
Zensur durch die Hintertür: Der fragwürdige Kampf gegen COMPACT
Während die Bundesregierung gebetsmühlenartig beteuert, in Deutschland herrsche Pressefreiheit, zeigt der aktuelle Verbotsversuch gegen das COMPACT-Magazin ein ganz anderes Bild. Der Staatsrechtler Professor Ulrich Vosgerau bringt es auf den Punkt: Das Grundgesetz kennt kein präventives Medienverbot. Punkt. Und doch versucht Innenministerin Nancy Faeser genau das durchzusetzen – ein Angriff auf die Pressefreiheit, der seinesgleichen sucht.
Ein Pyrrhussieg mit bitterem Beigeschmack
Zwar habe das Bundesverwaltungsgericht dem Eilantrag von COMPACT im vergangenen August stattgegeben, doch die Begründung lasse aufhorchen, so Vosgerau. Statt klipp und klar festzustellen, dass ein präventives Medienverbot unter dem Grundgesetz schlichtweg unmöglich sei, habe sich das Gericht in Details verloren. Die Richter hätten sich mit absurden Nebensächlichkeiten wie der Frage beschäftigt, ob ein Hausmeister tatsächlich ein Hausmeister gewesen sei.
Besonders beunruhigend: Das Gericht scheine grundsätzlich kein Problem darin zu sehen, eine GmbH über das Vereinsgesetz zu verbieten – selbst wenn diese ein Medium herausgibt. Diese Rechtsauffassung öffne Tür und Tor für willkürliche Eingriffe in die Pressefreiheit. Wenn eine Regierung unliebsame Medien einfach über Umwege verbieten könne, was sei dann noch von der vielgepriesenen Meinungsfreiheit übrig?
Der Verfassungsschutz als politisches Instrument
Die vom Verfassungsschutz „zusammengeläpperten" Indizien – so Vosgeraus treffende Formulierung – reichten nicht einmal ansatzweise für ein Verbot aus. Hier zeige sich einmal mehr, wie der Verfassungsschutz unter der Ampelregierung zum verlängerten Arm der Politik degradiert worden sei. Statt tatsächliche Verfassungsfeinde zu bekämpfen, werde die Behörde gegen kritische Stimmen in Stellung gebracht.
„Eine Zensur findet nicht statt" – so steht es im Grundgesetz. Doch was nutzt diese Garantie, wenn die Regierung einfach andere Wege findet, missliebige Meinungen zum Schweigen zu bringen?
Die Wesentlichkeitstheorie als Schutzschild
Vosgerau macht deutlich: Wollte man tatsächlich ein Medienverbot ermöglichen, müssten die Landesgesetzgeber – nicht der Bund – ein entsprechendes Gesetz schaffen. Dieses müsste der Wesentlichkeitstheorie genügen, also alle grundrechtsrelevanten Entscheidungen präzise regeln. Ein solches Gesetz existiere nicht und würde vermutlich auch vor dem Bundesverfassungsgericht keinen Bestand haben.
Die Tatsache, dass heute das Hauptsacheverfahren beginnt, zeigt: Der Kampf um die Pressefreiheit in Deutschland ist noch lange nicht vorbei. Es geht hier um weit mehr als nur ein einzelnes Magazin. Es geht um die Frage, ob in Deutschland künftig nur noch genehme Meinungen veröffentlicht werden dürfen.
Ein gefährlicher Präzedenzfall
Sollte das Verbot Bestand haben, wäre dies ein verheerender Präzedenzfall. Welches kritische Medium wäre dann noch sicher? Die Ampelregierung, insbesondere die Grünen, haben in der Vergangenheit bereits mehrfach gezeigt, dass sie mit abweichenden Meinungen nicht umgehen können. Der Versuch, COMPACT mundtot zu machen, reiht sich nahtlos in diese bedenkliche Entwicklung ein.
Es ist höchste Zeit, dass sich die Bürger gegen diese schleichende Aushöhlung der Grundrechte zur Wehr setzen. Die Pressefreiheit ist kein Privileg, das die Regierung nach Gutdünken gewähren oder entziehen kann. Sie ist ein fundamentales Grundrecht, das es zu verteidigen gilt – heute mehr denn je.
Der Fall COMPACT zeigt überdeutlich: Die vielgerühmte deutsche Demokratie steht auf tönernen Füßen, wenn eine Regierung glaubt, kritische Stimmen einfach verbieten zu können. Es bleibt zu hoffen, dass das Bundesverwaltungsgericht im Hauptsacheverfahren zu einer klareren und grundgesetzkonformeren Entscheidung kommt als im Eilverfahren. Die Pressefreiheit – und damit die Demokratie selbst – steht auf dem Spiel.
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