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Kettner Edelmetalle
21.08.2026
12:40 Uhr
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518.000 Euro für einen Flug: 33 Abzuschiebende, 75 Polizisten

518.000 Euro für einen Flug: 33 Abzuschiebende, 75 Polizisten
Symbolbild: KI-generiert

Ein einziger Charterflug von Leipzig/Halle nach Pakistan hat den Steuerzahler im Mai rund 518.000 Euro gekostet. An Bord: 33 ausreisepflichtige Personen – und 75 Bundespolizisten. Es war laut Medienberichten der teuerste Sammelabschiebungsflug, den Deutschland je organisiert hat.

Die Zahlen stammen aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Linksfraktion im Bundestag. Sie zeichnen ein ernüchterndes Bild jener „Migrationswende“, die Union und SPD ihren Wählern versprochen haben.

Mehr Begleiter als Begleitete

Rechnerisch kamen auf jeden Ausreisepflichtigen mehr als zwei Beamte. Pro abgeschobener Person entspricht das rund 15.700 Euro – für einen Flug, den Frontex, die EU-Grenzschutzagentur, immerhin finanzierte.

Andere Rückführungen zahlte Deutschland allein: Zwei Flüge nach Afghanistan im April und Juni kosteten jeweils über 300.000 Euro. Für mehrere von Frontex unterstützte Flüge nach Nigeria und in weitere afrikanische Staaten fielen jeweils etwa 400.000 Euro an. Allein die Sicherheitsbegleitung von Rückführungen schlug im ersten Halbjahr mit 5,93 Millionen Euro zu Buche.

Weniger Abschiebungen – trotz aller Ankündigungen

Von Januar bis Juni 2026 wurden 9.663 Menschen abgeschoben. Das sind 18,2 Prozent weniger als im ersten Halbjahr des Vorjahres. Gleichzeitig scheiterten rund 9.000 weitere Abschiebungsversuche – also fast so viele, wie überhaupt gelangen.

Bemerkenswert: Deutlich mehr Ausreisepflichtige verließen das Land aus eigenem Antrieb. 17.892 Personen ließen sich die Ausreise mit einer Grenzübertrittsbescheinigung bestätigen, rund 9.300 davon mit finanzieller Förderung des Bundes. Der Staat zahlt also in beide Richtungen – beim Gehen wie beim Hinausbegleiten.

Zur Jahresmitte hielten sich dennoch knapp 259.000 ausreisepflichtige Ausländer in Deutschland auf. 77 Prozent von ihnen besaßen eine Duldung, weil eine Abschiebung vorübergehend nicht möglich war. Gut 60 Prozent aller Ausreisepflichtigen waren abgelehnte Asylbewerber.

Wenn der Pilot Nein sagt

Zu den kuriosesten Hürden gehören die Cockpits selbst: In 280 Fällen weigerten sich Piloten von Linienmaschinen im ersten Halbjahr, einen zur Abschiebung vorgesehenen Passagier mitzunehmen. Im gesamten Jahr 2025 waren es 514 Fälle. Die Gründe? Die Bundesregierung erfasst sie nach eigenen Angaben nicht.

Auch nach Übernahme durch die Bundespolizei brachen 734 Rückführungen ab – 130 wegen Widerstandshandlungen, 56 aus medizinischen Bedenken. Bei 786 Abgeschobenen setzten Beamte körperliche Zwangsmittel wie Fesselungen ein, besonders häufig bei Flügen nach Algerien, Marokko und Nigeria.

Umgekehrt verhängte die Bundespolizei 867 Zwangsgelder gegen Fluggesellschaften, die Personen ohne gültigen Aufenthaltstitel oder Pass ins Land gebracht hatten – Forderungen von rund 1,46 Millionen Euro.

Ein System, das sich selbst im Weg steht

Aus Sicht unserer Redaktion offenbaren diese Zahlen weniger ein Vollzugsproblem der Polizei als ein politisches Versäumnis. Wer Rückführungen erst nach jahrelangen Verfahren, mit Charterjets und Dutzenden Beamten pro Flug durchsetzen kann, hat die Kontrolle über den Prozess längst an Bürokratie und Rechtswege abgetreten.

Kritiker der bisherigen Migrationspolitik sehen genau darin den Kern: Nicht die Kosten eines einzelnen Fluges seien der Skandal, sondern dass ein Rechtsstaat sechsstellige Summen aufwenden müsse, um seine eigenen Entscheidungen zu vollstrecken. Für viele Bürger dürfte das ein bitterer Beleg dafür sein, wie weit Ankündigung und Wirklichkeit auseinanderliegen.

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