
147 Polizeieinträge, 7.250 Euro monatlich, null Konsequenzen: Der Fall Huso B. entlarvt Deutschlands Abschiebe-Versagen

Man muss sich diese Zahl auf der Zunge zergehen lassen: 147 Polizeieinträge in 23 Jahren. Das sind mehr als sechs pro Jahr, mehr als einer alle zwei Monate. Und dennoch lebt der bosnische Staatsangehörige Huso B. nach wie vor in Köln – alimentiert vom deutschen Steuerzahler, geschützt durch ein System, das offenbar jeden Sinn für Verhältnismäßigkeit verloren hat. Dieser Fall ist kein Einzelfall. Er ist ein Symptom.
Eine Chronologie des behördlichen Totalversagens
Die Geschichte beginnt im Jahr 2003, als Huso B. nach Deutschland einreiste und einen Asylantrag stellte. Dieser wurde abgelehnt – wenig überraschend, denn Bosnien-Herzegowina gilt als sicheres Herkunftsland. Noch im selben Jahr wollte die Stadt Köln den Mann abschieben. Doch was geschah? Er tauchte unter. Einfach so. Vier Jahre lang war er von der Bildfläche verschwunden, bevor er 2007 wieder bei den Behörden auftauchte. 2009 scheiterte er vor dem Verwaltungsgericht mit einer Klage gegen seine Abschiebung. Das Urteil war eindeutig: Der Mann ist ausreisepflichtig.
Und dann? Dann passierte das, was in Deutschland offenbar zum Standardprogramm gehört: nichts. Statt den rechtskräftigen Bescheid durchzusetzen, erhielt Huso B. immer wieder eine sogenannte Duldung – jenes bürokratische Instrument, das eigentlich als vorübergehende Lösung gedacht war, in der Praxis aber zum Dauerparkschein für ausreisepflichtige Personen mutiert ist.
7.250 Euro monatlich – für eine abgelehnte Asylfamilie
Als wäre die schiere Dreistigkeit des Aufenthalts nicht genug, offenbaren die Zahlen des Sozialamts eine weitere Dimension dieses Skandals. Die zehnköpfige Familie von Huso B. erhielt nach Angaben der Behörden allein im September 2023 monatlich 7.250,77 Euro nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Wohlgemerkt: für einen Mann, dessen Asylantrag vor über zwei Jahrzehnten abgelehnt wurde. Inzwischen beziehen mehrere Familienmitglieder zusätzlich Leistungen vom Sozialamt, vier Kinder erhalten Bürgergeld.
Man fragt sich unwillkürlich: Wie viele deutsche Familien, die jeden Morgen zur Arbeit gehen, Steuern zahlen und sich an Recht und Gesetz halten, kommen auf ein vergleichbares monatliches Einkommen? Die Antwort dürfte ernüchternd ausfallen. Während der hart arbeitende Mittelstand unter steigenden Lebenshaltungskosten ächzt, fließen Tausende Euro an einen mehrfach straffällig gewordenen, abgelehnten Asylbewerber. Das ist keine Sozialpolitik mehr – das ist eine Verhöhnung all jener, die dieses System mit ihren Steuern finanzieren.
Die kriminelle Bilanz: 80 Diebstähle, Raub, Körperverletzung
Ein Blick in die polizeiliche Übersicht liest sich wie das Drehbuch eines Kriminalfilms. Von den 147 Einträgen in den Datenbanken betreffen allein 80 Fälle Diebstähle. In 41 Fällen besteht der Verdacht des gewerbsmäßigen Bandendiebstahls. Hinzu kommen Betrug, besonders schwerer Diebstahl, Raub, gefährliche Körperverletzung sowie Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte. Verurteilt wurde er laut Bundeszentralregister bislang wegen elf Straftaten.
Elf Verurteilungen. Und immer noch keine Abschiebung. Man muss sich fragen, ab welcher Schwelle der deutsche Rechtsstaat eigentlich bereit ist, seine eigenen Gesetze durchzusetzen. Bei 200 Polizeieinträgen? Bei 300? Oder gibt es diese Schwelle schlicht nicht mehr?
Der „Schutz der Familieneinheit" als Abschiebe-Blockade
Die Begründung der Kölner Behörden für die Nicht-Abschiebung mutet geradezu zynisch an. In internen Vermerken soll es heißen, dass wegen des „Schutzes der Familieneinheit" eine Rückführung nicht weiter verfolgt worden sei. Huso B. und seine Frau haben acht minderjährige Kinder, die überwiegend in Deutschland geboren wurden. Man hat also zugelassen, dass ein ausreisepflichtiger, vielfach straffälliger Mann über zwei Jahrzehnte hinweg eine immer größere Familie gründet – und genau diese Familie dann als Argument gegen die Abschiebung heranzieht. Ein perfekter Kreislauf der Absurdität.
Wer hindert eigentlich die Behörden daran, die gesamte Familie gemeinsam nach Bosnien-Herzegowina zurückzuführen? Die Familieneinheit wäre gewahrt – nur eben nicht auf Kosten des deutschen Steuerzahlers. Doch solche naheliegenden Lösungen scheinen im deutschen Verwaltungsapparat offenbar undenkbar zu sein.
Ein systemisches Problem, kein Einzelfall
Nachdem der Fall öffentlich wurde, ordnete der Kölner Oberbürgermeister eine verwaltungsinterne Prüfung an. Nach Angaben der Stadt laufen derzeit mehr als 1.000 Verfahren zur freiwilligen Ausreise oder Abschiebung. Im Jahr 2025 seien demnach 245 Personen abgeschoben worden, darunter 130 Straftäter. Das klingt nach Aktivität – ist aber angesichts der Dimension des Problems kaum mehr als ein Tropfen auf den heißen Stein.
Der Fall Huso B. ist ein Paradebeispiel für das strukturelle Versagen der deutschen Migrationspolitik. Seit Jahren wird über konsequentere Abschiebungen debattiert, werden Ankündigungen gemacht und Prüfungen eingeleitet. Doch die Realität sieht anders aus: Die Mehrheit der Abschiebungen scheitert, Duldungen werden zum Dauerzustand, und die Kosten trägt die Allgemeinheit. Bundeskanzler Friedrich Merz hatte im Wahlkampf eine härtere Gangart versprochen. Die Bürger warten. Geduldig, aber zunehmend ungeduldig.
Es ist nicht nur die Meinung unserer Redaktion, sondern die eines Großteils der deutschen Bevölkerung: Wer als abgelehnter Asylbewerber 147 Mal polizeilich auffällig wird und dennoch jahrzehntelang im Land bleibt, der offenbart nicht sein eigenes Versagen – sondern das eines Staates, der seine eigenen Gesetze nicht mehr durchzusetzen vermag. Deutschland braucht Politiker, die wieder für Deutschland regieren. Nicht gegen die eigene Bevölkerung.

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