
Paragrafen-Panne mit Sprengkraft: Muss Berlin schon wieder wählen?

Eine Woche nach der Abgeordnetenhauswahl vom 20. September gibt es in der Hauptstadt neuen Ärger. Die 158 Sitze im neuen Parlament sollen nach einer Rechenregel verteilt worden sein, die der Senat schon im September 2025 aus der Landeswahlordnung gestrichen hat. Das geht aus einer Analyse in der Berliner Zeitung hervor. Kritiker sprechen von einem Wahlfehler, der sogar eine erneute Wahlwiederholung auslösen könnte.
Eine Formel, die es nicht mehr gibt
Das Landeswahlgesetz regelt die Berechnung nicht selbst. Paragraf 19 überlässt die Details ausdrücklich der Landeswahlordnung. Dort stand die Formel bis zum 18. September 2025 in Paragraf 73 Absatz 6, samt Rundungsregel und Losentscheid als letztem Ausweg.
Seit dem 19. September 2025 fehlt diese Regel ersatzlos. Der neue Paragraf 73 behandelt laut dem Bericht nur noch Fristen für den Fall, dass eine Wahlperiode vorzeitig endet. Das Gesetz verweist also auf eine Verordnung, in der zu dieser Frage nichts mehr steht.
Trotzdem gab Landeswahlleiter Stephan Bröchler in der Nacht zum 21. September das Ergebnis bekannt: 130 Regelsitze, dazu sieben Überhang- und 21 Ausgleichsmandate. Wer mit der alten Formel nachrechnet, kommt genau auf diese Zahl. Die CDU hat 34 Sitze und 342.516 Zweitstimmen, alle fünf Parteien im Parlament zusammen 1.588.816 Stimmen. Daraus ergeben sich 157,71 Sitze, aufgerundet 158. Nach welcher Rechtsgrundlage gerechnet wurde, dazu äußerten sich Wahlleitung, Innenverwaltung und Senatskanzlei auf Nachfrage bislang nicht.
Zwei Mandate hängen am seidenen Faden
Das Gesetz verlangt nur so viele Zusatzsitze, wie „erforderlich" sind. Dem Bericht zufolge hätte die CDU ihre 34 Sitze schon bei 156 Mandaten bekommen. Je ein Sitz für Linke und Grüne beruht damit allein auf der gestrichenen Regel.
Noch heikler ist der Wahlkreis 4 in Charlottenburg-Wilmersdorf. Die CDU gewann ihn mit nur 91 Stimmen Vorsprung, und zwar erst durch die Briefwahl. Ausgerechnet dieser Bezirk hatte bis zu 1.400 Briefwählern in den Wahlkreisen 3 und 4 falsche Stimmzettel geschickt. Hätten die Grünen den Wahlkreis gewonnen, hätte das Parlament nach derselben Formel nur 153 Sitze.
Das alte Berliner Wahlchaos
2021 gingen in Wahllokalen die Stimmzettel aus, und viele Bürger standen noch nach 18 Uhr in der Schlange. Am 16. November 2022 erklärte der Verfassungsgerichtshof die Wahl für ungültig. Erstmals in Deutschland wurde damit eine Landtagswahl wegen organisatorischen Versagens aufgehoben.
Diesmal ließ die Wahlleitung 7,7 Millionen Stimmzettel drucken, genug für 140 Prozent der Wahlberechtigten. Trotzdem soll die Wahl in einem Wahllokal in Marzahn-Hellersdorf am Vormittag unterbrochen worden sein, weil Stimmzettel fehlten. Auch an Offenheit mangelte es: Wie viele Wahlkabinen es gibt, wollte die Wahlleitung nicht veröffentlichen. Vor Gericht ließ der Landeswahlleiter erklären, er sei keine Behörde und müsse der Presse deshalb keine Auskunft geben. Diese Erklärung schickte er ausgerechnet über sein elektronisches Behördenpostfach.
Warum sich der Fehler kaum reparieren lässt
Das Grundgesetz verlangt eine unmittelbare Wahl: Zwischen der Stimme und dem Mandat darf kein fremder Wille stehen. Jede nachträglich erlassene Rechenregel würde aber in Kenntnis der Ergebnisse beschlossen. Das neue Abgeordnetenhaus würde also über seine eigene Zusammensetzung entscheiden.
Der Zeitplan steht: Bis zum 2. Oktober stellen die Bezirkswahlausschüsse ihre Ergebnisse fest, danach tagt der Landeswahlausschuss öffentlich. Spätestens am 1. November erscheint das Ergebnis im Amtsblatt, ab dann läuft die einmonatige Einspruchsfrist. Der Verfassungsgerichtshof könnte die Lücke zwar feststellen. Er könnte sie laut der Analyse aber nur selbst füllen, wenn das Gesetz genau einen Rechenweg zuließe. Weil es mehrere zulässt, bliebe am Ende womöglich nur eine neue Wahl.
Unser Fazit: Die Stadt der Wahlpannen
Die Wahlbeteiligung lag diesmal bei 74,2 Prozent. Die Linke wurde mit 25,7 Prozent stärkste Kraft, die CDU fiel auf 18,8 Prozent. Umso ernüchternder ist das Bild der Verwaltung: Nach dem Debakel von 2021 hat der Senat die Wahlordnung neu geschrieben und dabei offenbar die Regel für die Sitzverteilung gestrichen. Aus Sicht unserer Redaktion leidet darunter das Vertrauen der Bürger in einen Staat, der von ihnen Pünktlichkeit und Genauigkeit erwartet.
Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Rechtsberatung dar. Er gibt unsere Meinung sowie die uns vorliegenden Informationen wieder.

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