
Wenn der Staat sein eigenes Volk verklagt: Das Trauerspiel um das Streikrecht in Berlin

Es gibt Nachrichten, die mehr über den Zustand eines Landes verraten als jede Statistik. Diese hier gehört zweifellos dazu: Das Land Berlin – wohlgemerkt nicht irgendein gieriger Konzern, sondern der demokratisch gewählte Arbeitgeber selbst – marschierte mit einem Heer von Anwälten vor Gericht, um seinen eigenen Erzieherinnen und Erziehern das im Grundgesetz verbriefte Streikrecht zu untersagen. Man stelle sich das einmal vor: Der Staat klagt gegen sein eigenes Personal, um ein Grundrecht auszuhebeln.
Ein Lehrstück deutscher Obrigkeitshörigkeit
Worum geht es eigentlich? Um nichts Geringeres als die Mindestpersonalausstattung in den Kitas, um die Entlastung von Beschäftigten, die längst am Limit arbeiten, und um bessere Ausbildungsbedingungen. Es geht also um jene Menschen, die tagtäglich auf das Kostbarste aufpassen, das wir haben: unsere Kinder. Und die Antwort des Berliner Senats? Eine Klage. Nicht der Griff zum Telefonhörer, nicht die Einladung zu Verhandlungen, sondern der Gang zum Gericht.
Das Arbeitsgericht Berlin wies diese Klage am Freitag glücklicherweise ab. Die Richter stellten klar, dass die Koalitionsfreiheit aus Artikel 9 Absatz 3 des Grundgesetzes schwerer wiege als die Sorge des Senats, aus der Tarifgemeinschaft deutscher Länder zu fliegen. Die sogenannte Friedenspflicht reiche eben nicht so weit, wie das Land es sich gewünscht hätte.
In Deutschland brauchen Beschäftigte tatsächlich erst die richterliche Erlaubnis, um von ihrem Grundrecht Gebrauch zu machen. Der Streik – das schärfste Schwert der Arbeitnehmerschaft – verkommt hierzulande zum Bittgesuch mit Aktenzeichen.
Der deutsche Michel wartet die Berufungsfrist ab
Während in Frankreich längst die Reifen auf den Autobahnen brennen würden und das halbe Land lahmgelegt wäre, prüft der brave Deutsche zunächst, ob seine Streikforderung tariflich überhaupt regelbar sei. Er nickt höflich, wenn ihm die Kammer mitteilt, ob er denn nun dürfe oder nicht. Ordnung muss sein, selbst beim Aufstand. Es ist diese ganz eigene Mischung aus serviler Regeltreue, Obrigkeitshörigkeit und kleinkariertem Perfektionismus, die unseren deutschen Arbeitskampf so kurios erscheinen lässt.
Natürlich ist das Bild vom zackig streikenden Franzosen überzeichnet – auch dort landen Arbeitskämpfe vor Gericht. Doch der Unterschied bleibt fundamental: Im romanischen Europa ist der Streik ein politisches Druckmittel, mancherorts gar ein Volkssport. In Deutschland hingegen ist er zum eingehegten Verwaltungsverfahren verkümmert. Wer hier streiken will, muss erst beweisen dürfen, dass er überhaupt streiken darf.
Steuergelder für Anwälte statt Lösungen für Familien
Doch der eigentliche Skandal liegt anderswo. Der Senat verbrennt lieber teures Steuergeld für Anwaltshonorare, anstatt sich mit den Beschäftigten an einen Tisch zu setzen. Das vorgeschobene Argument – man dürfe ja gar nicht verhandeln, weil man Teil der Tarifgemeinschaft deutscher Länder sei – ist nichts weiter als eine besonders durchsichtige Form der Verantwortungsabwehr. Man begibt sich freiwillig in ein bürokratisches Korsett und nutzt es dann als bequeme Ausrede, um nur ja nicht handeln zu müssen.
Bezeichnend ist auch, dass ausgerechnet jene Politik, die uns gerne mit Milliarden-Sondervermögen und Klimazielen im Grundgesetz beglückt, im Kleinen versagt: bei der Betreuung der eigenen Kinder. Während die Zahl der Vorschulkinder in der Hauptstadt ohnehin sinkt, scheint man die verbliebenen Familien lieber im Stich zu lassen, als ihnen verlässliche Betreuung zu bieten.
Ein Spiegelbild des Landes
Die Erzieherinnen und Erzieher in den 280 kommunalen Kitas der Hauptstadt hätten Besseres verdient. Eine Urabstimmung sprach sich längst für einen unbefristeten Streik aus. Dass es überhaupt erst eines Gerichtsurteils bedurfte, damit dieser Streik stattfinden darf, sagt mehr über den desolaten Zustand dieses Landes aus als manche dicke politische Sonntagsrede. Ein Staat, der sein eigenes Volk verklagt, hat den Bezug zu den Menschen verloren, die ihn tragen.
Vielleicht ist genau das die bittere Lehre dieser Episode: In einem Land, in dem selbst der Protest auf eine behördliche Genehmigung wartet, sollte man sich nicht darauf verlassen, dass der Staat im Ernstfall für seine Bürger einsteht. Wer Sicherheit sucht, tut gut daran, sie sich selbst zu schaffen – sei es durch Eigenverantwortung, sei es durch werthaltige Vermögenswerte. Physische Edelmetalle wie Gold und Silber haben sich über Jahrhunderte als verlässlicher Anker bewährt, gerade dann, wenn das Vertrauen in staatliche Institutionen schwindet. Als sinnvolle Beimischung eines breit gestreuten Portfolios bieten sie einen greifbaren Schutz, der keiner gerichtlichen Erlaubnis bedarf.
Hinweis: Dieser Beitrag gibt ausschließlich die Meinung unserer Redaktion wieder und stellt weder eine Anlage-, Rechts- noch Steuerberatung dar. Jeder Anleger ist für seine Entscheidungen selbst verantwortlich und sollte sich vor einer Anlage ausreichend informieren oder fachkundigen Rat einholen.

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