
Bürgergeld-Sünden gelöscht: Termin-Schwänzer starten mit leerem Konto bei Null
Zum 1. Juli hat die neue Grundsicherung das Bürgergeld abgelöst. Mit dem Systemwechsel drohen Termin-Verweigerern härtere Strafen – bis zum kompletten Leistungsentzug. Doch bevor der schärfere Kurs greift, gibt es erst einmal eine Amnestie: Alle bisherigen Meldeversäumnisse sind vom Tisch.
Ein Federstrich, und die Akte ist sauber
Medienberichten zufolge beginnen die Jobcenter die Zählung unentschuldigt verpasster Termine mit dem Stichtag komplett neu. Wer also unter dem Bürgergeld mehrfach nicht erschienen ist, geht mit blütenweißer Weste in das neue Regime.
Rechtliche Grundlage sei eine Übergangsvorschrift nach § 65a SGB II, die mit dem Gesetz zur Einführung der Grundsicherung geschaffen wurde. Altfälle würden nach altem Recht geahndet – ein Gebot der Rechtssicherheit, wie es heißt.
Juristisch nachvollziehbar. Politisch aber ein Signal, das viele Beitragszahler als Ohrfeige empfinden dürften: Der versprochene harte Schnitt beginnt mit einer Schonfrist.
Was künftig gilt – Stufe für Stufe
- Erstes Versäumnis: nur ein Aktenvermerk, keine Kürzung, dazu ein Brief mit Hinweis.
- Zweites Versäumnis: Kürzung des Regelsatzes um 30 Prozent für einen Monat – bei 563 Euro Regelsatz sind das 168,90 Euro.
- Drittes Versäumnis in Folge: Der Betroffene gilt als „nicht erreichbar“, der komplette Regelsatz fällt für einen Monat weg.
Die Miete überweist das Amt weiterhin direkt an den Vermieter. Meldet sich der Betroffene innerhalb dieses Monats nicht, wird die Leistung eingestellt. Wer persönlich vorspricht und triftige Gründe nennt, kann rückwirkend Geld erhalten – abzüglich der 30 Prozent.
Milder als die Schlagzeilen, langsamer als die Ankündigung
Interessant ist der Vergleich mit dem alten Recht: Unter dem Bürgergeld konnten bereits ab dem ersten verpassten Termin 56,30 Euro für einen Monat gestrichen werden. Künftig kostet der erste Schwänz-Termin – nichts. Die harte Sanktionsschraube greift erst später, dafür dann kräftiger.
Und sie greift spät. Weil Altfälle nach alter Rechtslage abgewickelt werden, zwischen den Verwarnungen Fristen laufen und neue Termine erst nach Zustellung des Bescheids vergeben werden dürfen, seien die ersten 30-Prozent-Kürzungen laut Bericht frühestens im September zu erwarten. Fälle eines kompletten Leistungsentzugs dürfte es in diesem Jahr praktisch nicht geben.
Reform oder Etikettenwechsel?
Aus Sicht unserer Redaktion offenbart der Vorgang ein bekanntes Muster der Berliner Politik: Erst die markige Ankündigung, dann die bürokratische Entschärfung im Kleingedruckten. Wer arbeitet, Steuern zahlt und morgens pünktlich erscheint, darf sich fragen, warum das Prinzip von Leistung und Gegenleistung im Sozialstaat so behutsam behandelt wird.
Kritiker der Reform bezweifeln, dass ein neuer Name plus verschobene Sanktionsstufen mehr Menschen in Arbeit bringt. Befürworter halten dagegen, das gestufte Verfahren sei verfassungsfester und damit vor Gericht belastbarer. Beides kann stimmen – die Rechnung dafür zahlt am Ende der Steuerzahler.
Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Rechts- oder Steuerberatung dar. Er gibt die Einschätzung unserer Redaktion auf Basis der uns vorliegenden Informationen wieder. Für individuelle Fragen zu Sozialleistungen wenden Sie sich bitte an eine fachlich qualifizierte Stelle.
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