
Verdächtiger soll Synagoge ausgespäht haben – und bleibt einfach in Deutschland

Ein 22-jähriger Afghane soll im Mai die Kölner Synagoge an der Roonstraße gefilmt haben. Auf seinem Handy fanden Ermittler Medienberichten zufolge Hinweise auf illegale Waffengeschäfte und Propaganda des „Islamischen Staates“. Trotzdem: kein Haftbefehl, keine Abschiebung.
Der Wachdienst schlug Alarm – dann verschwanden die Aufnahmen
Mitarbeiter des jüdischen Gemeindezentrums beobachteten den Mann, wie er hektisch telefonierte, und riefen die Polizei. Die Beamten durchsuchten sein Mobiltelefon – die Videos der Synagoge waren bereits gelöscht.
Übrig blieben Chats, in denen es Berichten zufolge um die Beschaffung einer Schusswaffe ging. Ein Durchsuchungsbeschluss folgte, Datenträger wurden sichergestellt. Die Auswertung läuft bis heute.
Eine Akte, die schon 2021 hätte alarmieren müssen
Als „Prüffall Islamismus“ steht der junge Mann seit fünf Jahren in den Büchern des Staatsschutzes. Am 30. Juni 2021 bedrohte er – damals 17 Jahre alt – den irakischstämmigen Schriftsteller Amed Sherwan, einen islamkritischen Atheisten und Aktivisten für LGBTQ-Rechte, im Netz mit dem Tod. Der Drohung fügte er eine Fotomontage bei, die Sherwans abgetrennten Kopf zeigte.
Das Kölner Amtsgericht sprach ihn 2022 schuldig. Die Strafe: vier Gespräche bei einem Präventionsprogramm der Arbeiterwohlfahrt. Ob er sie je wahrgenommen hat, ist bis heute ungeklärt.
Zwei Verfahren wegen Sexualdelikten – und eine Verwarnung
Im August 2024 soll der Beschuldigte laut Anklage zwei Mitschülerinnen sexuell bedrängt haben. Am 20. November 2025 verhängte das Amtsgericht Köln eine Verwarnung mit der Auflage, eine Therapie bei der Caritas zu absolvieren. Zusätzlich ermittelt die Staatsanwaltschaft wegen schweren sexuellen Missbrauchs: Er soll eine Minderjährige vor laufender Kamera zu sexuellen Handlungen gezwungen haben. Es gilt die Unschuldsvermutung.
Die Familie kam nach Deutschland, weil ein Elternteil als afghanische Ortskraft die Bundeswehr mit Informationen unterstützt haben soll. Der Aufenthalt stützt sich Berichten zufolge auf Paragraf 22 Absatz 2 Aufenthaltsgesetz, der die politischen Interessen Deutschlands schützen soll.
Ausländeramt will abschieben – die Staatsanwaltschaft blockiert
Das Zentrale Ausländeramt Köln und der Staatsschutz arbeiten an der Rückführung. Doch dafür braucht es eine Ausreiseverfügung – und der stimmt die Staatsanwaltschaft nicht zu. Oberstaatsanwalt Ulrich Bremer erklärte gegenüber der berichtenden Zeitung:
„Solange das aktuelle Ermittlungsverfahren wegen illegalen Waffenhandels noch nicht abgeschlossen ist, wäre es unklug, dem Beschuldigten und seinem Anwalt mittels Ausreiseverfügung Details aus dem Strafverfahren zu offenbaren.“
Juristisch nachvollziehbar? Vielleicht. Für viele Bürger klingt es dennoch wie das Protokoll eines Staates, der sich in seinen eigenen Verfahrensregeln verheddert, während ein als islamistischer Prüffall geführter Mann weiter frei in Köln lebt.
Die eigentliche Frage stellt niemand
Aus Sicht unserer Redaktion offenbart der Fall ein Grundproblem: Warnsignale gab es seit 2021 im Überfluss – Morddrohung, Extremismusverdacht, mehrere Sexualstrafverfahren. Konsequenzen folgten kaum.
Die Polizeiliche Kriminalstatistik weist für Deutschland ein Rekordniveau erfasster Straftaten aus. Kritiker der Migrations- und Sicherheitspolitik sehen darin die Quittung für Jahre, in denen Milde als Fortschritt verkauft wurde. Die Bundesregierung hat härtere Rückführungen versprochen. Fälle wie dieser zeigen, wo der Anspruch endet – nämlich am eigenen Behördenapparat.
Dieser Beitrag gibt die Einschätzung unserer Redaktion auf Grundlage der uns vorliegenden Informationen wieder. Er stellt keine Rechtsberatung dar.

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