wenn der Gesetzgeber pfuscht: Ein CDU-Abgeordneter klagt an – und Karlsruhe kneift

Gut drei Jahre ist es her, dass der CDU-Politiker Thomas Heilmann mit einem Eilantrag vor das Bundesverfassungsgericht zog, um dem hastig durchgepeitschten Gesetzgebungsverfahren der damaligen Ampel-Regierung Einhalt zu gebieten. Nun, am Vorabend der Urteilsverkündung im Hauptsacheverfahren, zieht der Abgeordnete eine ernüchternde Bilanz. Und diese Bilanz sollte jedem wachen Bürger dieses Landes zu denken geben.
Ein Weckruf, der offenbar verhallte
Heilmann macht keinen Hehl aus seiner Enttäuschung. Er sei nach wie vor der Überzeugung, damals richtig gehandelt zu haben, ließ er verlauten. Und wer die Umstände jener Tage noch vor Augen hat, kann ihm kaum widersprechen. Damals wurde ein Gesetz im Eiltempo durch die parlamentarischen Instanzen gepeitscht – die Abgeordneten hatten kaum Zeit, den Inhalt überhaupt zu lesen, geschweige denn ihn seriös zu prüfen. Ein Verfahren, das dem Grundgedanken einer funktionierenden Demokratie Hohn spricht.
Bundestag und Bundesregierung, so seine bittere Feststellung, gingen bereits vor seiner Klage nicht sorgfältig mit dem Gesetzgebungsprozess um – und täten dies leider bis heute nicht. Das Ergebnis? Eine schleichende, im Grunde vollkommen vermeidbare Entwertung unserer demokratischen Institutionen.
Der nachlässige Umgang mit dem Gesetzgebungsverfahren führe zu einer eigentlich vermeidbaren Entwertung der Demokratie, so die klare Kritik des CDU-Politikers.
Karlsruhe zwischen Analyse und Zaghaftigkeit
Besonders aufschlussreich ist Heilmanns Einschätzung des Verfassungsgerichts selbst. Zwar habe das Gericht bei seiner damaligen einstweiligen Anordnung durchaus die richtige Analyse vorgenommen und die entscheidenden Rechtsfragen benannt. Doch nun, so seine Vermutung, hadere man in Karlsruhe damit, aus dieser Analyse einen belastbaren Maßstab zu formen, an dem sich künftige Gesetzgebungsverfahren messen lassen müssten.
Die Konsequenz? Er rechne mit keiner weitreichenden Entscheidung, sagte Heilmann mit spürbarer Resignation. Man darf sich also fragen: Wozu das Ganze, wenn selbst das höchste deutsche Gericht offenbar davor zurückschreckt, klare Kante zu zeigen?
Was auf dem Spiel steht
Es geht hier um weit mehr als juristische Feinheiten. Es geht um die Frage, ob die politische Klasse in diesem Land noch bereit ist, sich an die Spielregeln zu halten, die unsere Verfassungsväter aus gutem Grund geschaffen haben. Wenn Gesetze im Handstreich durchgedrückt werden, wenn Parlamentarier zu bloßen Abnickern degradiert werden, dann bröckelt das Fundament, auf dem dieses Land ruht.
Die vergangenen Jahre haben eindrücklich gezeigt, wohin diese Kultur der Hast führt – man denke nur an das berüchtigte Heizungsgesetz, das mit brachialer Ideologie und atemloser Geschwindigkeit den Bürgern übergestülpt wurde. Ob die neue Große Koalition unter Friedrich Merz aus diesen Fehlern gelernt hat, darf mit gutem Recht bezweifelt werden.
Fazit: Stabilität sucht man am besten anderswo
Wenn selbst die Grundpfeiler unserer demokratischen Ordnung ins Wanken geraten und das Vertrauen in staatliche Institutionen schwindet, dann suchen kluge Bürger nach echten Konstanten. Papierne Versprechen und wankelmütige Politik bieten wenig Halt. Physische Edelmetalle wie Gold und Silber hingegen unterliegen keinem Gesetzgebungsverfahren, keiner politischen Willkür und keinem hastigen Federstrich. Sie haben über Jahrhunderte hinweg ihren Wert bewahrt – und können als solider Baustein zur Vermögenssicherung ein sinnvoller Bestandteil eines breit gestreuten Portfolios sein.
Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Rechtsberatung dar. Die hier wiedergegebenen Einschätzungen entsprechen der Meinung unserer Redaktion sowie den uns vorliegenden Informationen. Für rechtliche Fragen wenden Sie sich bitte an einen qualifizierten Rechtsberater.

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