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24.05.2024
06:36 Uhr

Artikel 146 Grundgesetz: Eine Verfassungsdebatte, die Deutschland spaltet

Artikel 146 Grundgesetz: Eine Verfassungsdebatte, die Deutschland spaltet

Die Diskussion um die Zukunft des deutschen Grundgesetzes und insbesondere um den Artikel 146 entfacht erneut gesellschaftliche Debatten. Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) positioniert sich deutlich gegen eine Streichung dieses Artikels und plädiert dafür, mit dem Grundgesetz als "gelebte Verfassung" weiterzuarbeiten. Dies teilte er kürzlich in einem Interview mit der "Rheinischen Post" mit.

Was besagt Artikel 146 GG?

Der Artikel 146 des Grundgesetzes besagt, dass das Grundgesetz seine Gültigkeit verliert, sobald eine neue Verfassung, die vom deutschen Volk in freier Entscheidung beschlossen wird, in Kraft tritt. Ursprünglich als Provisorium konzipiert, hat sich das Grundgesetz seit der Wiedervereinigung als stabile Verfassung etabliert, was die Debatte um die Notwendigkeit einer neuen Verfassung für einige als überflüssig erscheinen lässt.

Die Position des Bundesjustizministers

Minister Buschmann betont, dass das Grundgesetz seit der Wiedervereinigung als gemeinsame Verfassung fungiert und sich bewährt hat. Die Diskussion um Artikel 146 sieht er daher als eher theoretisch an und verweist auf die 75-jährige Erfolgsgeschichte des Grundgesetzes, die seiner Meinung nach keinen Bedarf für grundlegende Änderungen offenbart.

Feiertag zum Grundgesetz?

Buschmann äußerte sich auch zur Idee, den Tag des Grundgesetzes am 23. Mai zu einem Feiertag zu machen. Er findet den Vorschlag grundsätzlich sympathisch, sieht aber wirtschaftliche Bedenken und die Frage, welcher Feiertag dafür weichen müsste.

Pro und Kontra einer neuen Verfassung

Die Debatte um eine mögliche neue Verfassung ist zweigeteilt. Befürworter argumentieren, dass nach der Wiedervereinigung eine gesamtdeutsche Verfassung überfällig sei, um die Identität eines vereinten Deutschlands besser zu reflektieren. Gegner hingegen betonen die bewährte Stabilität und Akzeptanz des Grundgesetzes und warnen vor den Unsicherheiten, die eine neue Verfassung mit sich bringen könnte.

Die Sicht des letzten DDR-Außenministers

Markus Meckel (SPD), letzter DDR-Außenminister und Stiftungsratsvorsitzender der Bundesstiftung zur Aufarbeitung der SED-Diktatur, bedauert, dass 1990 keine substantiellen Ergänzungen zum Grundgesetz vorgenommen wurden. Er sieht darin eine verpasste Chance für eine stärkere Identifikation der Ostdeutschen mit der Verfassung.

Wertschätzung für Demokratie und Verfassung

Justizminister Buschmann ruft die Bürgerinnen und Bürger zu einer höheren Wertschätzung der Demokratie und der Verfassung auf. Kritik an der Politik sei zwar legitim, doch die Verfassung habe für den freiheitlichsten und wohlhabendsten Staat gesorgt, den Deutschland je hatte.

Volksabstimmung über das Grundgesetz?

Die Ministerpräsidenten von Brandenburg und Sachsen-Anhalt, Dietmar Woidke (SPD) und Reiner Haseloff (CDU), lehnen eine Volksabstimmung über das Grundgesetz ab. Sie betonen, dass bestehende Ungerechtigkeiten zwischen Ost und West angegangen werden müssen, eine Volksabstimmung zum Artikel 146 jedoch keinen Mehrwert für Ostdeutsche biete.

Gesellschaftliche Meinung zum Grundgesetz

Eine INSA-Umfrage für die "Bild" Zeitung ergab, dass eine Mehrheit der Deutschen das Grundgesetz auch nach 75 Jahren für zeitgemäß hält. 53,6 Prozent der Befragten stimmten dieser Aussage zu, während 38,7 Prozent sie für nicht zutreffend erachteten.

Die Debatte um Artikel 146 des Grundgesetzes spiegelt die tiefgreifenden Fragen wider, die sich die deutsche Gesellschaft über ihre verfassungsrechtliche Identität und die Anerkennung historischer Entwicklungen stellt. Während die Diskussionen weitergehen, steht fest, dass das Grundgesetz bislang als solide Grundlage für Demokratie und Rechtsstaatlichkeit in Deutschland gedient hat.

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