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Kettner Edelmetalle
25.08.2026
05:16 Uhr
KI-generiert

Social-Media-Check an der Grenze? Berlin bleibt bei Stichproben

Social-Media-Check an der Grenze? Berlin bleibt bei Stichproben
Symbolbild: KI-generiert

Während die USA die Online-Profile von Einreisenden immer schärfer durchleuchten, bleibt Deutschland auffallend zurückhaltend. Die Bundespolizei prüft bei der Einreise keine Konten in sozialen Netzwerken – und auch Visa-Antragsteller müssen ihre Accounts nicht offenlegen. Das geht aus einer Antwort des Auswärtigen Amts an den AfD-Bundestagsabgeordneten Stefan Keuter hervor, über die zuerst das Portal NIUS berichtete.

Was die Bundesregierung antwortet – und was nicht

Keuter, Obmann seiner Fraktion im Auswärtigen Ausschuss, hatte schlicht wissen wollen: Werden Social-Media-Konten von Drittstaatsangehörigen bei Einreise oder Visumantrag überprüft? Und falls nein – plant die Regierung eine Änderung?

Die Antwort fällt nüchtern aus. Eine Prüfung durch die Bundespolizei finde nicht statt. Eine Offenlegungspflicht für Accounts existiere ebenfalls nicht. Geplant sei lediglich, künftig „im Einzelfall" öffentlich zugängliche Daten aus dem Internet mit den Angaben in Anträgen abzugleichen – automatisiert, aber nur dann, wenn Zweifel an der Richtigkeit der Angaben bestünden.

Der Abgleich diene ausschließlich der Überprüfung und lege nicht vorab fest, ob ein Antrag genehmigt werde, so das Auswärtige Amt.

Der Gesetzentwurf im Hintergrund

Was in der Antwort nur angedeutet wird, steht bereits schwarz auf weiß in einem Gesetzentwurf der Bundesregierung: Das geplante „KI-Migrationsverwaltungsgesetz" wurde im August dem Bundesrat zugeleitet. Es soll unter anderem einen „automatisierten Abgleich mit öffentlich zugänglichen Daten aus dem Internet" in Asyl- und Aufenthaltsverfahren ermöglichen.

Die Hürden sind hoch: Der Abgleich ist laut Entwurf nur zulässig, wenn begründete Zweifel an einzelnen entscheidungserheblichen Angaben bestehen. Biometrische Daten bleiben ausgeschlossen, jedes Ergebnis muss von Beamten manuell bewertet werden, die Daten sind anschließend zu löschen.

Begründet wird das Vorhaben in dem Entwurf allerdings vor allem mit Effizienz – steigende Antragszahlen, knappes Personal, überlastete Behörden. Sicherheit taucht als Stichwort auf, steht aber nicht im Zentrum. Ein systematischer Sicherheits-Check, wie ihn Washington aufbaut, ist das erkennbar nicht.

Trump macht Tempo – Berlin bremst

In den USA läuft die Entwicklung in die Gegenrichtung. Medienberichten zufolge weiten die Behörden die Offenlegungspflicht für Social-Media-Aktivitäten auf immer mehr Antragstellergruppen aus; im Gespräch ist auch, dass Visa-Bewerber ihre Profile für die Dauer der Prüfung von „privat" auf „öffentlich" stellen müssen. Diskutiert wird zudem die Abfrage von Online-Aktivitäten der vergangenen fünf Jahre – bis hin zu ESTA-Reisenden aus Deutschland.

Keuter formuliert seine Kritik gegenüber NIUS deutlich:

„Die Trump-Regierung macht es vor: Die Prüfung von Online-Konten vor der Einreise bzw. der Visa-Genehmigung sorgt dafür, dass Menschen, die unsere Zivilisation hassen – wie etwa Islamisten – nicht einreisen dürfen und erhöht damit die Sicherheit der Bürger."

Jeder Staat dürfe an seinen Grenzen alles tun, um das eigene Volk zu schützen, so der Abgeordnete weiter – hier versage die Bundesregierung nach wie vor.

Eine Frage der Prioritäten

Man muss Keuters Wortwahl nicht teilen, um die Kernfrage berechtigt zu finden: Warum wird ein Instrument, das die Regierung offenbar für rechtlich machbar hält, ausgerechnet auf Zweifelsfälle in der Aktenprüfung verengt – statt es als Baustein der Gefahrenabwehr zu denken?

Aus Sicht unserer Redaktion passt das ins Bild: Deutschland diskutiert Verfahrenseffizienz, während andere Staaten Sicherheitsarchitektur bauen. Datenschutz ist ein hohes Gut. Doch der Schutz der eigenen Bürger ist es ebenso – und viele Menschen im Land haben den Eindruck, dass diese Abwägung seit Jahren in eine Richtung kippt.

Hinweis: Dieser Beitrag gibt die Einschätzung unserer Redaktion auf Basis der uns vorliegenden Informationen wieder. Er stellt keine Rechtsberatung dar.

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