
Günthers juristische Winkelzüge: Wie ein Ministerpräsident die Meinungsfreiheit für sich reklamiert
Es gibt Momente in der deutschen Politik, in denen die Realität selbst den bissigsten Satiriker arbeitslos machen würde. Der Fall des schleswig-holsteinischen Ministerpräsidenten Daniel Günther (CDU) ist ein solcher Moment. Derselbe Politiker, der im deutschen Staatsfernsehen ein kritisches Nachrichtenportal als "Feinde der Demokratie" brandmarkt, feiert sich nun öffentlich als Vorkämpfer – man lese und staune – der Meinungsfreiheit. Eine Volte, die an rhetorischer Dreistigkeit schwer zu überbieten ist.
Der Ursprung des Streits: Ein Auftritt mit Folgen
Was war geschehen? Günther hatte in der ZDF-Talkshow von Markus Lanz zum verbalen Rundumschlag gegen das Medienportal Nius ausgeholt. Dort tätige Inhalte seien "vollkommen faktenfrei", die Macher nichts Geringeres als "Feinde der Demokratie". Harter Tobak aus dem Mund eines amtierenden Ministerpräsidenten. Das Unternehmen des ehemaligen Bild-Chefredakteurs Julian Reichelt ließ sich das nicht gefallen und zog vor Gericht – mit dem Ziel, den CDU-Politiker zur Unterlassung zu verpflichten.
Nun hat das Oberverwaltungsgericht Schleswig die Beschwerde gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts abgewiesen. Günthers Jubel ließ nicht lange auf sich warten. Auf Facebook verkündete er triumphal, Artikel 5 des Grundgesetzes gelte auch für Politiker, und lobte sich selbst als standhaften Verteidiger unabhängiger Gerichtsbarkeit gegen "rechtspopulistische Portale". Man lasse sich "nicht den Mund verbieten".
Die juristische Pirouette: Einmal Ministerpräsident, einmal Privatmann
Der eigentliche Skandal liegt jedoch in der Urteilsbegründung selbst. Das Gericht übernahm schlichtweg die bemerkenswerte Einlassung Günthers, er habe seine Attacken nicht als Ministerpräsident, sondern als reiner Parteipolitiker geäußert. Die Aussagen seien dem Land Schleswig-Holstein daher nicht zurechenbar. Eine juristische Konstruktion, die einen staunen lässt.
Denn die Fakten sprechen eine andere Sprache: Günther wurde über die Staatskanzlei in Kiel zur Sendung eingeladen, er wurde als "Ministerpräsident von Schleswig-Holstein" vorgestellt, und – das ist der eigentliche Hammer – er erklärte in derselben Sendung ausdrücklich, er sei "nicht als Bürger hier, sondern Ministerpräsident des Landes Schleswig-Holstein". Wer so etwas liest und dann urteilt, der Mann habe privat gesprochen, der hat entweder das Verständnis für Sprache verloren oder sehr bewusst die Augen zugedrückt.
Steinhöfels scharfe Replik
Der bekannte Medienanwalt Joachim Steinhöfel, der Nius vertritt, ließ an der Entscheidung kein gutes Haar. Auf X konterte er Günthers Eigenlob mit bemerkenswerter Präzision: Derselbe Günther, der sich nun als Meinungsfreiheitskämpfer inszeniere, bezeichne Journalisten als Demokratiefeinde, rufe zum Schulterschluss gegen ein Nachrichtenportal auf, wolle Social Media für unter 16-Jährige verbieten und die Klarnamenpflicht durchsetzen. Die Meinungsfreiheit, so Steinhöfels bissiges Fazit, brauche vieles – Daniel Günther ganz sicher nicht.
In einem weiteren Beitrag witterte Steinhöfel einen handfesten Justizskandal. Ein erfahrener Verwaltungsrichter habe ihm nach Lektüre des Beschlusses geschrieben: "Man hält zusammen." Die Entscheidung wirke wie ein Schulterschluss zugunsten staatlicher Kommunikationsmacht. Statt die Grundrechtsbindung des Staates konsequent anzuwenden, konstruiere der Senat eine "Talkshow-Schutzzone" nach dem Motto "im Zweifel privat". Hoheitszeichen und die Reisekostenübernahme durch das Land würden weginterpretiert – Hauptsache, die Stigmatisierung durch Günther bleibe folgenlos. Der nächste Halt: Karlsruhe.
Wenn Grundrechte zur Verhandlungsmasse werden
Was dieser Fall offenbart, geht weit über einen juristischen Randstreit hinaus. Er zeigt, wie selbstverständlich Teile der politischen Klasse mittlerweile mit kritischer Berichterstattung umgehen: Wer unbequem ist, wird als Demokratiefeind gebrandmarkt. Wer dagegen juristisch vorgeht, sieht sich mit einer Justiz konfrontiert, die – zumindest in diesem Fall – erstaunliche Kreativität bei der Entlastung des Amtsträgers an den Tag legt.
Bemerkenswert ist dabei die Doppelmoral: Als Ministerpräsident eingeladen, als Ministerpräsident moderiert, mit Reisekostenübernahme des Landes ausgestattet – aber im entscheidenden Moment auf wundersame Weise nur Parteipolitiker. Diese juristische Zauberei erinnert an die kreativen Begriffsschöpfungen der Gegenwart, in denen aus Schulden plötzlich "Sondervermögen" werden. Die Wortakrobatik dient stets demselben Zweck: dem Machterhalt.
Ein besorgniserregendes Signal
Die Causa Günther reiht sich ein in eine lange Liste von Vorfällen, in denen etablierte Politiker ihre kritischen Gegner mundtot zu machen versuchen, während sie selbst die Meinungsfreiheit wie ein Banner vor sich hertragen. Man erinnere sich an die berüchtigten Äußerungen der ehemaligen Bundesinnenministerin Faeser, die die Meinungsfreiheit scheinbar eher als lästige Pflicht denn als Grundpfeiler unserer Ordnung begriff.
Ob das Bundesverfassungsgericht am Ende Günthers haarspalterische Argumentation teilen wird, bleibt abzuwarten. Dass ein amtierender Ministerpräsident vor laufender Kamera ausdrücklich erklärt, er spreche als Regierungschef, und dies anschließend juristisch als Privatäußerung umgedeutet wird, dürfte auch in Karlsruhe Stirnrunzeln auslösen. Für die Glaubwürdigkeit der deutschen Politiklandschaft ist dieser Fall jedenfalls kein Ruhmesblatt – eher ein weiterer Mosaikstein in einem Bild, das immer mehr Bürger zu Recht mit wachsendem Unbehagen betrachten.
Denn am Ende bleibt eine simple Frage: In welchem Land leben wir, wenn Regierungsmitglieder unliebsame Medien öffentlich zu Demokratiefeinden erklären dürfen – und sich dabei auch noch als Verteidiger der Meinungsfreiheit inszenieren? Die Antwort darauf werden die Bürger an der Wahlurne geben müssen.
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