
Rückführungszentrum in Uganda: Fünf EU-Staaten machen jetzt Ernst

Deutschland, Österreich, die Niederlande, Dänemark und Griechenland verhandeln über das erste europäische Rückführungszentrum in Afrika. Standort-Favorit: Uganda. Am 4. September treffen sich die zuständigen Minister in Kopenhagen, um den Stand der Gespräche zu bewerten. Der Betrieb könnte laut Berichten bereits 2027 starten.
Berichten der griechischen Zeitung Kathimerini zufolge, die sich auf diplomatische Quellen beruft, sind die Verhandlungen mit Kampala am weitesten fortgeschritten. Vorgesehen sei eine finanzielle Gegenleistung für das ostafrikanische Land. Noch im August sollen technische Expertenteams nach Afrika reisen, um die Details zu klären.
5.000 bis 10.000 Plätze – zunächst als Pilotprojekt
Untergebracht werden sollen dort Menschen, deren Asylantrag in der EU rechtskräftig abgelehnt wurde und die kein Bleiberecht mehr besitzen. Die Rede ist von 5.000 bis 10.000 Personen in der Pilotphase.
Das Kalkül dahinter ist so simpel wie unbequem: Wer die Wahl zwischen einem Aufenthalt in einem Zentrum in Ostafrika und der freiwilligen Heimreise hat, entscheidet sich womöglich für Letzteres. Kenia gilt inzwischen als aus dem Rennen, Ruanda dagegen als ernsthafte Alternative – das Land betreibt gemeinsam mit dem UN-Flüchtlingshilfswerk bereits ein Transitzentrum, in das seit 2019 mehr als 3.000 Menschen aus Libyen gebracht wurden.
Warum der Druck so groß ist
Ein Blick auf die Zahlen erklärt die plötzliche Betriebsamkeit. Nach Angaben der EU-Kommission verließ im vergangenen Jahr nur rund jeder vierte Ausreisepflichtige – 28 Prozent – die Europäische Union tatsächlich. Der Rest bleibt: geduldet, untergetaucht, unauffindbar.
Ein Rechtsstaat, der seine eigenen Entscheidungen nicht durchsetzt, verliert Vertrauen. Genau dieses Vertrauen haben Bundesregierungen der vergangenen Jahre aus Sicht vieler Bürger verspielt – und die Rechnung dafür zahlen Kommunen, Sozialkassen und Steuerzahler.
Brüssel hat den Weg freigemacht
Rechtlich möglich wurde das Modell durch die neue EU-Rückführungsverordnung, auf die sich die Mitgliedstaaten Anfang Juni 2026 verständigten. Sie erlaubt sogenannte Return Hubs in Drittstaaten, sieht die gegenseitige Anerkennung ablehnender Asylbescheide vor, Leistungskürzungen bei fehlender Mitwirkung und eine Abschiebehaft von bis zu 24 Monaten.
Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) hatte angekündigt, gemeinsam mit Partnerstaaten noch in diesem Jahr Vereinbarungen mit Drittstaaten schließen zu wollen. Die Niederlande hatten sich bereits im Herbst 2025 mit Uganda auf eine Zusammenarbeit bei Rückführungen verständigt.
Widerstand ist programmiert
Kritik kommt prompt. Die innenpolitische Sprecherin der europäischen Sozialdemokraten, Birgit Sippel, bemängelte, für solche Zentren gebe es keinen verbindlichen Rechtsrahmen und damit keine Garantie für die Wahrung der Grundrechte.
„Klare Mitwirkungspflichten für Ausreisepflichtige, bessere Nutzung europäischer Informationssysteme, wirksamere Einreiseverbote und einen klaren Rechtsrahmen für Rückführungen in Kooperation mit Drittstaaten“ — so beschreibt die EVP-Innenpolitikerin Lena Düpont (CDU) die neuen Instrumente.
Das italienische Albanien-Modell zeigt allerdings, wie schnell solche Projekte vor Gericht landen können: Kurz nach dem Start mussten die Zentren vorübergehend gestoppt werden. Ein Generalanwalt am Europäischen Gerichtshof kam im April zu dem Schluss, die Konstruktion könne zulässig sein – sofern Rechtsbeistand, Sprachmittlung und Kontakt zu Familie und Behörden gesichert seien.
Ob aus den Gesprächen ein Abkommen wird, ist offen. Klar ist nur: Der Kurswechsel in Europas Migrationspolitik ist keine Ankündigung mehr, sondern Verhandlungssache.
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