
Wenn der Staat zum Hacker wird: Der BND späht Journalisten aus – jetzt schlägt Straßburg zurück

Es klingt wie aus einem dystopischen Roman, ist aber bittere deutsche Realität: Der Bundesnachrichtendienst, jener Auslandsgeheimdienst, der eigentlich Terroristen und feindliche Mächte im Visier haben sollte, darf ganz legal die Smartphones von Journalisten kapern und mit Spionagesoftware infizieren. Was bei autoritären Regimen reflexartig als Skandal gebrandmarkt würde, gilt im angeblich so freiheitlichen Deutschland als rechtsstaatlich abgesegnete Befugnis. Nun zieht die Organisation „Reporter ohne Grenzen“ vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg – und stellt damit die gesamte deutsche Überwachungspraxis auf den Prüfstand.
Ein Geheimdienst, der die vierte Gewalt belauscht
Die Vorwürfe wiegen schwer. Die NGO sieht durch den Einsatz sogenannter Staatstrojaner gleich mehrere fundamentale Grundrechte verletzt: die Privatsphäre, die Meinungsfreiheit und damit die europäische Menschenrechtskonvention selbst. Wie soll ein Journalist seine Arbeit unabhängig ausüben, wenn er sich nicht mehr darauf verlassen kann, dass seine Kommunikation sicher ist? Wie soll ein Informant noch den Mut aufbringen, Missstände aufzudecken, wenn ihm die staatliche Spähsoftware im Nacken sitzt?
Besonders perfide ist die technische Funktionsweise dieser digitalen Waffen. Die Trojaner fangen Nachrichten ab, noch bevor sie verschlüsselt werden. Und sie greifen selbst dann, wenn nicht der Journalist selbst überwacht wird, sondern lediglich eine seiner Kontaktpersonen ins Visier der Schnüffler gerät. Das Ergebnis: ein Abschreckungseffekt, der die freie Presse von innen aushöhlt.
Straßburg riecht eine Grundsatzentscheidung
Das Gericht scheint die Brisanz des Falls erkannt zu haben. Wie aus einem Schreiben hervorgeht, das einem überregionalen Wochenblatt vorliege, werde die Beschwerde der Bundesregierung mitsamt einem detaillierten Fragenkatalog zugestellt. Mehr noch: Straßburg erwäge, den Fall als sogenannten „impact case“ mit Vorrang zu behandeln. Damit stünde nicht weniger als eine europaweite Grundsatzentscheidung im Raum – eine Klärung der fundamentalen Frage, was Geheimdienste auf diesem Kontinent dürfen und was nicht.
„Gerade in verschärften Bedrohungslagen brauchen wir keinen schwächer, sondern einen wirksam kontrollierten Nachrichtendienst“, kritisierte Christian Mihr, der Geschäftsführer von Reporter ohne Grenzen.
Bis Oktober will der Gerichtshof von der Bundesregierung wissen, wie genau die Daten abgegriffen werden und was anschließend mit ihnen geschieht. Eine besonders heikle Frage stellt das Gericht obendrein: Werde die IT-Sicherheit sämtlicher Nutzer dadurch gefährdet, dass der Staat Sicherheitslücken ausnutze, statt sie zu melden? Eine berechtigte Sorge, denn jede vom Staat offengehaltene Hintertür ist auch eine Einladung an Kriminelle und feindliche Akteure.
Während Straßburg prüft, will Berlin nachlegen
Man könnte meinen, eine solche Klage würde die Regierenden zur Vorsicht mahnen. Weit gefehlt. Während in Straßburg die geltende Rechtslage seziert wird, arbeitet die Bundesregierung bereits an einem neuen BND-Gesetz, das die Befugnisse des Dienstes noch ausweiten soll. Künftig dürfe der Geheimdienst bei Cyberangriffen sogar fremde IT-Infrastruktur hacken. Es ist dieses Muster, das viele Bürger zunehmend mit Sorge erfüllt: Statt den Apparat zu kontrollieren, wird er gefüttert. Statt Freiheit zu schützen, wird Überwachung zementiert.
Seit Juli 2021 dürfen BND, Verfassungsschutz und der Militärische Abschirmdienst offiziell Staatstrojaner einsetzen. Begründet wurde diese folgenschwere Gesetzesänderung damals mit dem altbekannten Dreiklang: Terrorismusbekämpfung, Cyberkriminalität, organisierte Kriminalität. Klingt nobel. Doch die Erfahrung lehrt, dass Befugnisse, einmal geschaffen, selten auf jene Fälle beschränkt bleiben, mit denen sie ursprünglich gerechtfertigt wurden. Der Auslandsgeheimdienst darf seine Trojaner gegen Menschen im Ausland zudem mit verblüffend geringen Hürden einsetzen.
Ein Symptom einer größeren Krankheit
Dieser Fall reiht sich ein in eine beunruhigende Entwicklung. Erst kürzlich wurde bekannt, dass Landesmedienanstalten mit einem KI-Werkzeug das Internet nach angeblicher Hasskriminalität durchforsten und ihre Ergebnisse an den Verfassungsschutz weiterleiten. Schritt für Schritt entsteht so ein Geflecht aus Überwachung, Denunziation und staatlicher Kontrolle, das mit dem Bild eines freiheitlichen Rechtsstaats immer weniger zu tun hat. Die Frage drängt sich auf: Gegen wen richtet sich dieser Apparat eigentlich wirklich – gegen echte Gefährder oder gegen unbequeme Stimmen?
Dass ausgerechnet Straßburg nun das deutsche Überwachungsgebaren ins Visier nehmen muss, ist ein Armutszeugnis für ein Land, das sich so gerne als Hort der Pressefreiheit inszeniert. Eine wehrhafte Demokratie zeichnet sich nicht dadurch aus, dass sie ihre Journalisten ausspäht, sondern dadurch, dass sie deren Unabhängigkeit als unverhandelbares Gut verteidigt. Es bleibt zu hoffen, dass die Richter in Straßburg jene Grenze ziehen, die der deutsche Gesetzgeber längst hätte ziehen müssen.
Was bleibt: Vertrauen ist die härteste Währung
In einer Zeit, in der der Staat selbst zum Hacker mutiert und digitale Kommunikation zum gläsernen Schauplatz wird, gewinnt eine alte Erkenntnis neue Aktualität: Wer sich allein auf staatliche Strukturen verlässt, läuft Gefahr, irgendwann ohne Schutz dazustehen. Was im Digitalen die verschlüsselte Kommunikation ist, sind im Finanziellen physische Edelmetalle wie Gold und Silber – greifbare, unabhängige Werte außerhalb der Reichweite von Datenbanken und staatlichem Zugriff. Wer sein Vermögen krisenfest aufstellen will, tut gut daran, einen Teil davon in handfeste Sachwerte zu legen, die kein Trojaner kapern und kein Behördenapparat verwalten kann.
Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Anlage-, Steuer- oder Rechtsberatung dar. Er gibt ausschließlich die Meinung unserer Redaktion sowie die uns vorliegenden Informationen wieder. Jeder Leser ist angehalten, sich eigenständig zu informieren und bei Bedarf einen qualifizierten Rechts- oder Steuerberater zu konsultieren. Für Anlageentscheidungen ist jeder selbst verantwortlich.
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