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01.10.2026
04:15 Uhr
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Abschiebe-Akten: Verurteilt, ausreisepflichtig – und trotzdem frei!

Abschiebe-Akten: Verurteilt, ausreisepflichtig – und trotzdem frei!
Symbolbild: KI-generiert

Wer in Deutschland wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern verurteilt wird und dessen Asylantrag abgelehnt ist, sollte das Land eigentlich verlassen müssen. In Niedersachsen läuft es offenbar anders. Interne Listen der Landesaufnahmebehörde (LAB), über die das Portal NIUS berichtet, führen Dutzende ausreisepflichtige afghanische Straftäter auf. Abgeschoben wurde laut dem Bericht kein einziger von ihnen.

Der Fall Arash T.: Haft verbüßt, Abschiebung verpasst

Am schwersten wiegt der Fall des Afghanen Arash T., Jahrgang 2001. Er soll als unbegleiteter Minderjähriger eingereist sein. 2022 wurde er wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern in Verbindung mit der Verbreitung kinderpornografischer Inhalte zu drei Jahren Haft verurteilt. Den Unterlagen zufolge war sein Asylantrag abgelehnt und alle Voraussetzungen für eine Abschiebung lagen vor.

Trotzdem verging die gesamte Haftzeit, ohne dass etwas passierte. Ende November 2025 kam T. aus der JVA Vechta frei. Die LAB stuft ihn als gewalttätig ein, außerdem ist von weiteren Verurteilungen die Rede, darunter versuchter Raub und Bedrohung. Bei der Klärung seiner Identität sei keine Mitwirkung von ihm zu erwarten.

Sechs Tage nach der Entlassung schrieb das Innenministerium eine E-Mail an die LAB. Der Satz darin zeigt, wie hilflos die Behörden wirken:

„Herr T. ist vermutlich nicht mehr in Haft, ich habe die ABH leider noch nicht erreicht.“

Die Staatsanwaltschaft Stade hat dem Bericht zufolge bestätigt, dass die Strafe vollstreckt und T. entlassen worden ist. Innenministerium und LAB wollten sich nicht äußern.

Räuber, Vergewaltiger, versuchter Totschlag: alle wieder auf freiem Fuß

T. ist laut den Listen kein Einzelfall. Genannt werden unter anderem:

  • Naser H.: vier Jahre Haft, unter anderem wegen räuberischer Erpressung. Afghanistan habe die Abschiebung nicht freigegeben, weil er nicht kooperiert habe.
  • Artin M.: fünf Jahre wegen besonders schweren Raubes. Seine Suchttherapie wurde als aussichtslos abgebrochen.
  • Omi A.: zweieinhalb Jahre wegen Vergewaltigung und Körperverletzung. Sein Originalpass soll bei der Ausländerbehörde liegen.
  • Wakil Ahmad R.: fünf Jahre wegen versuchten Mordes oder Totschlags, 2026 entlassen.

Der Fall Omi A. ist besonders bitter. Oft scheitern Abschiebungen an fehlenden Papieren. Hier soll der Pass vorliegen, und der Mann ist trotzdem noch im Land.

611 Ausreisepflichtige, 15 Abschiebungen

Die Zahlen sind ernüchternd. Laut dem Bericht sind in Niedersachsen 611 Afghanen vollziehbar ausreisepflichtig. Abgeschoben wurden 2025 ganze 15 Personen und bis Mitte Juni 2026 fünf weitere. Bei diesem Tempo würde es mehr als 30 Jahre dauern, die Liste abzuarbeiten.

Als Ursachen nennt die Recherche Personalmangel und Bürokratie. Für die Rückführung von Gefährdern per Flugzeug sei ein einziger Mitarbeiter zuständig. Dabei hätte Hannover beste Voraussetzungen: Der Flughafen ist rund um die Uhr in Betrieb, das Abschiebegefängnis Langenhagen liegt in Sichtweite und mit Terminal D gibt es einen eigenen Bereich für Rückführungen. Den Plan, Hannover zum zentralen Abschiebe-Standort für Norddeutschland zu machen, sollen die Ministerien jedoch aus Kostengründen abgelehnt haben.

Friedland zeigt, was auf dem Spiel steht

Was passieren kann, wenn Abschiebungen im Behördendschungel hängen bleiben, zeigt der Fall Liana K. Die 16-Jährige wurde im August 2025 am Bahnhof Friedland vor einen Güterzug gestoßen. Medienberichten zufolge hätte der inzwischen verurteilte Iraker längst nach Litauen überstellt werden sollen, scheiterte aber an Fristen und Gerichtsentscheidungen. Selbst Niedersachsens Innenministerin Daniela Behrens (SPD) nannte die Lage damals den Bürgern „nicht vermittelbar“.

Aus Sicht unserer Redaktion ist das das eigentliche Problem: Es fehlt nicht an Gesetzen. Es fehlt am Willen, sie durchzusetzen. Ein Staat, der bei Steuersündern sehr genau hinschaut, aber verurteilte Gewalt- und Sexualstraftäter nach der Haft einfach ziehen lässt, verliert das Vertrauen seiner Bürger. Und das ist auf Dauer gefährlicher als jedes Haushaltsloch.

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