
Justiz-Klatsche für die Anti-AfD-Hysterie: Bystron in Berufung freigesprochen

Was als symbolträchtiger Schauprozess gegen einen unbequemen Oppositionspolitiker begann, endet nun mit einer schallenden Ohrfeige für die erste Instanz. Das Landgericht München hat den AfD-Europaabgeordneten Petr Bystron am Donnerstag vom Vorwurf der Verwendung verfassungswidriger Kennzeichen freigesprochen. Damit ist eine juristische Posse vorerst beendet, die exemplarisch zeigt, wie weit der Korridor des politisch Erlaubten in Deutschland inzwischen verengt wurde – oder besser gesagt: wie weit man ihn verengen wollte.
Die Collage, die zum Politikum wurde
Anlass des Verfahrens war ein im Jahr 2022 auf der Plattform X veröffentlichter Beitrag Bystrons. Hintergrund: das Ausscheiden des damaligen ukrainischen Botschafters Andrij Melnyk, der mit seinen mitunter rüden Auftritten auf dem deutschen Politparkett selbst hinreichend für Schlagzeilen gesorgt hatte. Auf der fraglichen Bildmontage waren neben Melnyk Politiker wie Altkanzlerin Angela Merkel, der ehemalige Gesundheitsminister Karl Lauterbach und Ex-Bundeskanzler Olaf Scholz mit ausgestreckten Armen zu sehen. Eine politische Zuspitzung, eine Satire, eine Geschmacklosigkeit – je nach Betrachter. Strafbar? Wohl kaum, urteilte nun das Landgericht.
Erstinstanzliche Verurteilung: 11.250 Euro für eine Bildmontage
Im Oktober 2025 hatte das Amtsgericht München den Politiker noch zu 90 Tagessätzen à 125 Euro – insgesamt also 11.250 Euro – verurteilt. Die zuständige Richterin sah „insbesondere durch die Zusammensetzung der Fotos“ den verbotenen Hitlergruß dargestellt. Eine Argumentation, die bei vielen Juristen blankes Kopfschütteln auslöste. Strafrechtsprofessor Diethelm Klesczewski hatte bereits damals klargestellt, dass die etwaige Geschmacklosigkeit eines Plakats für sich genommen nicht strafbar sei. Sein Kollege Hans-Ullrich Paeffgen wurde noch deutlicher und nannte die Vorwürfe „an den Haaren herbeigezogen“. Ein „politisch-strafrechtlicher Konnex“ sei „mehr als herbeigequält“.
Pressefreiheit unter Druck
Auch die Vereinigung europäischer Journalisten hatte das erstinstanzliche Urteil mit Sorge betrachtet. Wenn provokante Satire-Beiträge erst einmal strafrechtlich verfolgt würden, gerieten auch klassische Formen politischer Zuspitzung unter Druck, hieß es. Eine Warnung, die in Zeiten wachsender Meinungsenge in Deutschland besonders schwer wiegen dürfte. Wer kritische Stimmen mundtot machen möchte, braucht keine Zensurbehörde – ein paar willfährige Amtsgerichte mit kreativer Auslegungsfreude reichen offenbar aus.
Bystron zeigt sich gelassen
Bystron selbst reagierte erwartungsgemäß zufrieden auf den Freispruch. Es sei „von Anfang an offensichtlich“ gewesen, dass das erstinstanzliche Urteil keinen Bestand haben werde, ließ er nach der Verhandlung wissen. Zur Frage der angeblichen Geschmacklosigkeit der Collage merkte er trocken an, das müsse „jeder für sich selbst beurteilen“. Eine Antwort, die im Kern das Problem auf den Punkt bringt: In einer freien Gesellschaft entscheiden Bürger selbst, was sie geschmacklos finden – und nicht der Staat mit dem Strafgesetzbuch in der Hand.
Noch nicht das letzte Wort
Endgültig vom Tisch ist die Sache allerdings noch nicht. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, der Staatsanwaltschaft bleibt eine Woche Zeit, um beim Bayerischen Obersten Landesgericht in Revision zu gehen. Sollte sie diesen Schritt wagen, würde das die Frage aufwerfen, mit welcher Verbissenheit hier eigentlich gegen einen Oppositionspolitiker vorgegangen wird – und ob die Justizressourcen der Republik nicht für drängendere Probleme gebraucht würden. Etwa für die ausufernde Kriminalität, die in deutschen Innenstädten längst zum Alltag gehört.
Ein Lehrstück über den Zustand der Republik
Der Fall Bystron ist mehr als nur ein juristisches Detail. Er illustriert, wie schmal der Grat zwischen legitimer politischer Satire und konstruiertem Strafvorwurf in Deutschland geworden ist – und wie schnell aus einer geteilten Bildcollage ein vierstelliger Strafbefehl werden kann, wenn der politische Wind aus der richtigen Richtung weht. Dass das Landgericht München hier eine Korrektur vornahm, ist ein erfreuliches Signal für die Meinungsfreiheit. Doch die Tatsache, dass es überhaupt einer zweiten Instanz bedurfte, um diese Selbstverständlichkeit zu bestätigen, sollte zu denken geben. Ein Großteil der Bürger empfindet die zunehmende Politisierung der Justiz und den selektiven Strafverfolgungseifer gegenüber missliebigen Stimmen längst als bedenklich.
Hinweis der Redaktion: Der vorliegende Beitrag stellt unsere journalistische Einschätzung der Vorgänge dar. Eine Rechtsberatung wird hiermit ausdrücklich nicht erteilt. Für individuelle rechtliche Fragen wenden Sie sich bitte an einen qualifizierten Rechtsanwalt.
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