
Mütterrente-Skandal: Hunderttausende Frauen werden vom Staat bestraft, weil sie arbeiten gehen
Die deutsche Rentenpolitik offenbart einmal mehr ihre perfide Logik: Wer als Mutter nicht nur Kinder erzieht, sondern auch noch arbeiten geht, wird dafür bestraft. Die Deutsche Rentenversicherung kürzt systematisch die Mütterrente bei Frauen, die es gewagt haben, neben der Kindererziehung erwerbstätig zu sein. Ein Schlag ins Gesicht für all jene, die versuchen, Familie und Beruf unter einen Hut zu bekommen.
Das System bestraft Leistungsbereitschaft
Was sich wie ein schlechter Scherz anhört, ist bittere Realität für über 145.000 Betroffene – davon mehr als 143.000 Frauen. Die Mechanik dahinter ist so simpel wie zynisch: Wer durch eigene Arbeit und Kindererziehungszeiten zusammen mehr als 1,9131 Rentenpunkte pro Jahr erwirtschaftet, bekommt die Mütterrente gekürzt. Anders ausgedrückt: Der Staat sagt Müttern, sie sollen gefälligst weniger arbeiten, wenn sie ihre volle Mütterrente haben wollen.
Besonders perfide dabei: Schon bei einem Bruttojahreseinkommen von etwa 50.000 Euro ist die kritische Grenze erreicht. Das ist kein Spitzengehalt, sondern ein durchschnittliches Einkommen für qualifizierte Fachkräfte. Frauen, die in Teilzeit arbeiten und dabei halbwegs ordentlich verdienen, werden also dafür bestraft, dass sie zum Familieneinkommen beitragen und gleichzeitig ihre eigene Altersvorsorge aufbauen wollen.
Verfassungsgericht segnet Ungerechtigkeit ab
Ein Rentenberater und ein Sozialrechtsanwalt haben gegen diese schreiende Ungerechtigkeit geklagt und 2020 Verfassungsbeschwerde eingelegt. Doch das Bundesverfassungsgericht entschied zugunsten der Deutschen Rentenversicherung. Die Richter in Karlsruhe haben damit eine Regelung abgesegnet, die Leistungsbereitschaft bestraft und Mütter dazu ermutigt, lieber zu Hause zu bleiben.
„Für ein ganzes Jahr Kindererziehungszeit gibt es aktuell 0,9996 Entgeltpunkte. Wenn eine Mutter in dieser Zeit mehr als einen Entgeltpunkt über ihre erwerbstätige Arbeit erwirtschaftet, ist diese Grenze also schon überschritten."
Diese technokratische Berechnung verschleiert die dahinterstehende Ungerechtigkeit: Mütter, die sich den Luxus erlauben, sowohl für ihre Familie da zu sein als auch beruflich erfolgreich zu sein, werden vom Staat dafür abgestraft. Ein fatales Signal in Zeiten des Fachkräftemangels und sinkender Geburtenraten.
Die neue Regierung verspricht Besserung – aber reicht das?
Die schwarz-rote Koalition unter Bundeskanzler Friedrich Merz plant immerhin, die Kindererziehungszeiten für vor 1992 geborene Kinder von 30 auf 36 Monate anzuheben. Ein Tropfen auf den heißen Stein, der das grundlegende Problem nicht löst: Das System bestraft weiterhin erwerbstätige Mütter.
Was wir brauchen, ist eine grundlegende Reform, die Kindererziehung und Erwerbstätigkeit nicht gegeneinander ausspielt. Mütter, die beides leisten, sollten belohnt und nicht bestraft werden. Sie tragen schließlich die doppelte Last und sichern sowohl die Zukunft unserer Gesellschaft durch ihre Kinder als auch die Finanzierung unseres Sozialsystems durch ihre Arbeit.
Ein Blick auf die eigene Altersvorsorge
Angesichts solcher systemischen Ungerechtigkeiten wird deutlich, wie wichtig eine zusätzliche private Altersvorsorge ist. Wer sich nicht allein auf die gesetzliche Rente verlassen möchte, sollte rechtzeitig vorsorgen. Physische Edelmetalle wie Gold und Silber haben sich dabei seit Jahrhunderten als krisensichere Wertanlage bewährt. Sie unterliegen keinen politischen Entscheidungen und behalten ihren Wert auch in turbulenten Zeiten.
Die Mütterrenten-Kürzung ist nur ein weiteres Beispiel dafür, wie die Politik auf Kosten der fleißigen Bürger agiert. Frauen, die Kinder großziehen und gleichzeitig arbeiten, verdienen Anerkennung und finanzielle Unterstützung – keine Kürzungen. Es ist höchste Zeit, dass die Politik diese Ungerechtigkeit beendet und Mütter endlich fair behandelt.
Hinweis: Dieser Artikel stellt keine Anlageberatung dar. Jeder ist für seine Anlageentscheidungen selbst verantwortlich und sollte sich vor einer Investition ausreichend informieren. Die Entscheidung für oder gegen bestimmte Anlageformen liegt allein beim Anleger.

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