
Israels Knesset billigt Todesstrafe für Terroristen – scharfe Kritik aus Europa
Das israelische Parlament hat am 30. März 2026 einen der umstrittensten Gesetzentwürfe der jüngeren Geschichte des Landes verabschiedet: Künftig droht Terroristen, die aus ideologischen Motiven morden, die Todesstrafe. 62 der 120 Abgeordneten der Knesset stimmten für den Vorstoß, 48 dagegen, die übrigen waren abwesend oder enthielten sich. Auch Ministerpräsident Benjamin Netanjahu votierte für das Gesetz.
Worum es im Kern geht
Der Gesetzentwurf geht auf die Initiative der Partei Otzma Jehudit des rechtsgerichteten Polizeiministers Itamar Ben-Gvir zurück. Er sieht vor, dass Palästinenser, die vor Militärgerichten in den besetzten Gebieten wegen eines terroristisch motivierten Mordes verurteilt werden, zwingend mit der Todesstrafe belegt werden müssen. Die Vollstreckung soll innerhalb von 90 Tagen durch Erhängen erfolgen, wobei das Urteil angefochten werden kann. Vor zivilen Gerichten innerhalb Israels hingegen hätten Richter die Wahl zwischen Todesstrafe und lebenslanger Haft – allerdings nur bei Morden, die auf die Vernichtung des Staates Israel abzielen.
Aufgrund des Rückwirkungsverbots kann das Gesetz nicht auf die Täter des Hamas-Massakers vom 7. Oktober 2023 angewendet werden. Ben-Gvir sprach dennoch von einem „historischen Moment der Gerechtigkeit" und erklärte, jeder Terrorist müsse fortan wissen, dass er Mord mit seinem Leben bezahlen werde. Das Gesetz werde dem israelischen Volk „den Stolz zurückbringen".
Europäische Außenminister äußern „tiefe Besorgnis"
Bereits im Vorfeld der Abstimmung hatten der deutsche Außenminister Johann Wadephul (CDU) sowie seine Amtskollegen aus Frankreich, Italien und dem Vereinigten Königreich in einer gemeinsamen Erklärung ihre „tiefe Besorgnis" zum Ausdruck gebracht. Die Todesstrafe sei eine „unmenschliche und erniedrigende Form der Bestrafung ohne jegliche abschreckende Wirkung", hieß es darin. Berlin, Paris, Rom und London forderten die israelische Regierung nachdrücklich auf, die Pläne aufzugeben. Der Appell blieb jedoch ohne Wirkung.
Ben-Gvir wies die europäische Kritik scharf zurück und warf der Europäischen Union vor, es nicht gerne zu sehen, wenn Israel sich gegen Terrorismus verteidige.
Kritik auch innerhalb Israels
Die Kontroverse beschränkt sich keineswegs auf die internationale Bühne. Auch innerhalb Israels regt sich erheblicher Widerstand. Das israelische Demokratie-Institut kritisierte in einem Gutachten, dass das Gesetz Militärrichter zur Verhängung der Todesstrafe zwinge und ihnen damit die notwendige Einzelfallprüfung nehme. Es widerspreche den demokratischen und rechtsstaatlichen Werten Israels, da es de facto ausschließlich gegen Palästinenser gerichtet sei. Zudem bestehe die Gefahr irreversibler Justizfehler.
Ein Kommentator der „Times of Israel" merkte an, Israel beanspruche mitten in einem Krieg, die demokratische und liberale Welt gegenüber den Kräften des Bösen im Iran zu vertreten. Die Verabschiedung dieses Gesetzes gerade jetzt könnte dem ohnehin angeschlagenen internationalen Image des Landes erheblichen Schaden zufügen.
Selbst der oppositionelle Abgeordnete Avigdor Lieberman, der sich grundsätzlich für die Todesstrafe bei Terroristen ausspricht, äußerte die Erwartung, dass Israels Oberster Gerichtshof das Gesetz letztlich kippen werde.
Historischer Kontext: Eichmann als letzter Hingerichteter
Israel hatte die Todesstrafe für Mord bereits 1954 abgeschafft. Zwar blieb sie in Ausnahmefällen – etwa bei NS-Verbrechen oder Verrat in Kriegszeiten – theoretisch möglich, doch die letzte tatsächlich vollstreckte Hinrichtung war die des deutschen NS-Verbrechers Adolf Eichmann im Jahr 1962. Seitdem galt Israel als Land, das die Todesstrafe faktisch nicht mehr anwendet. Mit dem neuen Gesetz ändert sich diese Praxis nun grundlegend – sofern das Oberste Gericht nicht einschreitet.
Die weitere Entwicklung dürfte nicht nur für die israelische Innenpolitik, sondern auch für die diplomatischen Beziehungen zwischen Israel und Europa von erheblicher Bedeutung sein.
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