
Wärmepumpen-Besitzer in Tübingen: Tausende Euro für Gasanschluss-Abtrennung gefordert
Was als vermeintlich zukunftsweisende Investition in die Energiewende begann, entpuppt sich für zahlreiche Hauseigentümer in Tübingen nun als finanzieller Albtraum. Die Stadtwerke der schwäbischen Universitätsstadt verlangen von Bürgern, die ihre Gasheizung durch eine Wärmepumpe ersetzt haben, satte 3.332 Euro für die endgültige Abtrennung vom Gasnetz. Ein Schreiben, das bei den Betroffenen für blankes Entsetzen sorgt.
Die grüne Transformation wird zum teuren Bumerang
Eine Eigentümerin, die erst kürzlich dem politischen Druck nachgab und ihre funktionierende Gasheizung gegen eine Wärmepumpe austauschte, traute ihren Augen kaum. Der lokale Netzbetreiber forderte sie unmissverständlich zur Zahlung von über dreitausend Euro auf. Dabei hatte man ihr doch versprochen, dass die Wärmepumpe die Lösung aller Energieprobleme sei. Von versteckten Folgekosten war nie die Rede.
Die Stadtwerke Tübingen gewähren den Betroffenen immerhin eine vierjährige Schonfrist. In dieser sogenannten „Bedenkzeit" darf der Gasanschluss stillgelegt bleiben, ohne dass sofort die Abtrennung erfolgen muss. Doch was nach einer großzügigen Geste klingt, ist in Wahrheit nur ein Aufschub des Unvermeidlichen. Nach Ablauf dieser Frist wird die kostenpflichtige Trennung fällig – ob man will oder nicht.
Stadtwerke rechtfertigen sich mit dem Verursacherprinzip
Die Begründung der Stadtwerke klingt fast schon zynisch: Man beruft sich auf das Verursacherprinzip. Wer seinen Gasanschluss nicht mehr nutzt, müsse eben für die Kosten der Abtrennung aufkommen. Eine Sprecherin erklärte, dass während der vierjährigen Stilllegungsphase aus Sicherheitsgründen regelmäßige Kontrollen verpflichtend seien. Die Herstellung oder Trennung eines Gas-Hausanschlusses verursache einen „nicht unerheblichen Aufwand".
„Die Herstellung oder Trennung eines Gas-Hausanschlusses verursacht einen nicht unerheblichen Aufwand."
Man fragt sich unwillkürlich: Wussten die Bürger davon, als sie sich von der Politik zum Heizungstausch drängen ließen? Wurden sie von den Behörden, den Energieberatern oder gar den Stadtwerken selbst über diese versteckten Kosten aufgeklärt? Die Antwort dürfte in den meisten Fällen ein klares Nein sein.
Gerichtsurteil gibt Betroffenen Hoffnung
Ein Lichtblick am Horizont könnte ein Urteil des Oberlandesgerichts Oldenburg vom 5. Dezember 2025 sein. Die Richter entschieden, dass Entgelte für die Trennung eines Gasanschlusses unzulässig sein können, wenn keine klare gesetzliche Grundlage dafür existiert. Das Gericht stellte damit grundsätzlich infrage, ob Netzbetreiber überhaupt berechtigt sind, solche Gebühren zu erheben.
Doch wie so oft in Deutschland zeigt sich auch hier ein Flickenteppich der Willkür. Je nach Netzbetreiber und Region schwanken die Kosten für die Abtrennung zwischen null und sagenhaften 8.000 Euro. Manche Versorger verlangen Pauschalen von 100 bis 2.300 Euro, andere wiederum gar nichts. Eine einheitliche Regelung? Fehlanzeige.
Das Dilemma der Hauseigentümer
Die Betroffenen stehen vor einer unangenehmen Wahl: Entweder sie zahlen die hohe Einmalgebühr für die Abtrennung, oder sie behalten den inaktiven Anschluss und müssen mit laufenden Kosten für Prüfung und Wartung rechnen. In der Stadt Weiden beispielsweise kalkulieren die Stadtwerke mit Abtrennungskosten von rund 1.200 Euro. Viele Kunden entscheiden sich deshalb, am Netz angeschlossen zu bleiben – und zahlen Jahr für Jahr drauf.
Man könnte fast meinen, das System sei so konstruiert, dass der Bürger in jedem Fall verliert. Wer der Wärmepumpen-Propaganda folgte, wird nun doppelt zur Kasse gebeten: erst für die teure Installation der neuen Heizung, dann für die Entsorgung der alten Infrastruktur.
Die bittere Lektion der Energiewende
Dieser Fall aus Tübingen ist symptomatisch für die gesamte deutsche Energiepolitik der vergangenen Jahre. Bürgern wurden Wärmepumpen als Allheilmittel verkauft, staatliche Förderungen lockten, und wer nicht mitmachte, galt schnell als Klimasünder. Dass die Gesamtrechnung am Ende deutlich höher ausfällt als versprochen, erfährt man erst, wenn es zu spät ist.
Die Kosten einer Wärmepumpe belaufen sich je nach Gebäude und Anforderungen auf 50.000 bis 100.000 Euro. Da mögen die zusätzlichen 3.332 Euro für die Gasabtrennung wie ein Tropfen auf den heißen Stein erscheinen. Doch für viele Familien, die ohnehin schon am finanziellen Limit operieren, ist auch dieser Betrag eine erhebliche Belastung.
Es bleibt die Erkenntnis: Wer sich auf die Versprechen der Politik verlässt, ist oft verlassen. Die Energiewende mag ein hehres Ziel sein, doch die Art und Weise, wie sie in Deutschland umgesetzt wird, gleicht einem bürokratischen Hindernislauf mit versteckten Kostenfallen. Die Zeche zahlt am Ende immer der kleine Mann – und das nicht zu knapp.

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