
Justizversagen in Lübeck: Psychisch kranker Afghane nach Gleisattacke freigelassen - monatelang auf der Flucht
Ein unfassbarer Fall von Justizversagen erschüttert Schleswig-Holstein: Ein 26-jähriger afghanischer Staatsbürger, der im Mai dieses Jahres versucht hatte, einen zwölfjährigen Jungen auf die Bahngleise zu stoßen, wurde trotz attestierter Gefährlichkeit vom Amtsgericht Lübeck auf freien Fuß gesetzt. Der psychisch kranke Täter verschwand daraufhin spurlos und konnte erst Monate später in Brandenburg wieder gefasst werden.
Der Vorfall: Brutaler Angriff am helllichten Tag
Am 16. Mai gegen 15:15 Uhr spielten sich am Bahnhof Ratzeburg dramatische Szenen ab. Der afghanische Täter packte unvermittelt einen zwölfjährigen Jungen am Hals und Arm und versuchte, ihn in Richtung der Bahngleise zu zerren. Nach Berichten der Lübecker Nachrichten soll der Angreifer das Kind sogar in Richtung der Treppen gezerrt haben - offenbar mit der Absicht, es auf die Gleise zu stoßen.
Nur dem beherzten Eingreifen der Mutter, die gemeinsam mit ihrem Sohn am Bahnsteig gewartet hatte, ist es zu verdanken, dass Schlimmeres verhindert werden konnte. Bei der Befreiungsaktion fiel der Junge zwar ins Gleisbett, blieb aber glücklicherweise unverletzt. Mutter und Sohn flüchteten umgehend zur gegenüberliegenden Polizeistation und erstatteten Anzeige.
Versagen der Justiz: Täter trotz Gutachten freigelassen
Was nach der Festnahme des Täters geschah, wirft ein erschreckendes Licht auf den Zustand unserer Justiz. Die Polizei attestierte dem Afghanen einen "psychischen Ausnahmezustand" und übergab ihn auf Anordnung eines Facharztes an eine Fachklinik. Das Amtsgericht Lübeck ordnete zunächst eine einstweilige Unterbringung an - so weit, so richtig.
Doch dann nahm das Verfahren eine kaum nachvollziehbare Wendung: Ein Sachverständiger diagnostizierte bei dem Täter eine psychische Erkrankung und stellte fest, dass dieser eine Gefährdung für die Allgemeinheit darstelle. Man sollte meinen, dass diese Einschätzung zu einer sofortigen Sicherungsverwahrung führen würde. Stattdessen geschah das Unfassbare: Das Amtsgericht Lübeck lehnte eine weitere Unterbringung ab und entließ den gefährlichen Mann in die Freiheit.
Monatelanges Verschwinden - Behörden machtlos
Die Konsequenzen dieser fatalen Fehlentscheidung ließen nicht lange auf sich warten. Der psychisch kranke Afghane verschwand spurlos. "Wo er sich im Anschluss aufhielt, ist unbekannt", musste eine Polizeisprecherin der Polizei Ratzeburg gegenüber dem Schleswig-Holsteinischen Zeitungsverlag einräumen. Ein gefährlicher Mensch, der bereits versucht hatte, ein Kind zu töten, war monatelang untergetaucht - und die Behörden konnten nichts dagegen tun.
Selbst als die Staatsanwaltschaft Beschwerde einlegte, blieb das Landgericht Lübeck bei der verhängnisvollen Entscheidung. Erst das Oberlandesgericht Schleswig-Holstein erkannte Ende Juni die Brisanz des Falls und wertete den Angriff als mögliches versuchtes Tötungsdelikt. Doch da war es bereits zu spät - der Täter war längst verschwunden.
Die bittere Realität: Täter- vor Opferschutz
Dieser Fall reiht sich nahtlos ein in eine lange Liste von Justizskandalen, bei denen ausländische Gewalttäter trotz eindeutiger Gefährdungslage auf freien Fuß gesetzt werden. Während die Politik von Integration und Willkommenskultur schwadroniert, leben deutsche Bürger - insbesondere unsere Kinder - in ständiger Gefahr durch psychisch kranke und gewaltbereite Migranten.
Es stellt sich die dringende Frage: Wie konnte es soweit kommen, dass ein Gericht einen Mann freilässt, der versucht hat, ein Kind auf Bahngleise zu stoßen? Wie kann es sein, dass trotz eines Gutachtens, das eine Gefährdung der Allgemeinheit attestiert, der Täterschutz über dem Schutz unschuldiger Bürger steht?
Späte Festnahme - aber keine Konsequenzen für die Verantwortlichen
Erst am 12. August, nach monatelanger erfolgloser Fahndung, konnte der Afghane in Brandenburg wieder festgenommen werden. Über die Umstände seiner erneuten Festnahme schweigen sich die Behörden aus. Man darf vermuten, dass er in der Zwischenzeit weitere Straftaten begangen haben könnte - schließlich war er als psychisch krank und gefährlich eingestuft worden.
Die eigentliche Frage aber bleibt unbeantwortet: Werden die Richter, die diese fatale Fehlentscheidung getroffen haben, zur Verantwortung gezogen? Die Antwort kennen wir bereits: Natürlich nicht. In unserem Rechtssystem genießen Richter nahezu vollständige Immunität, selbst wenn ihre Entscheidungen Menschenleben gefährden.
Ein Symptom der gescheiterten Migrationspolitik
Dieser Fall ist kein Einzelfall, sondern symptomatisch für die gescheiterte Migrationspolitik der vergangenen Jahre. Die Kriminalstatistiken sprechen eine deutliche Sprache: Messerangriffe, Vergewaltigungen und Gewaltdelikte durch Migranten haben ein Rekordniveau erreicht. Doch statt endlich durchzugreifen und kriminelle Ausländer konsequent abzuschieben, werden sie von einer ideologisch verblendeten Justiz immer wieder auf die Bevölkerung losgelassen.
Es ist höchste Zeit, dass wir wieder Politiker bekommen, die für Deutschland und nicht gegen Deutschland regieren. Die Sicherheit unserer Bürger - insbesondere unserer Kinder - muss absolute Priorität haben. Wer als Gast in unserem Land versucht, ein Kind zu ermorden, hat jedes Gastrecht verwirkt und gehört umgehend abgeschoben.
Doch solange Gerichte lieber Täter schützen als Opfer, solange psychisch kranke Gewalttäter frei herumlaufen dürfen, solange wird sich nichts ändern. Es liegt an uns Bürgern, bei den nächsten Wahlen ein deutliches Zeichen zu setzen: Wir wollen unsere Sicherheit zurück!
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