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26.08.2026
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Kopftuch-Verbot ab Schulstart: Forscher schlagen Alarm

Kopftuch-Verbot ab Schulstart: Forscher schlagen Alarm
Symbolbild: KI-generiert

Am 7. September wird es ernst: In Wien, Niederösterreich und dem Burgenland gilt erstmals das österreichische Kopftuchverbot für Schülerinnen unter 14 Jahren. Eine Woche später ziehen die übrigen Bundesländer nach. Und schon vor dem ersten Schultag ist klar: Die Debatte reicht weit über die Klassenzimmer hinaus.

Wien will den Konflikt aus der Schule halten

Wiens Bildungsdirektorin Elisabeth Fuchs setzt auf Deeskalation. Im Ă–1-Mittagsjournal betonte sie, man wolle die Auseinandersetzung weitestgehend von den Schulen fernhalten. Lehrer sollten ausdrĂĽcklich nicht zu Kontrolleuren werden.

„Ganz wesentlich ist es zu betonen, dass die Pädagogen in der Klasse nicht die Aufgabe haben, hier etwas zu sanktionieren, also den Kindern das Kopftuch hinunterzunehmen.“

Bei hartnäckigen Konflikten mit Eltern übernimmt die Bildungsdirektion. Am Ende der Eskalationskette stehen Geldstrafen zwischen 150 und 800 Euro.

Zweiter Anlauf nach dem Höchstgericht-Stopp

Es ist der zweite Versuch. Ein Verbot an Volksschulen aus der türkis-blauen Ära hatte der Verfassungsgerichtshof im Dezember 2020 gekippt – wegen Verstoßes gegen den Gleichheitsgrundsatz in Verbindung mit der Religionsfreiheit. Die neue, breiter gefasste Regelung beschloss der Nationalrat Medienberichten zufolge am 11. Dezember 2025 mit großer Mehrheit; nur die Grünen stellten sich dagegen.

Anträge gegen das Gesetz wies der Verfassungsgerichtshof im Sommer als unzulässig zurück – mit der Begründung, das Verbot sei damals noch gar nicht in Kraft gewesen. Juristisch ist das letzte Wort also womöglich noch nicht gesprochen.

Frankreich: Das Tuch als „politischer Marker“

Wie brisant das Thema europaweit ist, zeigt ein französischer Regierungsbericht über die Muslimbruderschaft und den politischen Islam. Darin heißt es laut Bericht, deren Ideologie erhebe die Geschlechtertrennung zur Regel und instrumentalisiere das Kopftuch – es werde zu „einem der politischen Marker der Muslimbruderschaft in Europa“.

Dokumentiert würden dort teils Kopftücher bei fünf- oder sechsjährigen Mädchen, getragen vor allem im Umfeld einer wahhabitisch-salafistischen Dynamik. Ein Massenphänomen sei das nicht, wohl aber deutlich sichtbar.

Die Anthropologin Florence Bergeaud-Blackler forderte 2025: „Das Kopftuch sollte für Minderjährige verboten werden“. Verschleierung und Geschlechtertrennung seien Kernbestandteile islamistischer Gesellschaftsvorstellungen.

Sozialer Druck – auch in deutschen Klassenzimmern

Aus Deutschland kommen ähnliche Warnungen. Eine qualitative Untersuchung der Islamforscherin Susanne Schröter an zehn Schulen in Berlin-Neukölln dokumentierte demnach Druck auf Mädchen wegen islamischer Bekleidungsregeln: Wer als zu freizügig gekleidet galt, sei beleidigt, ausgegrenzt, bedroht oder gemobbt worden.

Als 2018 über ein Kinderkopftuchverbot diskutiert wurde, mobilisierten islamistische Gruppen dagegen. Nachdem Terre des Femmes ein Verbot für unter 14-Jährige gefordert hatte, startete „Generation Islam“ die Kampagne #NichtOhneMeinKopftuch, „Realität Islam“ sammelte Unterschriften. Beide Initiativen werden von deutschen Sicherheitsbehörden dem Umfeld der verbotenen Organisation Hizb ut-Tahrir zugerechnet. Binnen zwei Tagen entstanden rund 77.000 Beiträge unter dem Hashtag.

Kinderschutz oder Symbolpolitik?

Der Islamwissenschaftler Abdel-Hakim Ourghi nennt das Kopftuch ein „Symbol des politischen Islam“ und hält ein Verbot bis 14 für richtig, um Minderjährige zu schützen. Ahmad Mansour fordert seit Jahren zumindest für Volksschulen eine klare Linie. Und die Wiener Lehrerin Susanne Wiesinger sieht darin „Kinderschutz und Gleichbehandlung“.

Aus Sicht unserer Redaktion ist bemerkenswert, wie lange Politik in Wien wie in Berlin vor dieser Frage zurĂĽckgewichen ist. Wien handelt nun. Deutschland diskutiert weiter.

Hinweis: Dieser Beitrag gibt die Einschätzung unserer Redaktion auf Basis der uns vorliegenden Informationen wieder. Wir erbringen keine Rechts- und keine Steuerberatung.

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