
Windrad-Notbremse in Sachsen: Stoppt Dresden den Ausbau bis 2027?

Der Freistaat Sachsen könnte bei neuen Windrädern auf die Bremse treten. Die Landesregierung in Dresden prüft einen vorläufigen Genehmigungsstopp für Anlagen, die außerhalb der vorgesehenen Windenergiegebiete entstehen sollen. Gelten soll er bis Ende 2027. Bis dahin sollen die regionalen Planungsverbände ihre neuen Windflächen festgelegt haben. Ob ein solcher Stopp vor Gericht bestehen würde, ist allerdings völlig offen.
Erst planen, dann bauen – eigentlich selbstverständlich
Infrastrukturministerin Regina Kraushaar (CDU) begründet den Vorstoß mit der noch laufenden Regionalplanung. Einzelne Projekte dürften außerhalb der künftigen Windgebiete keine vollendeten Tatsachen schaffen, bevor diese Gebiete verbindlich feststehen. Die Regierung lotet deshalb aus, welche rechtlichen Wege es für eine befristete Einschränkung gibt.
Wie dringend das ist, zeigen die Zahlen. Zwischen Juli 2025 und Juni 2026 genehmigten die Behörden 80 Windenergieanlagen mit zusammen rund 541 Megawatt. Dazu kommen Anträge für 161 weitere Anlagen mit mehr als 1.000 Megawatt. Der Andrang ist damit deutlich größer als noch vor wenigen Jahren. Entschieden wird über die Flächen aber erst später.
Berlin gibt die Quote vor, Sachsen muss sie erfüllen
Hinter dem Ansturm steckt eine Vorgabe aus Berlin. Das Wind-an-Land-Gesetz, das noch unter der Ampel beschlossen wurde, verpflichtet Sachsen, bis Ende 2027 mindestens 1,3 Prozent seiner Landesfläche für Windkraft auszuweisen. Bis Ende 2032 steigt der Anteil auf zwei Prozent. Die Planungsverbände arbeiten derzeit an neuen Flächen, um diese Quote zu erreichen.
Kritiker sprechen von Planwirtschaft. Der Bund legt die Hektarzahl fest, und vor Ort müssen Landräte, Gemeinderäte und Anwohner damit leben. Nach Medienberichten will Sachsen das Zwei-Prozent-Ziel ohnehin kippen.
Das Bundesrecht steht im Weg
Einfach Nein sagen darf Dresden allerdings nicht. Für Windräder gelten das Bundes-Immissionsschutzgesetz und weitere Vorschriften des Bundes. Erfüllt ein Projekt alle gesetzlichen Anforderungen, hat der Antragsteller grundsätzlich einen Anspruch darauf, dass nach geltendem Recht entschieden wird. Ein Stopp aus rein politischen Gründen würde vor Gericht kaum halten. Eine sächsische Sonderregel muss deshalb wasserdicht formuliert sein.
Bis eine solche Rechtsgrundlage existiert, müssen die Behörden laufende Anträge ganz normal bearbeiten. Die Ankündigung allein stoppt also keinen einzigen Bagger.
Druck von den Bürgern, Kritik von den Grünen
Der Landtag hatte bereits im September einen Antrag auf einen Stopp neuer Windkraftanlagen auf der Tagesordnung. Parallel läuft ein Volksantrag für ein Windkraft-Moratorium, den nach Medienberichten der AfD-Politiker und Bürgermeister von Großschirma, Rolf Weigand, angestoßen hat. Gefordert werden unter anderem:
- ein befristeter Genehmigungsstopp bis zum 31. Dezember 2027,
- neue Windgebiete nur mit Zwei-Drittel-Mehrheit im Stadt- oder Gemeinderat,
- mehr Mitsprache für die Kommunen bei der Planung.
Mit 40.000 gültigen Unterschriften müsste sich der Landtag mit dem Gesetzentwurf befassen. Die Grünen im Landtag reagieren empört. Ihr energiepolitischer Sprecher Thomas Löser erklärte:
„CDU und SPD bremsen Sachsens Chancen auf günstigere Energiepreise und die Attraktivität für wirtschaftliche Neuansiedlungen.“
Nach Angaben der Grünen steht Sachsen mit etwa 850 Anlagen schon heute fast am Ende der Flächenländer, nur das Saarland liegt dahinter. Viele Bürger dürften sich trotzdem fragen, warum ausgerechnet mehr Windräder günstigen Strom bringen sollen. Deutschland treibt den Ausbau seit Jahren voran und zahlt dennoch einige der höchsten Strompreise Europas.
Fazit: Mehr Prüfauftrag als Kurswechsel
Für Sachsen beginnt nun eine juristische und politische Prüfung, deren Ergebnis über zahlreiche geplante Anlagen entscheiden kann. Zentral ist dabei die Frage, wer über die eigene Landschaft bestimmt. Sind es die Menschen vor Ort oder eine Flächenquote aus Berlin? Die Minderheitsregierung aus CDU und SPD hat ein Signal gesendet. Ob daraus geltendes Recht wird, ist noch offen.












