
Endlich Schluss mit dem Bürgergeld: Kabinett beschließt härtere Grundsicherung
Es war längst überfällig, und nun ist es amtlich: Das Kabinett hat am Mittwoch die Abschaffung des umstrittenen Bürgergeldes beschlossen. Künftig heißt die staatliche Unterstützung für Arbeitslose wieder schlicht Grundsicherung – und sie kommt mit deutlich schärferen Sanktionen daher. Arbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) hatte den Gesetzentwurf bereits am Dienstag unterzeichnet, nun folgte das grüne Licht aus dem Kabinett.
Härtere Strafen für Arbeitsverweigerer
Was sich konkret ändert, dürfte manchem Sozialromantiker die Tränen in die Augen treiben – und dem arbeitenden Steuerzahler ein Lächeln ins Gesicht zaubern. Wer seine Pflichten verletzt, also keine Bewerbungen schreibt oder Fortbildungen abbricht, dem wird das monatliche Geld von 563 Euro künftig um satte 30 Prozent statt bisher nur 10 Prozent für drei Monate gekürzt. Eine Verdreifachung der Sanktion – endlich ein Signal, dass Leistung und Eigenverantwortung wieder etwas zählen sollen.
Besonders pikant: Wer drei Vorladungen des Jobcenters ignoriert, dem droht die komplette Streichung der Stütze inklusive Mietzahlung. Wirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) hatte hier zunächst ein Veto eingelegt, weil sie befürchtete, dass sich notorische Drückeberger durch Unerreichbarkeit vor der Strafe wegducken könnten. Doch das Arbeitsministerium hat nachgebessert: Der Jobcenter-Mitarbeiter muss vor der Totalstreichung einen letzten Kontaktversuch unternehmen – per Anruf oder Hausbesuch. Ist der Empfänger dann immer noch nicht erreichbar, fließt kein Geld mehr.
Auch bockiges Verhalten wird bestraft
Eine weitere Verschärfung betrifft das Verhalten bei Bewerbungsgesprächen. Die Totalkürzung der Monatszahlung erfolgt künftig nicht nur, wenn ein Arbeitsloser einen Job ablehnt. Es reicht bereits konsequent bockiges Verhalten beim Vorstellungsgespräch, um als Arbeitsverweigerer eingestuft zu werden. Wer also absichtlich den Clown spielt, um eine Stelle nicht zu bekommen, wird künftig zur Kasse gebeten.
Aus dem Kanzleramt heißt es selbstbewusst: „Die Grundsicherung wird schärfer als Hartz IV je war." Ministerin Bas hingegen betont gewohnt beschwichtigend: „Wer mitmacht, hat nichts zu befürchten." Nur den Verweigerern gehe es ans Portemonnaie. Eine Aussage, die man durchaus als Eingeständnis werten kann, dass das bisherige System viel zu lasch war.
Die Realität der Sanktionen
Allerdings muss man die Kirche im Dorf lassen: Von den knapp vier Millionen arbeitsfähigen Stützeempfängern wurden in diesem Jahr laut Regierungskreisen gerade einmal 30.000 sanktioniert. Ob sich diese Zahl mit den neuen Regeln signifikant erhöht, bleibt abzuwarten. Experten sind skeptisch.
Die Union hat bereits klargestellt, dass sie keine Aufweichungen in der parlamentarischen Beratung mitmachen wird. Auch die SPD sieht allenfalls Spielraum für Mini-Änderungen – womit auch zusätzliche Verschärfungen ausgeschlossen sein dürften. Im Januar geht der Gesetzentwurf in den Bundestag, in Kraft treten soll er zum 1. Juli 2026.
Ein überfälliger Schritt in die richtige Richtung
Nach Jahren der sozialpolitischen Verhätschelung unter der Ampel-Regierung ist diese Reform ein längst überfälliges Zeichen. Das Bürgergeld war von Anfang an ein Etikettenschwindel, der Arbeitsunwilligen das Leben zu leicht machte und den Leistungsträgern dieser Gesellschaft das Gefühl gab, für Faulheit anderer aufkommen zu müssen. Dass die neue Große Koalition hier nachschärft, ist ein positives Signal – auch wenn man sich durchaus noch härtere Maßnahmen hätte vorstellen können.
Denn eines ist klar: Ein Sozialstaat kann nur funktionieren, wenn er von denen getragen wird, die arbeiten. Und nicht von denen ausgenutzt wird, die es sich in der sozialen Hängematte bequem machen wollen.
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