
Zu billig vermietet: Finanzamt fordert 40.000 Euro vom WohltÀter

Ein MĂŒnchner Vermieter verlangt von seinen Mietern deutlich weniger, als er könnte. Der Dank des Staates: eine SteuerprĂŒfung und eine Nachforderung von mehr als 40.000 Euro. Der Fall des EigentĂŒmers ThaddĂ€us Spegel sorgte bundesweit fĂŒr Empörung â und die dahinterstehenden Steuerregeln gelten unverĂ€ndert weiter.
8,80 Euro statt 20,17 Euro â der Fiskus rechnet anders
Spegel besitzt Medienberichten zufolge mehr als 100 Wohnungen in MĂŒnchen. Manche seiner Mieter wohnen dort seit 30, einzelne seit 50 Jahren. Mehrere von ihnen arbeiteten zugleich fĂŒr ihn, hielten die HĂ€user instand oder bauten ihre Wohnungen selbst aus.
In einem Fall verlangte er fĂŒr 61,28 Quadratmeter nur 540 Euro im Monat â 8,80 Euro je Quadratmeter. Das Finanzamt legte stattdessen 1.236,17 Euro zugrunde, also 20,17 Euro je Quadratmeter. Die Folge: gekĂŒrzte Werbungskosten, bei den angestellten Mietern zusĂ€tzlich die Frage eines geldwerten Vorteils.
Die 50- und 66-Prozent-Falle im Einkommensteuergesetz
Hinter dem Vorgang steckt kein BehördenwillkĂŒr-Einzelfall, sondern Paragraf 21 des Einkommensteuergesetzes. Der Fiskus unterscheidet drei Zonen:
- Unter 50 Prozent der ortsĂŒblichen Miete: Die Vermietung wird steuerlich aufgeteilt, Werbungskosten wie Abschreibungen, Schuldzinsen oder Reparaturkosten sind nur anteilig absetzbar.
- 50 bis unter 66 Prozent: Der volle Abzug hĂ€ngt von einer sogenannten TotalĂŒberschussprognose ab â das Finanzamt prĂŒft, ob sich die Vermietung langfristig rechnet.
- Ab 66 Prozent: Die dauerhafte Wohnraumvermietung gilt als voll entgeltlich, der Kostenabzug bleibt regelmĂ€Ăig erhalten.
Entscheidend ist dabei ein Detail, das viele Vermieter ĂŒbersehen: Verglichen wird nicht die nackte Kaltmiete. Nach den Einkommensteuer-Richtlinien zĂ€hlen auch die umlagefĂ€higen Betriebskosten â der Fiskus stellt also Warmmiete gegen Warmmiete.
MĂŒnchen zieht davon â AltvertrĂ€ge geraten unter Druck
Genau hier wird es fĂŒr Bestandsmieten gefĂ€hrlich. Der MĂŒnchner Mietspiegel 2025 weist eine durchschnittliche Nettokaltmiete von 15,38 Euro je Quadratmeter aus â ein Plus von 5,5 Prozent gegenĂŒber 2023. Je schneller das Marktniveau klettert, desto tiefer rutscht ein jahrzehntealter Vertrag unter die steuerlichen Schwellen.
Immerhin: Der Bundesfinanzhof gibt einem geeigneten örtlichen Mietspiegel grundsĂ€tzlich Vorrang. Und es muss nicht zwingend der Mittelwert einer Spanne sein â auch ein anderer Wert innerhalb der ausgewiesenen Bandbreite kann ortsĂŒblich sein.
Wenn Anstand zum Steuerrisiko wird
Spegel verlangte nach eigenen Angaben meist zwischen 12,50 und 13,50 Euro je Quadratmeter, bei einzelnen Altmietern deutlich weniger â weil diese ihre Wohnungen selbst hergerichtet hatten.
Aus Sicht unserer Redaktion offenbart der Fall eine bittere Ironie deutscher Politik: WĂ€hrend Ministerien ĂŒber bezahlbaren Wohnraum reden, Mietpreisbremsen verschĂ€rfen und private Vermieter mit Sanierungs- und Klimaauflagen ĂŒberziehen, wirkt das Steuerrecht wie ein eingebauter Preistreiber. Wer freiwillig gĂŒnstig vermietet, riskiert den Abzug seiner Kosten. Wer die Miete anhebt, ist steuerlich auf der sicheren Seite. Kritiker fragen zu Recht, wem eine solche Anreizstruktur am Ende nĂŒtzt.
FĂŒr viele BĂŒrger ist das ein LehrstĂŒck darĂŒber, wie gut gemeinte Regulierung und ein ĂŒberkomplexes Steuerrecht genau das Gegenteil dessen bewirken, was Politiker versprechen. Sachwerte â ob Immobilie oder physisches Gold und Silber â schĂŒtzen vor Geldentwertung. Vor dem Zugriff des Gesetzgebers schĂŒtzt am Ende nur ein Staat, der Eigentum wieder respektiert.
Hinweis: Dieser Beitrag gibt die EinschĂ€tzung unserer Redaktion auf Basis der uns vorliegenden Informationen wieder. Wir leisten keine Steuer- und keine Rechtsberatung und auch keine Anlageberatung. FĂŒr individuelle steuerliche oder rechtliche Fragen wenden Sie sich bitte an fachkundige Berater; Anlageentscheidungen trifft jeder eigenverantwortlich nach eigener Recherche.
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