
Wenn der Staat zur Bedrohung wird: Fluglotsin im Visier der Willkür
Es klingt wie ein Albtraum aus einem Kafka-Roman, doch für eine deutsche Fluglotsin wurde er zur bitteren Realität: Nach 19 Jahren tadelloser Dienstzeit verlor sie über Nacht ihre berufliche Existenz – nicht etwa wegen eigener Verfehlungen, sondern weil ihr Ehemann in einer privaten WhatsApp-Gruppe kritische Worte über die damalige Merkel-Regierung geäußert haben soll. Was folgte, war ein jahrelanges Martyrium durch die Mühlen eines Rechtsstaates, der seinen Namen in diesem Fall nicht verdient.
Der Tag, an dem alles begann
Die Geschichte beginnt mit einem unangekündigten Besuch des Verfassungsschutzes. Während die Fluglotsin ihren verantwortungsvollen Dienst versah, standen die Beamten vor der Tür ihres Ehemannes. Der Vorwurf: „Terroristische Tendenzen" aufgrund seiner Mitgliedschaft in einer vierköpfigen WhatsApp-Gruppe. Das vermeintliche Vergehen? In Zeiten der unkontrollierten Massenmigration hatte man sich dort kritisch über die Politik der damaligen Bundeskanzlerin geäußert.
Besonders perfide: Auch die völlig unbeteiligte Ehefrau geriet ins Visier der Behörden. Ohne konkrete Beweise oder nachvollziehbare Vorwürfe wurde auch ihr „terroristisches Gedankengut" unterstellt. Die Aufforderung, binnen 14 Tagen eine Referenzperson für ihre Verfassungstreue zu benennen, kam sie pflichtbewusst nach – in der naiven Hoffnung, damit sei die Angelegenheit erledigt.
Ein Jahr der trügerischen Ruhe
Fast zwölf Monate lang ging das Leben seinen gewohnten Gang. Die Fluglotsin versah weiterhin ihren Dienst, unterlag dabei strengsten Sicherheitsüberprüfungen. Ein deutlicheres Zeichen dafür, dass die Vorwürfe jeder Grundlage entbehrten, konnte es kaum geben. Wer würde schon jemanden mit angeblich terroristischen Neigungen die Verantwortung für Hunderte Menschenleben im Luftraum überlassen?
Doch dann schlug das System mit voller Härte zu. Ohne Vorwarnung, ohne ordentliches Verfahren wurde der Fluglotsin die Zuverlässigkeits- und Sicherheitsüberprüfung entzogen. Von einem Tag auf den anderen war sie faktisch berufsunfähig – in einem hochspezialisierten Beruf, für den es in Deutschland nur einen einzigen Arbeitgeber gibt.
Das Spiel mit verteilten Rollen
Was sich in der Folge abspielte, offenbart die ganze Perfidie behördlicher Willkür. Der Sicherheitsbeauftragte der Deutschen Flugsicherung wurde nach Köln zitiert, wo ihm der Verfassungsschutz angebliche Beweise präsentierte – oder besser gesagt: nicht präsentierte. Statt konkreter Dokumente oder überprüfbarer Screenshots wurden ihm lediglich einzelne Textpassagen vorgelesen, ohne Kontext, ohne Authentizitätsnachweis, ohne rechtliche Einordnung.
Dieser Beamte, den die Betroffene als Paradebeispiel für vorauseilenden Gehorsam und fehlende Zivilcourage beschreibt, setzte daraufhin die „Empfehlung" des Verfassungsschutzes um. So wurde er zum willigen Vollstrecker, während sich die eigentlichen Drahtzieher hinter dem Schleier der „bloßen Empfehlung" versteckten.
Der aussichtslose Kampf vor Gericht
Die folgenden Gerichtsverfahren vor den Verwaltungsgerichten Lüneburg und Darmstadt glichen einem Kampf gegen Windmühlen. Der Verfassungsschutz verweigerte jegliche Akteneinsicht unter Berufung auf die nationale Sicherheit und den Quellenschutz. Selbst das Gericht bekam keine Einsicht in die angeblichen Beweise. Wie soll man sich gegen Vorwürfe verteidigen, die man nicht kennt?
Besonders brisant: Bei der Verhandlung in Darmstadt lagen auf dem Tisch der Gegenseite vertrauliche Schriftsätze, die der Ehemann ausschließlich an den Verfassungsschutz übermittelt hatte. Ein klarer Verstoß gegen die Waffengleichheit vor Gericht und ein weiterer Beleg dafür, wie hier mit gezinkten Karten gespielt wurde.
Die bittere Pointe
Während die Fluglotsin ihre berufliche Existenz verlor, blieb ihr Ehemann – der angebliche „Gefährder" – völlig unbehelligt. Er ging regulär in Pension, bezieht seine vollen Bezüge und musste keinerlei Konsequenzen fürchten. Ein deutlicherer Beweis dafür, dass die Vorwürfe jeder Substanz entbehren, ist kaum vorstellbar.
Selbst eine Tonaufnahme, die zweifelsfrei belegte, dass die Fluglotsin die geforderte Referenzperson benannt hatte, konnte das Gericht nicht umstimmen. Die Urteilsbegründung ließ sechs Wochen auf sich warten und war dann so formuliert, dass eine Berufung praktisch unmöglich wurde.
Ein System, das seine Bürger frisst
Dieser Fall zeigt in erschreckender Deutlichkeit, wie schnell man in Deutschland zum Opfer staatlicher Willkür werden kann. Es genügt offenbar, zur falschen Zeit mit der falschen Person verheiratet zu sein. Die Mechanismen, die hier griffen, erinnern fatal an Sippenhaft – ein Prinzip, das in einem Rechtsstaat keinen Platz haben dürfte.
Was bleibt, ist die bittere Erkenntnis: In einem Land, in dem der Verfassungsschutz auf Basis anonymer Denunziationen und nicht überprüfbarer Screenshots existenzvernichtend agieren kann, in dem Gerichte sich weigern, Beweise zu würdigen, und in dem vorauseilender Gehorsam über rechtsstaatliche Prinzipien triumphiert, ist niemand mehr sicher. Die Geschichte dieser Fluglotsin sollte uns alle wachrütteln. Denn wenn der Staat erst einmal beschlossen hat, jemanden zu vernichten, dann findet er auch einen Weg – Rechtsstaat hin oder her.
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