
Öffentlich-Rechtlicher Luxus: RBB muss Ex-Direktorin über 500.000 Euro Ruhegeld zahlen
Während der öffentlich-rechtliche Rundfunk ständig nach Gebührenerhöhungen schreit und der RBB sogar seine Kantinen schließen muss, kassiert eine ehemalige Programmdirektorin weiterhin fürstlich ab. Das Berliner Arbeitsgericht hat nun entschieden, dass der krisengeschüttelte Sender seiner Ex-Programmdirektorin Claudia Nothelle monatlich satte 8.437 Euro Ruhegeld zahlen muss - und das bis zum Erreichen des Rentenalters.
Gebührenzahler blechen für Luxus-Pensionen
Die Dimensionen dieser Zahlungen sind geradezu obszön: Seit 2020 summiert sich das Ruhegeld bereits auf über 500.000 Euro. Dabei ist die Empfängerin gerade einmal 61 Jahre alt und bezieht als Professorin für Fernsehjournalismus an der Hochschule Magdeburg-Stendal parallel ein ordentliches Gehalt. Von einem bescheidenen Ruhestand kann hier wahrlich keine Rede sein.
Gescheiterter Sparkurs nach Schlesinger-Skandal
Der RBB hatte nach dem Skandal um die ehemalige Intendantin Patricia Schlesinger versucht, die üppigen Ruhegeldzahlungen einzustellen. Im Dezember 2023 stoppte der Sender die monatlichen Überweisungen und forderte sogar bereits geleistete Zahlungen in Höhe von etwa 400.000 Euro zurück. Der Anwalt des Senders bezeichnete die Zahlungen als sittenwidrig und sprach von Verschwendung von Gebührengeldern - eine Einschätzung, die viele Gebührenzahler sicherlich teilen dürften.
Gericht zwingt RBB in die Knie
Doch das Berliner Arbeitsgericht machte dem Sender einen dicken Strich durch die Rechnung. Die Richter wiesen nicht nur die Rückforderungsklage des RBB vollständig ab, sondern verpflichteten den Sender auch zur Wiederaufnahme der monatlichen Zahlungen - rückwirkend ab Dezember 2023. Ein herber Schlag für den ohnehin klammen Sender.
Mitarbeiter müssen bluten - Ex-Direktoren leben in Saus und Braus
Die Auswirkungen dieser verschwenderischen Personalpolitik bekommen nun ausgerechnet die einfachen Mitarbeiter zu spüren. Der RBB plant, seine Kantinen in Berlin und Potsdam bis Ende 2026 zu schließen, weil man sich die Bezuschussung des Mitarbeiteressens nicht mehr leisten könne. Ein Hohn, wenn man bedenkt, dass gleichzeitig ehemalige Führungskräfte weiterhin fürstlich alimentiert werden müssen.
Ein Sinnbild für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk
Der Fall zeigt einmal mehr die völlig aus dem Ruder gelaufenen Gehalts- und Versorgungsstrukturen im öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Während die Gebührenzahler immer tiefer in die Tasche greifen müssen und einfache Mitarbeiter den Gürtel enger schnallen sollen, werden ehemalige Führungskräfte mit astronomischen Ruhegeldern versorgt. Eine Reform des Systems scheint dringender denn je - zum Wohle der Gebührenzahler und der Glaubwürdigkeit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks.
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