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24.06.2025
08:24 Uhr

Bundesverwaltungsgericht stoppt Faesers Zensur-Feldzug: Compact-Verbot gekippt

Ein vernichtender Schlag für die Zensurpolitik der ehemaligen Bundesinnenministerin Nancy Faeser: Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat am Dienstagmorgen das Verbot des Compact-Magazins für rechtswidrig erklärt. Was als medienwirksame Machtdemonstration gegen unliebsame Meinungen inszeniert wurde, entpuppt sich nun als eklatanter Rechtsbruch einer Ministerin, die offenbar die Grenzen des Rechtsstaats nicht mehr zu kennen schien.

Der gescheiterte Frontalangriff auf die Pressefreiheit

Es war der 16. Juli 2024, als Faesers Schergen in den frühen Morgenstunden die Redaktionsräume des Compact-Magazins stürmten. Wie in einem schlechten Krimi wurden sämtliche Arbeitsmittel beschlagnahmt, das Magazin verboten. Die damalige Innenministerin verkündete triumphierend, man werde "den Verfassungsfeinden entschieden entgegentreten". Doch wer sind hier eigentlich die wahren Verfassungsfeinde?

Das höchste deutsche Verwaltungsgericht hat nun eine eindeutige Antwort gegeben: Nicht das Magazin, sondern das Ministerium hat rechtswidrig gehandelt. Die Richter sahen die Berichterstattung von Compact eindeutig von der Meinungs- und Pressefreiheit nach Artikel 5 des Grundgesetzes gedeckt. Ein Urteil, gegen das keine Berufung möglich ist – die letzte Instanz hat gesprochen.

Wenn der Staat zum Zensor wird

Was hier geschehen ist, sollte jeden freiheitsliebenden Bürger alarmieren. Eine Bundesministerin missbrauchte das Vereinsrecht, um ein unliebsames Medium mundtot zu machen. Sie unterstellte dem Magazin ein "ethnisch-völkisches Weltbild" und eine "kämpferisch-aggressive" Haltung gegen die Verfassung. Doch die Richter durchschauten dieses durchsichtige Manöver: Die angeführten Punkte würden die "in weiten Teilen nicht zu beanstandenden Beiträge" keineswegs so überschatten, dass ein Verbot gerechtfertigt wäre.

Man muss sich das vor Augen führen: Eine deutsche Bundesministerin ließ ein Magazin verbieten, nicht weil es gegen Gesetze verstieß, sondern weil ihr die politische Ausrichtung nicht passte. Das ist nicht mehr weit entfernt von den Methoden autoritärer Regime.

Die wahre Gefahr für die Demokratie

Während Faeser und ihre Gesinnungsgenossen ständig von der "Gefahr für die Demokratie" schwadronieren, zeigt dieses Urteil, wo die eigentliche Bedrohung lauert: in den Amtsstuben derjenigen, die glauben, sie könnten bestimmen, welche Meinungen in diesem Land noch geäußert werden dürfen. Es ist die gleiche Arroganz der Macht, die uns eine gescheiterte Energiewende, explodierende Kriminalitätszahlen und eine gespaltene Gesellschaft beschert hat.

Das Bundesverwaltungsgericht hatte bereits im August 2024 im Eilverfahren erste Zweifel an Faesers Vorgehen geäußert und das Verbot vorläufig ausgesetzt. Nun folgte die endgültige Klatsche für die Zensurministerin. Es ist ein Sieg nicht nur für Compact, sondern für die Pressefreiheit insgesamt.

Ein Lehrstück über den Rechtsstaat

Dieses Urteil sollte eine Mahnung sein – an all jene Politiker, die glauben, sie könnten ungestraft die Grundrechte aushebeln, wenn es ihrer politischen Agenda dient. Der Rechtsstaat hat funktioniert, die Gewaltenteilung hat sich bewährt. Doch dass es überhaupt so weit kommen musste, wirft ein bezeichnendes Licht auf den Zustand unserer politischen Kultur.

In Zeiten, in denen die Regierung mit 500 Milliarden Euro neuen Schulden die kommenden Generationen belastet und gleichzeitig die innere Sicherheit vernachlässigt, scheint die Priorität auf der Bekämpfung kritischer Stimmen zu liegen. Doch die Richter in Leipzig haben dieser Willkür einen Riegel vorgeschoben. Die Pressefreiheit ist keine Gnade, die von der Obrigkeit gewährt wird – sie ist ein Grundrecht, das auch und gerade für unbequeme Meinungen gilt.

Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts ist mehr als nur eine juristische Entscheidung. Es ist ein Weckruf an alle, die die Freiheit in diesem Land noch schätzen: Wehrt euch gegen die schleichende Erosion unserer Grundrechte, bevor es zu spät ist.

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