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Kettner Edelmetalle
03.08.2026
16:08 Uhr

1.000 Juristen gegen eine Partei: Wenn Robenträger Wählerwillen per Gutachten entsorgen wollen

Es ist ein bemerkenswerter Vorgang, der sich derzeit in Berlin abspielt. Über tausend Juristen haben ihre Unterschrift unter einen offenen Brief gesetzt, der Bundestag und Bundesregierung auffordert, ein Verbotsverfahren gegen die AfD einzuleiten. Initiator ist der Republikanische Anwältinnen- und Anwälteverein, kurz RAV – eine Vereinigung, die bereits Mitte Juli mit ihrem Appell an die Öffentlichkeit trat. Und weil im Milieu der Gesinnungsjuristerei ohne Genderstern offenbar nichts mehr geht, firmiert die Aktion unter dem Motto, es sei „als Jurist*innen unsere Pflicht“.

Die Pflicht der Selbsternannten

Die RAV-Vorsitzende Angela Furmaniak erklärte, man sehe es als Verpflichtung an, sich für die Menschenwürde aller Menschen einzusetzen. Dazu gehöre der entschiedene Kampf gegen eine Partei, die zentralen Verfassungswerten widerspreche. Das Grundgesetz stelle in Artikel 1 Absatz 2 ein Instrument bereit, das endlich zum Einsatz kommen müsse. Die Politik dürfe sich nicht länger hinter Scheinargumenten verstecken – gehandelt werden müsse, „bevor es zu spät ist“.

Bemerkenswert ist dabei weniger das Pathos als die Chuzpe. Denn wer entscheidet eigentlich, wann es „zu spät“ ist? Offenbar nicht mehr der Wähler an der Urne, sondern ein Zirkel von Anwälten, der sich selbst zur moralischen Instanz erhebt. Bezeichnenderweise räumte Furmaniak ein, die Resonanz aus dem Bundestag sei bislang „sehr überschaubar“. Man könnte auch sagen: Die Abgeordneten wissen sehr genau, welchen politischen Sprengsatz sie da hochnehmen sollen.

Ein Gutachten als Fundament – und dessen Herkunft

Grundlage der Forderung ist ein Gutachten der 2015 gegründeten „Gesellschaft für Freiheitsrechte“, veröffentlicht bereits im Juni des Vorjahres. Es kommt – wenig überraschend – zu dem Schluss, die AfD sei verfassungsfeindlich und mithin verbietbar. Ein Verein liefert das Papier, ein anderer Verein sammelt die Unterschriften, und am Ende soll das Bundesverfassungsgericht eine Partei aus dem politischen Wettbewerb nehmen, für die Millionen Bürger gestimmt haben.

Wer eine Partei verbietet, verbietet nicht eine Organisation – er entmündigt deren Wähler.

Formal könnten Bundestag, Bundesrat oder Bundesregierung einen entsprechenden Antrag stellen. Danach entschiede Karlsruhe, was Jahre dauern dürfte. Wer sich das KPD-Verbotsurteil von 1956 einmal in Gänze angesehen hat – über dreihundert Seiten juristischer Tiefenbohrung –, ahnt, welche Hürden das Bundesverfassungsgericht historisch errichtet hat. Von diesen Maßstäben ist ein Verein mit Genderstern im Briefkopf ungefähr so weit entfernt wie Berlin von einem funktionierenden Flughafen.

Die Koalition ist zerrissen

Innerhalb der Regierung von Kanzler Merz und Vizekanzler Klingbeil herrscht dazu keineswegs Einigkeit. Während Teile der SPD auf ein Verfahren drängen, lehnt die Mehrheit der Unionsfraktion es ab. Man könnte das für Prinzipientreue halten. Wahrscheinlicher ist schlichte Selbsterhaltung: Wer heute das Verbotsschwert schmiedet, muss damit rechnen, dass es morgen gegen ihn selbst geführt wird. Politische Instrumente, die einmal geschärft wurden, bleiben selten in den Händen ihrer Erfinder.

Was der Bürger daraus lernen sollte

Auffällig ist, dass solche Debatten mit erstaunlicher Regelmäßigkeit vor Wahlterminen aufflammen. Ein Schelm, wer Verunsicherungsabsicht dahinter vermutet. Doch der eigentliche Punkt liegt tiefer: Wenn in einer Demokratie der juristische Apparat zum Ersatzgesetzgeber wird, wenn Anwälte statt Wähler über die Legitimität politischer Angebote befinden, dann bröckelt das Fundament schneller, als es jede Oppositionspartei je könnte.

Ein Land, dessen Industrie in der Dauerkrise steckt, dessen Automobilbauer im Tal der Tränen wandeln, dessen Kriminalitätsstatistik Rekorde bricht und dessen Bürger unter einer Inflationslast ächzen, die durch dreistellige Milliarden-Sondervermögen weiter befeuert wird – dieses Land hätte dringlichere Baustellen als Parteiverbotsphantasien. Es ist nicht nur unsere Auffassung, sondern die eines wachsenden Teils der Bevölkerung: Politik sollte für Deutschland arbeiten, nicht gegen die eigenen Wähler.

Und wer in solchen Zeiten sein Erspartes vor politischer Willkür, Währungsverfall und institutioneller Unberechenbarkeit schützen will, tut gut daran, einen Teil seines Vermögens in physischen Edelmetallen zu halten. Gold und Silber kennen keine Verbotsanträge, keine Gutachten und keine Genderdebatten – sie bewahren Werte, wenn Vertrauen in Institutionen schwindet.

Haftungsausschluss: Dieser Beitrag gibt ausschließlich die Einschätzung unserer Redaktion auf Basis der uns vorliegenden Informationen wieder. Er stellt weder eine Anlageberatung noch eine Rechts- oder Steuerberatung dar. Jeder Leser ist verpflichtet, sich eigenständig zu informieren und trägt die Verantwortung für seine Entscheidungen selbst. Für rechtliche oder steuerliche Fragen wenden Sie sich bitte an einen zugelassenen Rechtsanwalt oder Steuerberater.

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