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10.06.2025
10:23 Uhr

Bundesländer fordern Abschaffung der Transparenz bei Überwachungsmaßnahmen – Ein weiterer Schritt in Richtung Überwachungsstaat?

Die Justizminister der Bundesländer haben einen bemerkenswerten Vorstoß unternommen, der bei vielen Bürgern für Kopfschütteln sorgen dürfte. Sie fordern von Bundesjustizministerin Stefanie Hubig, die Berichtspflichten bei der Telekommunikationsüberwachung deutlich zu reduzieren. Was bedeutet das im Klartext? Die Behörden wollen künftig weniger darüber berichten müssen, wie oft sie Bürger abhören und digitale Überwachungsinstrumente einsetzen.

Vierzehn von sechzehn Bundesländern stimmten diesem fragwürdigen Vorschlag zu, der auf der Justizministerkonferenz Anfang Juni unterbreitet wurde. Lediglich Hamburg enthielt sich – ein schwacher Trost für alle, die noch an demokratische Kontrollmechanismen glauben. Die Begründung der Länder klingt dabei wie blanker Hohn: Die Berichtspflichten würden angeblich zu viele personelle Ressourcen binden, während der Nutzen der erhobenen Daten gering sei.

Der gläserne Bürger, aber intransparente Behörden?

Man muss sich diese Argumentation auf der Zunge zergehen lassen: Dieselben Behörden, die immer mehr Überwachungsbefugnisse fordern und den Bürgern erklären, wer nichts zu verbergen habe, brauche sich nicht zu fürchten, wollen nun selbst weniger Transparenz über ihre Aktivitäten liefern. Die Ironie könnte kaum größer sein. Während der normale Bürger zunehmend zum gläsernen Menschen wird, möchten sich die Überwachungsbehörden selbst in einen undurchsichtigen Nebel hüllen.

Besonders brisant wird die Angelegenheit, wenn man bedenkt, was alles unter die Telekommunikationsüberwachung fällt. Nicht nur klassische Telefonabhörungen sind gemeint, sondern auch der Einsatz von Staatstrojanern – jenen digitalen Spionageprogrammen, mit denen Behörden in Computer und Smartphones eindringen können. Diese Hackerangriffe des Staates auf seine eigenen Bürger sollen also künftig noch weniger dokumentiert werden?

Ein Blick in die Geschichte mahnt zur Vorsicht

Deutschland hat eine besondere historische Verantwortung, wenn es um staatliche Überwachung geht. Sowohl die Gestapo im Dritten Reich als auch die Stasi in der DDR haben gezeigt, wohin unkontrollierte Überwachungsmacht führen kann. Gerade deshalb wurden nach der Wiedervereinigung strenge Kontrollmechanismen etabliert. Diese nun unter dem Vorwand des Verwaltungsaufwands aufzuweichen, ist ein gefährlicher Präzedenzfall.

Die aktuelle Regelung sieht vor, dass Überwachungsmaßnahmen nach Paragraf 100a der Strafprozessordnung jährlich an das Bundesjustizministerium gemeldet werden müssen. Dieses erstellt daraus Übersichten, die zeigen, wie oft bei welchen Straftaten überwacht wurde. Eine wichtige demokratische Kontrollfunktion, die nun offenbar als lästige Pflicht empfunden wird.

Die wahren Gründe hinter dem Vorstoß

Wer genauer hinschaut, erkennt schnell, dass es hier nicht wirklich um Verwaltungsvereinfachung geht. Vielmehr scheint es, als wolle man sich der kritischen Öffentlichkeit entziehen. Denn die jährlichen Berichte zeigen regelmäßig, dass Überwachungsmaßnahmen nicht nur bei schweren Verbrechen wie Mord oder Menschenhandel eingesetzt werden, sondern auch bei vergleichsweise harmlosen Delikten wie Steuerhinterziehung – immer dann, wenn die Ermittlung "auf andere Weise wesentlich erschwert oder aussichtslos wäre".

Diese schwammige Formulierung öffnet Tür und Tor für ausufernde Überwachung. Und genau deshalb ist Transparenz so wichtig. Nur wenn die Öffentlichkeit weiß, wie oft und in welchen Fällen überwacht wird, kann eine gesellschaftliche Debatte über die Verhältnismäßigkeit stattfinden.

Ein Symptom für den schleichenden Abbau von Bürgerrechten

Der Vorstoß der Justizminister fügt sich nahtlos in eine besorgniserregende Entwicklung ein. Unter dem Deckmantel der Sicherheit werden Bürgerrechte Stück für Stück abgebaut. Die Ampelregierung, die einst mit dem Versprechen angetreten war, Bürgerrechte zu stärken, scheint diesem Trend nichts entgegenzusetzen. Im Gegenteil: Bundesjustizministerin Hubig wird nun entscheiden müssen, ob sie dem Drängen der Länder nachgibt.

Besonders pikant ist, dass Hamburg als einziges Bundesland sich der Stimme enthielt, aber auf Nachfrage nicht einmal bereit war zu erklären, wie groß der tatsächliche Verwaltungsaufwand für die Erstellung der Statistiken ist. Wenn die Begründung für die Abschaffung der Transparenz so stichhaltig wäre, warum kann man dann keine konkreten Zahlen nennen?

Was bedeutet das für die Zukunft?

Sollte diesem Vorstoß stattgegeben werden, wäre das ein fatales Signal. Es würde bedeuten, dass Behörden künftig noch ungehemmter überwachen könnten, ohne sich dafür rechtfertigen zu müssen. Die demokratische Kontrolle würde weiter ausgehöhlt, während gleichzeitig die technischen Möglichkeiten zur Überwachung immer ausgefeilter werden.

In Zeiten, in denen die Kriminalität in Deutschland zunimmt und die innere Sicherheit zu einem drängenden Problem geworden ist, mag mancher argumentieren, dass mehr Überwachung notwendig sei. Doch gerade dann ist es umso wichtiger, dass diese Maßnahmen transparent bleiben und demokratisch kontrolliert werden. Denn eines lehrt uns die Geschichte: Ein Überwachungsstaat schützt nicht vor Kriminalität, sondern wird selbst zur Bedrohung für die Freiheit seiner Bürger.

Die Forderung der Justizminister zeigt einmal mehr, dass die aktuelle Politik in Deutschland in die falsche Richtung läuft. Statt die wahren Probleme anzugehen – wie die zunehmende Gewalt auf unseren Straßen, die oft von bestimmten Tätergruppen ausgeht – will man lieber alle Bürger unter Generalverdacht stellen und gleichzeitig die Kontrolle über diese Überwachung abschaffen. Das ist nicht nur der falsche Weg, es ist ein gefährlicher Weg, der unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung untergräbt.

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