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Farb-Attacke auf Merz-Flieger: Jetzt wird es für „Klima-Shakira“ ernst!

Farb-Attacke auf Merz-Flieger: Jetzt wird es für „Klima-Shakira“ ernst!
Symbolbild: KI-generiert

Die Staatsanwaltschaft Arnsberg hat Anklage gegen drei Klima-Aktivisten erhoben, die im Januar 2026 versucht haben sollen, das Privatflugzeug von Bundeskanzler Friedrich Merz zu beschädigen. Unter den Beschuldigten ist die bekannte Aktivistin Anja Windl. Das Amtsgericht prüft nun, ob es die Anklage zulässt. Kommt es zum Prozess, droht der mehrfach in Österreich Verurteilten eine spürbare Strafe.

Nachts am Hangar: Polizei kam ihnen zuvor

Der Plan scheiterte buchstäblich an der Hallentür. Nach Angaben der Justiz sollen die drei Beschuldigten, damals 23, 28 und 56 Jahre alt, einen Zaun am Flugplatz Arnsberg-Menden durchtrennt haben. Die Beamten stellten sie, als sie gerade den Hangar aufbrechen wollten, in dem die Maschine des Hobbypiloten Merz steht.

Auf die Spur kam die Polizei durch einen Zufall. Eine Streife war auf ein auffälliges Auto aufmerksam geworden. Der Fahrer soll dem linksaktivistischen Spektrum zugeordnet worden sein und nach einem nahen Flugplatz gefragt haben. Die Beamten reagierten schnell. Den Fall übernahm danach der Staatsschutz.

Pinke Farbe, ein Fahrrad und ein Bekennerschreiben

Zu der Aktion bekannte sich das sogenannte Widerstands-Kollektiv, eine Nachfolgegruppe der „Letzten Generation“. Nach eigener Darstellung wollte die Gruppe das Flugzeug mit pinker Farbe beschmieren und „langfristig“ aus dem Verkehr ziehen. Mit dabei hatten die Aktivisten ein Fahrrad, angeblich als „klimafreundliches Fortbewegungsmittel für den Kanzler“. Dazu kam ein Banner mit der Aufschrift „Mobilität für alle statt für Überreiche!“. Windl wird in der Mitteilung der Gruppe so zitiert:

„Wir handeln hier aus Notwehr. Die Klimakatastrophe eskaliert und gleichzeitig fliegt Friedrich Merz mit seinem eigenen Flugzeug durch die Gegend.“

Notwehr? Mit einem durchtrennten Zaun und einem aufgebrochenen Hangar? Kritiker sehen darin den Versuch, mutmaßliche Straftaten moralisch zu verklären. Unbequem ist auch ein anderer Gedanke: Wenn Aktivisten nachts bis an das Flugzeug des Regierungschefs kommen, sagt das auch etwas über die Sicherheit in diesem Land.

Eine Akte, die immer dicker wird

Windl stammt aus Niederbayern. Vor allem in Österreich gilt sie als zentrale Figur des radikalen Klimaprotests. Boulevardmedien gaben ihr wegen ihrer Frisur den Spitznamen „Klima-Shakira“. Bis 2022 war sie bei Fridays for Future aktiv. Danach schloss sie sich der Letzten Generation Österreich an, die sich im August 2024 auflöste.

  • Mai 2026: Das Wiener Landesgericht verurteilte sie nicht rechtskräftig zu acht Monaten bedingter Haft. Grund waren Sachbeschädigung und schwere Sachbeschädigung, unter anderem durch Festkleben auf der Südautobahn A2.
  • Juli 2026: In Klagenfurt folgten vier Monate bedingt wegen Aufforderung zu strafbaren Handlungen. Sie soll ein Video einer Sachbeschädigung an der ÖVP-Zentrale mit dem Aufruf „bitte nachahmen“ auf Instagram veröffentlicht haben.

Medienberichten zufolge hatte Österreich zudem ein zweijähriges Aufenthaltsverbot gegen sie ausgesprochen, das damals noch nicht rechtskräftig war.

Was jetzt droht

Die Anklage lautet auf Hausfriedensbruch nach § 123 StGB und versuchte Sachbeschädigung nach § 303 StGB. Dafür sind Freiheitsstrafen von bis zu zwei Jahren oder Geldstrafen möglich. Vorstrafen können strafschärfend wirken, und das gilt auch für Urteile aus dem Ausland. Bei Windl ist deshalb eher mit einer höheren Strafe zu rechnen als bei Ersttätern. Bis zu einem rechtskräftigen Urteil gilt für alle drei die Unschuldsvermutung.

Das Muster dahinter ist nicht neu. Laut Lagebildern des Bundeskriminalamts werden der Letzten Generation seit 2022 Hunderte Straftaten zugeordnet. Die Zahl der polizeilich aufgefallenen Personen soll von zunächst 740 auf rund 1.200 gestiegen sein. Allein in Berlin liefen Tausende Verfahren, in München ermittelte die Justiz sogar wegen des Verdachts der Bildung einer kriminellen Vereinigung.

Die Gruppen geben sich neue Namen und suchen sich neue Ziele, inzwischen bevorzugt „Symbole des Reichtums“. Aus Sicht unserer Redaktion wirken Bewährungsstrafen bei manchen Wiederholungstätern kaum abschreckend. Der Rechtsstaat muss zeigen, dass seine Regeln für alle gelten, egal wie edel das Motiv klingen mag.

Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Rechtsberatung dar. Er gibt die Meinung unserer Redaktion und die uns vorliegenden Informationen wieder.

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