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09.10.2026
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Windrad-Wildwuchs in Sachsen: Ministerin zieht die Notbremse, aber nur halb

Sachsen will den unkontrollierten Bau neuer Windräder bremsen. Darf es aber nur bedingt. Infrastrukturministerin Regina Kraushaar (CDU) hat die Landesdirektion angewiesen, jedes laufende und jedes neue Genehmigungsverfahren einzeln zu prüfen. Zugleich plant der Freistaat eine Bundesratsinitiative gegen die Flächenvorgaben aus Berlin.

Zuvor war aus dem Ministerium durchgesickert, man wolle den „Wildwuchs“ per Dekret stoppen. Das scheitert am Bundesrecht. Das Baugesetzbuch lässt einem Bundesland bei diesem Thema kaum Spielraum.

Ein Paragraf, der Investoren freie Bahn lässt

Der Kern des Problems steht in § 35 des Baugesetzbuches. Windräder im Außenbereich sind dort „privilegiert“, also grundsätzlich zulässig. Geprüft wird im Wesentlichen nur, ob 1000 Meter Abstand zur Wohnbebauung eingehalten sind, ob es eine Zufahrt gibt und ob die Lärmgrenzen stimmen.

Stärker steuern ließe sich der Ausbau erst über das Windflächenbedarfsgesetz, und genau dort hakt es. Sachsens vier regionale Planungsverbände sollen Vorranggebiete für Windkraft ausweisen. Tausende Einwendungen bremsen sie aus. Ob die Pläne wie vorgeschrieben bis Ende 2027 fertig werden, ist offen.

Bis dahin können Investoren, die sich Flächen gesichert haben, nahezu ungehindert bauen. Ordnung sieht anders aus.

EinzelfallprĂĽfung statt Pauschalverbot

Kraushaar betont, ein Stopp des Ausbaus sei nicht ihr Ziel. Ihr gehe es um geordnete Verhältnisse:

„Die Menschen vor Ort müssen sich aber darauf verlassen können, dass das geordnet läuft.“

Ihr Erlass soll die Zeit bis zum Abschluss der Planung überbrücken. Die Landesdirektion soll prüfen, ob ein Vorhaben die Ziele der Planungsverbände stört. Ist das der Fall, kann sie es befristet untersagen. Das Verbot trifft dabei nicht den Investor. Es richtet sich an die Genehmigungsbehörde, etwa das Landratsamt, das dann vorerst keine Baugenehmigung erteilen darf.

Medienberichten zufolge geht es um 163 Windkraftprojekte, die derzeit im Genehmigungsverfahren stecken. Einwendungen aus der Bevölkerung bleiben weiter möglich.

Aufstand gegen das Berliner Flächendiktat

Der zweite Hebel ist politisch. Kraushaar und Energieminister Dirk Panter (SPD) wollen über den Bundesrat die Flächenziele überprüfen lassen. Nach diesen Vorgaben muss Sachsen bis Ende 2027 1,3 Prozent und bis 2032 zwei Prozent seiner Landesfläche für Windkraft bereitstellen. Die Ziele gehen auf das Wind-an-Land-Paket zurück, das die damalige Ampel-Koalition beschlossen hat.

Laut Kraushaar ist das Zwei-Prozent-Ziel wegen der Topografie des Freistaats eigentlich nicht zu schaffen. Panter verlangt, die Ziele an aktuellen und realistischen Prognosen zum Strombedarf auszurichten. Nur so lasse sich die Akzeptanz in den Regionen sichern, ohne die Menschen zu ĂĽberfordern.

Konkret fordert Sachsen:

  • eine ergebnisoffene ĂśberprĂĽfung der Flächenziele, abgeschlossen spätestens im ersten Quartal 2028
  • eine Neubewertung der Beiträge, die jedes einzelne Land leisten muss
  • die volle Anrechnung von Flächen, die gleichzeitig fĂĽr Wind und Photovoltaik genutzt werden

FrĂĽhestens in seiner Sitzung im November dĂĽrfte sich der Bundesrat mit dem Antrag befassen.

Das eigentliche Problem liegt in Berlin

Der Fall Sachsen zeigt ein bekanntes Muster. Der Bund gibt die Quoten vor, die Länder sollen sie umsetzen, und die Bürger vor Ort tragen die Folgen. Dass eine Landesministerin per Erlass Zeit gewinnen muss, damit die eigene Planung nicht von Fakten am Boden überholt wird, sagt viel über die Gesetzgebung der vergangenen Jahre.

Ob die Große Koalition unter Friedrich Merz bereit ist, die Vorgaben aus der Ampel-Zeit ehrlich zu überprüfen, wird sich zeigen. Für viele Anwohner in Sachsen ist die Antwort längst wichtiger als jedes Prozentziel.

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