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21.08.2026
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Aus BND wird BGD? Der Umbau zum echten Geheimdienst läuft

Aus BND wird BGD? Der Umbau zum echten Geheimdienst läuft
Symbolbild: KI-generiert

Der Bundesnachrichtendienst steht vor dem größten Umbau seiner 70-jährigen Geschichte. Nach Medienberichten gibt es sogar Überlegungen, den Auslandsnachrichtendienst in „Bundesgeheimdienst“ (BGD) umzubenennen. Ein Sprecher des Dienstes wies eine geplante Namensänderung auf Anfrage zurück.

Der Streit um drei Buchstaben ist mehr als Wortklauberei. Er markiert einen Bruch mit einem Grundprinzip der Bundesrepublik.

Was das Kabinett am 12. August beschlossen hat

Die Bundesregierung brachte Mitte August einen Gesetzentwurf zur Reform des Nachrichtendienstrechts auf den Weg. Das Bundesinnenministerium spricht selbst von der umfangreichsten Überarbeitung der Rechtsgrundlagen von BND und Verfassungsschutz in der bundesdeutschen Geschichte. Mehr als 700 Seiten umfasst das Paket.

Kern ist ein Rollenwechsel: Die Dienste sollen nicht mehr nur beobachten, sondern eingreifen dürfen. Vorgesehen sind laut Ministerium unter anderem das Eindringen in IT-Systeme von Drohnenfabriken oder Chemiewaffenlaboren, das Abschalten von Servern staatlicher Hackergruppen und die Manipulation von Warenlieferungen. Gezielte Tötungen oder Verletzungen bleiben ausgeschlossen.

Hinzu kommen längere Speicherfristen – sechs Monate für Inhalts-, bis zu zwölf Monate für Metadaten –, Online-Durchsuchungen und der breite Einsatz Künstlicher Intelligenz zur Datenanalyse.

Warum die Trennlinie historisch ist

Bislang kennt Deutschland formal keine Geheimdienste, sondern drei Nachrichtendienste: BND, Bundesamt für Verfassungsschutz und den Militärischen Abschirmdienst. Sie dürfen Informationen sammeln, aber nicht exekutiv handeln – keine Festnahmen, keine Operationen.

Diese Trennung von Polizei und Diensten ist kein Zufall, sondern eine Lehre aus Gestapo und Staatssicherheit. Sie sollte verhindern, dass je wieder eine Geheimpolizei mit umfassenden Befugnissen gegen die eigenen Bürger entsteht. Wer diese Linie verschiebt, sollte das den Bürgern erklären – und zwar besser als mit Verweisen auf „hybride Bedrohungen“.

Der Innenminister begründet den Schritt mit Sabotage, Spionage und Cyberangriffen fremder Mächte. Die für die Dienste zuständige Ministerin erklärte, Deutschland sei zu abhängig von der Hilfe ausländischer Dienste; diese Unterstützung sei derzeit vielfach eine Einbahnstraße.

Kontrolle: gestärkt oder ausgedünnt?

Die Rechtskontrolle soll künftig gebündelt beim Unabhängigen Kontrollrat liegen, besetzt mit ehemaligen Bundesrichtern. Er soll aktive Maßnahmen vorab prüfen. Die Regierung nennt das eine Stärkung der Aufsicht.

Kritiker in der Opposition und aus Bürgerrechtskreisen sehen das anders und sprechen von zu weit reichenden Befugnissen bei zu dünner Kontrolle. Pikant: Im Parlamentarischen Kontrollgremium sitzt in dieser Legislaturperiode nur ein einziger Oppositionsvertreter, weil Kandidaten von AfD und Linken im Plenum mehrfach keine Mehrheit fanden. Ein Kontrollgremium, das fast nur aus Regierungsfraktionen besteht, ist ein schwacher Wachhund.

Vom General Gehlen zum Hackback

Ein Blick zurück lohnt: Der BND ging aus der von den USA aufgebauten „Organisation Gehlen“ hervor, geleitet vom früheren Wehrmachtsgeneral Reinhard Gehlen. Am 1. April 1956 wurde sie in den Bundesdienst überführt, Gehlen wurde erster Präsident. Dass zahlreiche frühere Angehörige von SS und Gestapo dort unterkamen, belastet die Frühgeschichte des Dienstes bis heute.

Ein ehemaliger BND-Vizepräsident brachte die Umbenennung öffentlich ins Spiel: Bisher spreche niemand darüber, aber man könne darüber nachdenken, sagte er. Bundestag und Bundesrat müssen dem Gesetz noch zustimmen – geplant ist ein Inkrafttreten zum 1. Januar.

Dieser Beitrag gibt die Einschätzung unserer Redaktion auf Basis der uns vorliegenden Informationen wieder. Er stellt keine Rechtsberatung dar.

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