
Wenn der Staatsfunk plötzlich neutral berichtet: ARD-Kommentar zum AfD-Urteil sorgt für Erstaunen

Man reibt sich die Augen und fragt sich unwillkürlich: Ist das wirklich die ARD? Jener öffentlich-rechtliche Sender, der seit Jahren kaum eine Gelegenheit auslässt, die Alternative für Deutschland in düstersten Farben zu zeichnen? Tatsächlich sorgte ein nächtlicher Kommentar der ARD-Hauptstadt-Korrespondentin Irina Sayram zum Eilverfahren des Verwaltungsgerichts Köln für eine kleine Sensation – und für begeisterte Reaktionen in den sozialen Medien.
Das Kölner Urteil: Ein Schlag ins Gesicht der politischen Instrumentalisierung
Der Hintergrund ist brisant. Das Verwaltungsgericht Köln hat dem Bundesamt für Verfassungsschutz einen empfindlichen Dämpfer verpasst. Das rund tausend Seiten umfassende Gutachten, das die AfD als „gesichert rechtsextrem" einstufen sollte, wurde vom Gericht vorläufig als unzureichend bewertet. Ein vernichtendes Urteil – nicht über eine Partei, sondern über eine Behörde, die offenkundig mehr politischen Eifer als juristische Sorgfalt an den Tag gelegt hat.
Sayram fand in ihrem Kommentar bemerkenswert klare Worte. Das Gutachten sei „nichts weiter als bedrucktes Papier – mit überschaubarer Aussagekraft", fasste sie die Einschätzung des Gerichts zusammen. Kritik an dem Dokument habe es bereits früh gegeben, und man müsse sich fragen, ob es schlicht „nicht mehr gibt". Für Verhältnisse des öffentlich-rechtlichen Rundfunks grenzt das beinahe an eine Revolution.
Der entscheidende Satz, der aufhorchen lässt
Besonders bemerkenswert war jedoch Sayrams Analyse der politischen Dimension. Wenn eine Behörde, die dem Bundesinnenminister unterstehe, derart agiere, dann dürfe man sich nicht wundern, dass bei vielen Bürgern der Eindruck entstehe, es gehe nicht um eine Partei, sondern darum, einen politischen Gegner aus dem Rennen zu nehmen. Dieser Eindruck sei „für das Vertrauen in den Staat und seine Institutionen nicht gut".
Genau das ist der Kern des Problems, den viele kritische Beobachter seit Jahren benennen – und wofür sie regelmäßig als Verschwörungstheoretiker oder Schlimmeres abgestempelt werden. Dass ausgerechnet eine ARD-Korrespondentin diese Analyse nun im Ersten Deutschen Fernsehen ausspricht, ist beachtlich. Auf den sozialen Netzwerken reagierten die Nutzer entsprechend euphorisch: „Geht doch", „Hammer-Kommentar" – so lauteten die häufigsten Reaktionen.
Ex-Ministerin Faeser und Haldenwang: Die Architekten eines gescheiterten Plans?
Das Urteil wirft ein grelles Schlaglicht auf die Amtszeit von Ex-Bundesinnenministerin Nancy Faeser und den ehemaligen Verfassungsschutzpräsidenten Thomas Haldenwang. Beide standen in der Kritik, den Verfassungsschutz als politisches Instrument gegen die größte Oppositionspartei eingesetzt zu haben. Haldenwang, der zwischenzeitlich sogar selbst eine politische Karriere bei der CDU anstrebte, verkörperte wie kaum ein anderer die fragwürdige Vermischung von Geheimdienstarbeit und parteipolitischem Kalkül.
Dass ein deutsches Gericht nun feststellt, das Gutachten halte einer ernsthaften Prüfung nicht stand, sollte jedem demokratisch gesinnten Bürger zu denken geben. Nicht etwa, weil man mit allen Positionen der AfD einverstanden sein müsste – sondern weil der Rechtsstaat nur dann funktioniert, wenn seine Institutionen nicht als Waffen im politischen Wettbewerb missbraucht werden.
Die Reaktionen: Zwischen Triumph und berechtigter Skepsis
AfD-Co-Vorsitzende Alice Weidel sprach auf X von einem „großen Sieg nicht nur für die AfD, sondern auch für Demokratie und Rechtsstaat". Sie warf dem Verfassungsschutz politisch motiviertes Handeln vor und forderte ein Ende der Debatte um ein mögliches Parteiverbot. AfD-Anwalt Ralf Höcker ging noch weiter und erklärte, ein Verbot der AfD sei damit „vom Tisch".
In den sozialen Medien feierten zahlreiche Nutzer das Urteil. Ein besonders treffender Kommentar lautete sinngemäß: Die sogenannten „Brandmauer-Parteien" würden nun schlecht schlafen, denn wenn das Verbieten nicht funktioniere, müssten sie tatsächlich noch etwas tun, was ihnen offenbar schwerfällt – nämlich Wähler durch gute Politik überzeugen.
Ein Strohfeuer oder echte Kurskorrektur?
Freilich sollte man sich von einem einzigen neutralen Kommentar nicht blenden lassen. Kritische Stimmen weisen zu Recht darauf hin, dass der Beitrag in der Nacht ausgestrahlt wurde – zu einer Uhrzeit also, zu der die Reichweite naturgemäß überschaubar ist. Ob die ARD auch in der Primetime zu einer derart sachlichen Berichterstattung über die AfD fähig wäre, darf bezweifelt werden. Die Erfahrung lehrt, dass solche Lichtblicke im öffentlich-rechtlichen Rundfunk meist Einzelfälle bleiben.
Dennoch ist der Vorgang bemerkenswert. Er zeigt, dass es auch innerhalb des gebührenfinanzierten Mediensystems Journalisten gibt, die ihren Beruf ernst nehmen und bereit sind, Sachverhalte nüchtern einzuordnen – selbst wenn das Ergebnis nicht ins gewohnte Narrativ passt. Es wäre dem demokratischen Diskurs in Deutschland zuträglich, wenn dies häufiger geschähe. Denn eine Demokratie, in der Millionen Wähler einer Partei permanent als Extremisten diffamiert werden, während staatliche Behörden mit fragwürdigen Gutachten operieren, hat ein ernstes Glaubwürdigkeitsproblem.
Die eigentliche Frage, die sich nach diesem Urteil stellt, ist eine grundsätzliche: Wie viel Vertrauen können die Bürger noch in Institutionen haben, die offensichtlich politisch instrumentalisiert wurden? Und wann beginnt die neue Bundesregierung unter Friedrich Merz endlich damit, diese Missstände aufzuarbeiten – statt sie stillschweigend fortzuführen?

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