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22.04.2026
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Zermürbungstaktik aus Berlin: Wie die Bundesregierung die AfD-nahe Stiftung systematisch aushungert

Zermürbungstaktik aus Berlin: Wie die Bundesregierung die AfD-nahe Stiftung systematisch aushungert

Es ist ein Lehrstück deutscher Behördenwillkür, das derzeit im Bundesinnenministerium aufgeführt wird. Während die parteinahen Stiftungen von SPD, CDU, Grünen, FDP und Linken seit Jahrzehnten millionenschwere Überweisungen aus dem Staatshaushalt einstreichen, wartet die AfD-nahe Desiderius-Erasmus-Stiftung seit mehr als einem Jahr auf eine Entscheidung über ihren Förderantrag für das Haushaltsjahr 2026. Die Stiftung selbst spricht von Schikane – und man muss schon sehr viel Wohlwollen aufbringen, um dieser Einschätzung zu widersprechen.

Ein Antrag, viele Ausflüchte

Die Chronologie des Vorgangs liest sich wie eine Anleitung zur bürokratischen Entkernung politischer Gegner. Am 20. März 2025 reichte die Stiftung unter ihrer Vorsitzenden Erika Steinbach einen Antrag auf Globalzuschüsse in Höhe von rund 17,86 Millionen Euro ein. Im August desselben Jahres wurde der Antrag aufgrund neuer Berechnungsgrundlagen auf 19,54 Millionen Euro angepasst. Die Antwort der Behörde? Monatelang: Funkstille. Erst am 11. Dezember 2025 – neun Monate nach Antragstellung – meldete sich das Bundesverwaltungsamt per Fax und verlangte umfangreiche Nachweise mit einer knappen Frist bis 9. Januar 2026.

Gefordert wurden unter anderem sämtliche Jahresberichte, die personelle Zusammensetzung der Stiftungsorgane, die vollständigen Namen, Geburtsdaten und Geburtsorte aller Vorstände, Geschäftsführer und bisherigen Spender, eine Auflistung aller Publikationen und Veranstaltungen der Jahre 2024 und 2025 sowie eine Maßnahmenplanung für das gesamte Jahr 2026. Gerade der letzte Punkt entbehrt nicht einer gewissen Absurdität: Wie soll eine Stiftung, die bislang ausschließlich ehrenamtlich arbeitet und keinerlei Planungssicherheit genießt, eine belastbare Jahresplanung vorlegen, solange völlig offen ist, ob sie jemals einen Cent erhält?

34 Seiten Antwort – und wieder Schweigen

Dennoch lieferte die Stiftung. Am 22. Dezember 2025 übermittelte sie ein 34-seitiges Dokument samt Anhängen, in dem sie auf sämtliche Fragen einging. Und dann? Wieder nichts. Erst nach einer Sachstandsanfrage des juristischen Vertreters der Stiftung, des Staatsrechtlers Ulrich Vosgerau, erhielt man am 27. Februar 2026 einen lapidaren Vierzeiler: Die Prüfung sei „noch nicht abgeschlossen“. Zwei Monate später hatte sich daran nichts geändert.

Das Ungleichgewicht ist grotesk

Wer einen Blick auf die Dimensionen der anderen parteinahen Stiftungen wirft, begreift das ganze Ausmaß dieser Benachteiligung. Die SPD-nahe Friedrich-Ebert-Stiftung beschäftigt laut Jahresbericht 2024 weltweit 1.532 Mitarbeiter. Die CDU-nahe Konrad-Adenauer-Stiftung kommt auf rund 1.600 Personen, davon etwa 650 in Deutschland. Ihnen stehen eine Desiderius-Erasmus-Stiftung gegenüber, die bis heute ausschließlich ehrenamtlich arbeitet – nicht, weil sie es will, sondern weil ihr die Mittel vorenthalten werden. Stellenausschreibungen? Unmöglich. Die Vergabe von Stipendien? Frühestens im zweiten Förderjahr geplant, falls es überhaupt jemals dazu kommen sollte.

Karlsruhe hatte bereits geurteilt

Dabei ist die Problematik keineswegs neu. Bereits zwischen 2018 und 2023 wurde die Stiftung von der staatlichen Förderung ausgeschlossen – ohne jede explizite gesetzliche Grundlage. Das Bundesverfassungsgericht stufte diese Praxis als verfassungswidrig ein. Der Bundestag reagierte am 10. November 2023 mit dem Stiftungsfinanzierungsgesetz, das zum Jahreswechsel 2023/24 in Kraft trat. Die Voraussetzungen: dreimaliger Einzug der nahestehenden Partei in Fraktionsstärke in den Bundestag und ein „aktives Eintreten für die freiheitlich-demokratische Grundordnung“.

Kritiker bezeichneten das Gesetz seinerzeit als „AfD-Verhinderungsgesetz“ im rechtsstaatlichen Deckmantel – und die aktuelle Hinhaltetaktik des Bundesinnenministeriums scheint ihnen recht zu geben. Johannes Fechner (SPD) hatte damals vollmundig erklärt, „Verfassungsfeinde“ bekämen keine Steuermittel. Wer hierzulande als Verfassungsfeind gilt, entscheiden allerdings bequemerweise genau jene politischen Kräfte, denen die AfD im Bundestag den größten Konkurrenzdruck beschert.

Die Zermürbung hat Methode

Ulrich Vosgerau bringt die Lage der Stiftung auf den Punkt: Weil sie mittellos sei, könne sie ihre Ansprüche auch nicht gerichtlich durchsetzen. Prozesse bei derart hohen Streitwerten seien unbezahlbar, das Prozessrisiko unkalkulierbar. Genau das, so Vosgerau, nutze der Staat schamlos aus und verzögere das Prüfungsverfahren so lange, bis eine Bewilligung de facto sinnlos werde – schlicht deshalb, weil die Mittel im laufenden Haushaltsjahr gar nicht mehr verausgabt werden könnten.

Die AfD-Forderung nach einer finanziellen Wiedergutmachung für die Jahre 2019, 2020 und 2021 in Höhe von jeweils 900.000 Euro hatte das Bundesverfassungsgericht im Februar 2025 ohnehin abschmettert. Aus der festgestellten Verfassungswidrigkeit, so Karlsruhe, folge keine Nachzahlungspflicht. Eine Lesart, die man durchaus als juristisches Feigenblatt für politisch genehme Ungleichbehandlung verstehen kann.

Letzte Hoffnung Karlsruhe

Am 17. April 2026 wandte sich Vosgerau erneut an das Bundesverfassungsgericht. Er beklagte, die „Verfassungswidrigkeit des Stiftungsfinanzierungsgesetzes“ werde zum Nachteil der Stiftung „vertieft“, und forderte das Gericht auf, die Bundesregierung per Beschluss zu verpflichten, bis spätestens 22. Mai 2026 über den Antrag zu entscheiden. Ob Karlsruhe diesem Ansinnen folgen wird, bleibt abzuwarten.

Fazit: Wenn Demokratie nur für die Richtigen gilt

Was sich hier abspielt, ist nichts weniger als ein politisches Aushungerungsmanöver im Gewand bürokratischer Sorgfalt. Eine Partei, die in drei aufeinanderfolgenden Wahlen in Fraktionsstärke ins Parlament eingezogen ist, die in Umfragen bundesweit zur stärksten oder zweitstärksten politischen Kraft zählt, soll von den Instrumenten politischer Bildungsarbeit ferngehalten werden, während die Stiftungen der Konkurrenz mit dreistelligen Millionenbeträgen aus Steuergeldern alimentiert werden. Dass die Pressestelle des Bundesinnenministeriums auf konkrete Fragen nach der Verfahrensdauer ausweichend reagiert und pauschal auf laufende Prüfungen verweist, entspricht exakt dem Muster, das auch in anderen Bereichen deutscher Verwaltungspolitik zu beobachten ist: Wenn Argumente fehlen, hilft Schweigen und Zeit gewinnen.

Die deutsche Demokratie wird nicht durch unliebsame Oppositionsparteien gefährdet – sie wird durch jene beschädigt, die demokratische Grundprinzipien wie Gleichbehandlung und Rechtsstaatlichkeit nur dann hochhalten, wenn sie dem eigenen politischen Lager nutzen. Der Fall der Desiderius-Erasmus-Stiftung ist dafür ein Musterbeispiel. Und man darf sich an dieser Stelle durchaus die Frage stellen, wie lange sich die Bürger dieses Landes eine politische Klasse noch gefallen lassen wollen, die Chancengleichheit offenbar nur dann buchstabieren kann, wenn sie zu ihren eigenen Bedingungen stattfindet.

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