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30.07.2026
06:43 Uhr

Wenn die Zahlen nicht passen, ändert man eben die Regeln: SPD liebäugelt mit dem Ende der Fünf-Prozent-Hürde

Wenn die Zahlen nicht passen, ändert man eben die Regeln: SPD liebäugelt mit dem Ende der Fünf-Prozent-Hürde

In Sachsen-Anhalt bahnt sich ein Lehrstück darüber an, wie man unliebsame Wahlergebnisse entschärft, ohne auch nur eine einzige Stimme umzudrehen. Der Spitzenkandidat der SPD, Armin Willingmann, hat über die Hauptstadtpresse ausrichten lassen, dass er die Fünf-Prozent-Hürde für verzichtbar hält. Ein kleiner Federstrich im Landeswahlgesetz – mit gewaltigen Folgen für die Machtverhältnisse in Magdeburg.

Fünf Prozent – und plötzlich wird die Sperrklausel zum Problem

Die Ausgangslage ist für die einst stolze Sozialdemokratie wenig schmeichelhaft. Eine aktuelle Erhebung des Instituts Insa sieht die AfD bei 41 Prozent, die CDU bei 24, die Linke bei 14 – und die SPD exakt auf jener Marke, die über politisches Leben und parlamentarisches Sterben entscheidet: fünf Prozent. Grüne, FDP und BSW haben es bereits geschafft, unter dieser Schwelle zu landen. Die SPD arbeitet, so ließe sich boshaft anmerken, mit ihrer Bundes- und Landespolitik nach Kräften daran, ihnen Gesellschaft zu leisten.

Wer jahrzehntelang von der Sperrklausel profitiert hat, entdeckt in der Not offenbar plötzlich deren undemokratischen Charakter. Bemerkenswertes Timing, muss man sagen.

Die stille Macht der Rechenverfahren

Interessant wird es beim Blick auf die Mandatsverteilung. In Magdeburg sind 83 Sitze zu vergeben, zugeteilt nach dem Verfahren Hare-Niemeyer. Auf Basis der Umfrage käme die AfD auf 40 Sitze, die CDU auf 24, die Linke auf 14, die SPD auf 5. Rechnerisch ließe sich daraus ein Bündnis aus CDU, Linken und SPD schmieden – jene Konstellation also, die in der Union offiziell noch immer ausgeschlossen wird. Man darf gespannt sein, wie lange dieses Versprechen hält, wenn Dienstwagen und Staatskanzlei auf dem Spiel stehen. Flexibilität, so heißt es dann gern, sei eben ein Gebot der Verantwortung.

Würde man dagegen nach d'Hondt auszählen, wanderte ein Mandat von der SPD zur AfD – und die Mehrheit schrumpfte auf einen einzigen Sitz. Schon dieses Detail zeigt: Wahlergebnisse entstehen nicht nur an der Urne, sondern auch am Rechenschieber.

1,2 Prozentpunkte trennen Sachsen-Anhalt von einer absoluten Mehrheit

Noch brisanter wird die Arithmetik, wenn man leicht an den Stellschrauben dreht. Gäbe die CDU einen Prozentpunkt an die AfD ab, verlöre sie ein Mandat, die AfD käme auf 41. Bei einem Verlust von 1,2 Prozentpunkten wären es 42 – und damit die absolute Mehrheit der Sitze. Zwölf Zehntel Prozentpunkte. So dünn ist das Eis, auf dem die etablierten Kräfte in Sachsen-Anhalt tanzen.

Ein Satz im Gesetz, eine einfache Mehrheit, fertig

Und genau hier setzt der Trick an. Die Fünf-Prozent-Hürde steht in Paragraph 35 des Landeswahlgesetzes von Sachsen-Anhalt. Sie hat keinen Verfassungsrang. Es braucht keine Zweidrittelmehrheit, kein Volksbegehren, keine Grundgesetzänderung – eine schlichte parlamentarische Mehrheit genügt, um aus einer Fünf eine Vier oder gleich eine Drei zu machen.

Wer die Spielregeln jederzeit mit einfacher Mehrheit umschreiben kann, muss das Ergebnis nicht mehr fürchten – er muss es nur noch verwalten.

Die Mehrheit für ein solches Manöver wäre im amtierenden Landtag mühelos zu organisieren. Grüne und FDP dümpeln bei rund vier Prozent und dürften einer abgesenkten Hürde kaum widersprechen. Das BSW säße ebenfalls im Boot, sitzt aber gar nicht erst im Parlament und wird folglich nicht gefragt. Und die SPD? Sie bekäme jenen Sicherheitspuffer, den ihre Wähler ihr offenbar nicht mehr freiwillig gewähren.

Fünf Parteien für eine „stabile" Regierung

Die Folgen wären erheblich. Bei einer Drei- oder Vier-Prozent-Hürde zögen Grüne, FDP und BSW zusätzlich ein. Die AfD fiele – bei gleichbleibendem Stimmenanteil – auf rund 35 Sitze und wäre von einer eigenen Mehrheit meilenweit entfernt. Selbst bei einem Absacken der SPD auf vier Prozent käme die stärkste Kraft nur auf 36 Mandate. Regieren ließe sich dann bequem mit einem Bündnis aus fünf Parteien, sofern CDU und Linke zueinanderfinden und man drei der übrigen Fraktionen mit Posten und Privilegien ins Boot holt. Ob ein solcher Fünferbund im praktischen Regierungshandeln irgendetwas zustande brächte, ist eine andere Frage. Hauptsache, die Sitzordnung stimmt.

Wenn Demokratie zur Verfahrensfrage wird

Man muss kein Anhänger irgendeiner Partei sein, um bei diesem Vorgang unruhig zu werden. Es geht hier nicht um die AfD, es geht um ein Prinzip: Wahlrecht ist kein taktisches Werkzeug, sondern das Fundament, auf dem die Legitimität eines Parlaments ruht. Wer es kurz vor einer Wahl anfasst, weil ihm die Umfragen missfallen, beschädigt genau jene Institution, die er zu verteidigen vorgibt. Der Bürger ist nicht dumm. Er merkt, wenn die Spielregeln in dem Moment geändert werden, in dem er im Begriff ist, das Spiel zu gewinnen.

Hinzu kommt ein zweites Muster, das sich in jüngster Zeit bei Kommunalwahlen beobachten lässt: der vorsorgliche Ausschluss missliebiger Kandidaten. Wer gar nicht erst auf dem Stimmzettel steht, kann auch nicht gewählt werden. Das erspart nachträgliche Korrekturen und wirkt nach außen hin sogar formal korrekt.

Der Blick nach Nicaragua – als Mahnung, nicht als Vergleich

Wie weit dieser Weg führen kann, zeigt ein Blick nach Mittelamerika. Dort hat Präsident Daniel Ortega die letzte Konsequenz gezogen und Wahlen kurzerhand für entbehrlich erklärt, weil ihm selbst manipulierte Abstimmungen zu unsicher erschienen. Niemand behauptet, Sachsen-Anhalt stünde vor Zuständen wie in Managua. Aber der Grundgedanke – die Demokratie sei zu wertvoll, um sie den unberechenbaren Wählern zu überlassen – ist erschreckend anschlussfähig.

Die Bürger in Sachsen-Anhalt werden im Herbst entscheiden. Ob ihre Entscheidung anschließend noch das gleiche Gewicht hat wie zum Zeitpunkt der Stimmabgabe, hängt davon ab, wie ernst es den Verantwortlichen mit ihrem Bekenntnis zur Demokratie tatsächlich ist. Ein Federstrich in Paragraph 35 wäre die Antwort auf diese Frage – und zwar eine sehr deutliche.

Was das für Sparer und Anleger bedeutet

Politische Instabilität und der schleichende Vertrauensverlust in demokratische Verfahren sind kein rein staatsbürgerliches Thema. Sie schlagen früher oder später auf Währung, Standort und Vermögen durch. Wer sein Erspartes gegen politische Willkür, Inflation und Systemrisiken absichern möchte, sollte über eine solide Beimischung physischer Edelmetalle in einem breit gestreuten Portfolio nachdenken. Gold und Silber kennen keine Sperrklauseln und keine Koalitionsverhandlungen – sie behalten ihren Wert unabhängig davon, wer gerade im Landtag sitzt.

Hinweis: Dieser Beitrag gibt die Einschätzung unserer Redaktion wieder und stellt weder eine Anlage-, Steuer- noch eine Rechtsberatung dar. Angaben zu Umfragewerten, Sitzverteilungen und gesetzlichen Regelungen beruhen auf den uns vorliegenden Informationen. Für Anlageentscheidungen ist jeder Leser selbst verantwortlich und sollte eigenständig recherchieren beziehungsweise fachkundigen Rat einholen. Eine Haftung für Vermögensschäden ist ausgeschlossen.

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