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29.08.2026
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Fußfessel-Gesetz seit 2019 – in Hamburg kein einziges Mal genutzt

Fußfessel-Gesetz seit 2019 – in Hamburg kein einziges Mal genutzt
Symbolbild: KI-generiert

In Hamburg gilt seit 2019 eine klare Rechtsgrundlage: Terroristische Gefährder dürfen mit einer elektronischen Fußfessel überwacht werden. Genutzt wurde dieses Instrument vom rot-grünen Senat bislang kein einziges Mal. Das geht aus der Antwort auf eine Kleine Anfrage der CDU-Bürgerschaftsfraktion hervor – und die Opposition spricht von Verantwortungslosigkeit.

Drei Gefährder untergetaucht – und niemand weiß, wo

Die Zahlen aus der Senatsantwort sind unbequem. Ende Juli galten in Hamburg 19 Personen als Gefährder, acht davon befanden sich auf freiem Fuß. Vier saßen in Straf- oder Untersuchungshaft, zwei waren geschlossen untergebracht, fünf hielten sich im Ausland auf.

14 der 19 Gefährder werden dem islamistischen Spektrum zugerechnet, ihr Alter reicht von 17 bis 46 Jahren. Ebenfalls 14 besitzen die deutsche Staatsangehörigkeit, vier verfügen über einen Doppelpass – betroffen sind laut den Angaben die Türkei, Syrien und Ghana.

Besonders brisant: Drei Hamburger Gefährder mit türkischer Staatsangehörigkeit seien untergetaucht und zur Festnahme ausgeschrieben. CDU-Fraktionschef Dennis Thering kritisierte den Senat scharf:

„Hätten sie eine Fußfessel, wüsste man auch, wo sie sich aufhalten und Hamburg wäre ein ganzes Stück sicherer.“

Ein Antrag in sechs Jahren – und der scheiterte an einer Formalie

Die Novelle des Polizeidatenverarbeitungsgesetzes trat 2019 in Kraft. Paragraf 30 erlaubt es, einen Gefährder zum Tragen einer Fußfessel zu verpflichten – vorausgesetzt, sein individuelles Verhalten begründet die konkrete Wahrscheinlichkeit, dass er in überschaubarer Zukunft eine terroristische Straftat begeht.

Angewendet wurde der Paragraf nie. Das Landeskriminalamt habe laut Senat in genau einem Fall eine Fußfessel beantragt – das Gericht lehnte ab, weil die Person bereits auf anderer Rechtsgrundlage zum Tragen einer solchen Fessel verpflichtet war. Sechs Jahre Gesetz, ein einziger Versuch: Für viele Bürger dürfte das wie ein Papiertiger wirken.

Berlin zeigt, dass es auch anders geht

Der zeitliche Kontext macht die Debatte noch schärfer. Nach dem islamistischen Anschlag am Rande des Berliner Christopher Street Day im Juli mussten Medienberichten zufolge vier als islamistische Gefährder eingestufte Personen in der Hauptstadt Fußfesseln tragen – befristet auf 30 Tage, beantragt von der Polizei, genehmigt vom Amtsgericht Tiergarten. Ein weiterer Gefährder kam demnach kurzzeitig in Unterbindungsgewahrsam, weil er als mögliche Gefahr für den Hamburger CSD galt.

Berlins Innensenatorin Iris Spranger (SPD) betonte, die geschaffenen Möglichkeiten lägen auf dem Tisch und müssten konsequent angewendet werden. Genau daran hakt es aus Sicht von Sicherheitspolitikern quer durch die Republik: Instrumente existieren – sie werden nur nicht gezogen.

Der bundesweite Blick: Hunderte Gefährder, kaum Überwachung

Laut Bundeskriminalamt standen im April 2025 bundesweit 575 Menschen als Gefährder unter besonderer Beobachtung, die weit überwiegende Zahl im Bereich religiöser Ideologie. Aktuellere Angaben aus Sicherheitskreisen nennen rund 410 islamistische Gefährder.

Aus Sicht unserer Redaktion offenbart der Hamburger Fall ein Grundproblem deutscher Sicherheitspolitik: Gesetze werden verabschiedet, um Handlungsfähigkeit zu demonstrieren – und dann in der Schublade belassen. Kritiker sehen darin weniger ein juristisches als ein politisches Versäumnis. Bürger, die abends über den Jungfernstieg gehen, interessiert am Ende nur eines: Weiß der Staat, wo diese Menschen sind?

Hinweis: Dieser Beitrag gibt die Einschätzung unserer Redaktion auf Basis der uns vorliegenden Informationen wieder. Er stellt keine Rechtsberatung dar. Für die rechtliche Bewertung eines Einzelfalls wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt.

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