
Kohleausstieg ohne Sicherheitsnetz: Berlin lässt Frist platzen

Berlin/Düsseldorf. Der 15. August 2026 war kein beliebiges Datum, sondern ein gesetzlich fixierter Prüftermin. Doch der Bericht, mit dem die Bundesregierung die Versorgungssicherheit nach dem vorgezogenen Braunkohleausstieg in Nordrhein-Westfalen belegen sollte, liegt nicht vor. Der Abschalttermin steht — der Nachweis, dass danach die Lichter anbleiben, fehlt.
Ein Termin, den das Gesetz selbst vorschreibt
Das Kohleverstromungsbeendigungsgesetz nennt den Stichtag ausdrücklich. Bewertet werden sollten Versorgungssicherheit, Strompreise und die Folgen weiterer Stilllegungen. Zusätzlich sollte geklärt werden, ob die drei RWE-Blöcke Niederaußem K sowie Neurath F und G nach März 2030 in eine Reserve überführt werden müssen — möglicherweise bis Ende 2033.
Genau diese Entscheidung wird nun vertagt. Medienberichten zufolge will das Bundeswirtschaftsministerium erst die Ergebnisse der neuen Kapazitätsausschreibungen abwarten. Deren zweite Runde endet aber erst Ende Dezember, Zuschläge sind bis Februar 2027 vorgesehen.
Vier Jahre verloren — und jetzt drängt die Zeit
Dass Ersatz her muss, war spätestens 2022 klar. Damals wurde der Kohleausstieg in NRW von 2038 auf 2030 vorgezogen. Neue steuerbare Kraftwerke sollten Dunkelflauten abfedern, also jene Wetterlagen, in denen Wind und Sonne über Tage kaum Strom liefern.
Bis der Bund mit dem Strom-Versorgungssicherheits- und Kapazitätengesetz (StromVKG) die Grundlage für große Ausschreibungen schuf, vergingen fast vier Jahre. Die Bundesnetzagentur schreibt 2026 zweimal 4,5 Gigawatt reduzierte Leistung aus; laut Behördenangaben lag der erste Gebotstermin im September, der zweite folgt im Dezember. Weitere Runden sind für 2027 vorgesehen.
Doch ein Zuschlag ist noch kein Kraftwerk. Danach kommen Finanzierung, Genehmigung, Bau, Netzanschluss. Bis 2035 sieht die Bundesnetzagentur einen erheblichen zusätzlichen Bedarf an steuerbarer Leistung. Fachmedien verweisen zudem auf offene Fragen beim Ausschreibungsdesign und bei der beihilferechtlichen Genehmigung aus Brüssel.
„Blindflug“ — ein Wort macht die Runde
In der Energiewirtschaft fällt inzwischen genau dieser Begriff. Und er beschreibt die Reihenfolge treffend: Die Stilllegungsdaten der bestehenden Kraftwerke sind fix, Umfang, Standorte und Zeitpunkt des Ersatzes sind es nicht. Die Bundesnetzagentur selbst knüpft eine sichere Versorgung ausdrücklich an den Bau zusätzlicher steuerbarer Kapazitäten.
RWE hält am 31. März 2030 fest. Konzernchef Markus Krebber hat allerdings deutlich gemacht, dass ein Reservebetrieb möglich wäre — wenn der Staat ihn anordne und finanziere. Der Konzern brauche dafür rechtzeitig Klarheit über Personal, Wartung, Brennstoff und Tagebaubetrieb. Wer das erst 2027 entscheidet, verhandelt aus einer denkbar schwachen Position.
Warum das jeden Stromkunden betrifft
Aus Sicht unserer Redaktion offenbart der geplatzte Prüftermin ein Grundmuster deutscher Energiepolitik: Erst wird abgeschaltet, dann wird gerechnet. Die Zeche zahlen am Ende Industriebetriebe, Handwerker und Haushalte — über Strompreise, Netzentgelte und Subventionen für Reservekapazitäten, die politisch nötig geworden sind.
Rhetorische Frage am Rande: Welches Unternehmen dürfte seine Produktion stilllegen, bevor der Ersatz nachweislich steht? Wer in einem Umfeld politisch erzeugter Unsicherheit Vermögen sichern will, setzt traditionell auch auf physische Edelmetalle — als krisenfeste Beimischung in einem breit gestreuten Portfolio.
Hinweis: Dieser Beitrag gibt die Einschätzung unserer Redaktion auf Basis der uns vorliegenden Informationen wieder. Er stellt keine Anlageberatung und keine Kauf- oder Verkaufsempfehlung dar. Jeder Anleger ist für seine Entscheidungen selbst verantwortlich und sollte eigenständig recherchieren.

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