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28.04.2026
10:47 Uhr

Sachsens Gesinnungswaffenrecht: Wer zur AfD geht, soll entwaffnet werden

Was lange als düstere Befürchtung von Bürgerrechtlern galt, ist im Freistaat Sachsen offenbar Realität geworden: Wer politisch unliebsam ist, dem droht der Entzug der Waffenbesitzkarte – ganz ohne Vorstrafe, ganz ohne strafrechtlich relevantes Verhalten, ganz ohne psychische Auffälligkeit. Es genügt offenbar bereits, sich für eine Partei zu interessieren, die in Umfragen mittlerweile bundesweit die Union überholt hat. Ein bislang unter Verschluss gehaltener Erlass des sächsischen Innenministeriums sorgt nun für Aufruhr – und für berechtigte Fragen über den Zustand des Rechtsstaats in Deutschland.

Der Erlass, den niemand sehen sollte

Wie die Ostdeutsche Allgemeine Zeitung und die Berliner Zeitung übereinstimmend berichten, hat das sächsische Innenministerium bereits am 21. Juli vergangenen Jahres einen 16-seitigen Erlass beschlossen. Dieser regelt, unter welchen Bedingungen Mitgliedern und Unterstützern der AfD die waffenrechtliche Zuverlässigkeit abgesprochen werden kann. Das Dokument selbst wollte das Ministerium nicht veröffentlichen – es handele sich um „ein internes Schriftstück". Ein bemerkenswerter Umgang mit einem Vorgang, der das Grundrecht zahlreicher Bürger auf eine Sache betrifft, die sie rechtmäßig besitzen.

Auslöser für den Erlass sei, so ein Sprecher des Hauses, die Einstufung des sächsischen Landesverbandes der AfD als „gesichert rechtsextremistisch" durch den Verfassungsschutz gewesen. Eine Einstufung wohlgemerkt, die durch eine staatliche Behörde erfolgt – also durch ein Organ jenes Staates, dessen Regierung die zu beobachtende Partei als politische Konkurrenz empfindet. Schon dieser Umstand sollte hellhörig machen.

Schon zwei Veranstaltungsbesuche reichen

Der Inhalt des Erlasses lässt aufhorchen: Die waffenrechtliche Zuverlässigkeit von Mitgliedern und Unterstützern der sächsischen AfD sei „grundsätzlich zu überprüfen". Ein Parteiverbot durch das Bundesverfassungsgericht, sonst die zwingende Voraussetzung für derartige Maßnahmen, sei ausdrücklich nicht erforderlich. Auch das Parteienprivileg des Grundgesetzes – jene grundlegende Garantie, die Parteien vor staatlicher Willkür schützen soll – sei kein Hindernis.

Besonders weit gefasst ist die Definition dessen, was als „Unterstützung" gilt. Erfasst werden nicht nur Funktionsträger, Mandatsträger oder Kandidaten, sondern auch Personen, die sich lediglich „wiederholt" auf Veranstaltungen der Partei sehen lassen. Wer also aus reinem Interesse zweimal eine politische Veranstaltung besucht, gerät bereits in den Verdachtsbereich der Behörden. Eine schiere Zumutung in einem Land, das sich gern als gefestigte Demokratie rühmt.

Beweislastumkehr im Stil eines Gesinnungsstaates

Noch brisanter wird es bei der Frage, wie sich Betroffene gegen den drohenden Entzug ihrer Waffenbesitzkarte wehren können. Im Erlass heißt es ausdrücklich: „Das bloße straf- und waffenrechtlich ‚Nichtauffälliggewordensein‘ genügt für eine Ausnahme von der Regelvermutung nicht." Mit anderen Worten: Wer als unbescholtener Bürger über Jahrzehnte tadellos mit seiner Waffe umgegangen ist, hat bei den sächsischen Behörden nichts zu lachen. Stattdessen werden „konkrete Belege für die aktive Bekämpfung verfassungsfeindlicher Tendenzen in der Partei und ihrem unmittelbaren Umfeld" gefordert sowie eine „unmissverständliche Distanzierung von den Grundpositionen der Vereinigung". Bloße „Lippenbekenntnisse zur freiheitlichen demokratischen Ordnung" reichten nicht aus.

Hier wird nichts weniger verlangt als eine politische Gesinnungsprüfung mit Beweislastumkehr. Nicht der Staat muss belegen, dass von einer Person eine Gefahr ausgeht – die Person muss umgekehrt nachweisen, dass sie politisch korrekt denkt. Wer hierin keinen Bruch mit den Grundprinzipien des Rechtsstaates erkennt, sollte sich fragen, was er unter Rechtsstaat eigentlich versteht.

Scharfe Kritik aus dem Landtag

Der fraktionslose sächsische Landtagsabgeordnete Matthias Berger, der die Anfrage gestellt hatte, fand deutliche Worte. Als Jurist gelte für ihn der Grundsatz: „Keine Strafe ohne Gesetz." Er beobachte in Deutschland eine bedenkliche Tendenz, mit unklaren Rechtslagen und potentiellen rechtlichen Nachteilen den Bürgern Angst zu machen. Es könne nicht sein, dass jemand aus reinem politischen Interesse eine AfD-Veranstaltung besuche, zweimal dort sitze und dann mit dem Entzug seiner Waffenbesitzkarte rechnen müsse.

Wie viele Waffenbesitzkarten seit Inkrafttreten des Erlasses tatsächlich bereits entzogen wurden, ist bislang nicht bekannt. Die Antwort der Staatsregierung auf Bergers Anfrage steht noch aus.

Ein gefährliches Signal in einem zerrütteten Land

Was sich hier in Sachsen abspielt, ist mehr als nur eine verwaltungsrechtliche Spitzfindigkeit. Es ist ein Symptom für den schleichenden Wandel des Verhältnisses zwischen Staat und Bürger. Während die innere Sicherheit Deutschlands in vielen Bereichen am Boden liegt, während Messerangriffe und schwere Gewalttaten Tag für Tag die Schlagzeilen dominieren, während ehrliche Bürger sich in immer mehr Stadtteilen unwohl fühlen, richten sich die Energien staatlicher Behörden offenbar zunehmend gegen die eigene politische Opposition.

Der Vorgang wirft eine grundsätzliche Frage auf: In welchem Land leben wir eigentlich, wenn schon der bloße Besuch einer Parteiveranstaltung als Indiz für eine Gefährdung herangezogen werden kann? Die Antwort darauf wird die politische Debatte der kommenden Monate prägen – und zwar nicht nur in Sachsen.

Beständige Werte in unbeständigen Zeiten

Wer in Zeiten zunehmender staatlicher Übergriffe nach Sicherheit für sein Vermögen sucht, ist gut beraten, sich auf jene Werte zu besinnen, die seit Jahrtausenden Bestand haben. Physische Edelmetalle wie Gold und Silber haben sich in zahllosen historischen Krisen als verlässlicher Anker erwiesen – unabhängig von politischen Konjunkturen, ideologischen Moden oder behördlichen Erlassen. Eine kluge Beimischung physischer Edelmetalle gehört in jedes ausgewogene Vermögensportfolio.

Hinweis: Der vorliegende Beitrag stellt keine Rechts- oder Anlageberatung dar. Die geäußerten Einschätzungen geben die Meinung unserer Redaktion auf Grundlage der vorliegenden Informationen wieder. Für Anlageentscheidungen ist jeder Leser selbst verantwortlich und sollte gegebenenfalls einen qualifizierten Berater hinzuziehen. Auch in rechtlichen Fragen ersetzt dieser Beitrag keine fachliche Beratung durch einen Anwalt.

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