
Schul-Attacke von Schongau: Rechte Tat – und ein Versagen mit Ansage?

Drei Monate nach dem blutigen Angriff am Welfen-Gymnasium in Schongau hat Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) die Tat offiziell als rechte Gewalttat eingestuft. Der mutmaßliche Angreifer, ein 16-jähriger Kroate, soll am 8. Juli zwei 13-jährige Schülerinnen mit Messerstichen schwer verletzt haben. Brisanter als die Einstufung ist allerdings, was der Minister im Innenausschuss des Landtags sonst noch einräumen musste.
Ein Manifest voller Hass
Ausschlaggebend für die Einordnung ist nach Angaben Herrmanns ein Schreiben, das der Beschuldigte nach derzeitigem Ermittlungsstand selbst verfasst haben soll. Der Minister beschrieb es am Mittwoch so:
„Es ist unter anderem durch Frauenhass, durch Queerfeindlichkeit, durch Rassismus und Antisemitismus geprägt.“
Darin soll sich der Verfasser abfällig über Frauen, Homosexuelle, Muslime und andere Gruppen geäußert und sich selbst als rechtsgerichtet und faschistisch bezeichnet haben. Die Ermittlungen führt deshalb die Zentralstelle zur Bekämpfung von Extremismus und Terrorismus (ZET) bei der Generalstaatsanwaltschaft München.
Ein ausländischer Pass und eine rechtsextreme Gesinnung passen also durchaus zusammen. In der Statistik zählt nämlich das Motiv, nicht die Staatsangehörigkeit. Formal ist die Einstufung daher nachvollziehbar. Kritiker bemängeln trotzdem seit Jahren, dass die Kategorie „rechts“ in der Statistik zur politisch motivierten Kriminalität sehr weit gefasst sei. Gerade deshalb sei bei der Einordnung jedes einzelnen Falls besondere Sorgfalt nötig.
Pistole versagte – Mitschüler retteten Leben
Der Tathergang ist erschütternd. Medienberichten zufolge kam der ehemalige Schüler mit einer Pistole und zwei Messern zur Schule. Er soll einen Schuss abgegeben haben, der niemanden traf, danach blockierte die Waffe. Anschließend stach er nach bisherigen Erkenntnissen mit einem Kampfmesser auf die beiden Mädchen ein.
Dass die Opfer nicht auf dem Schulhof verbluteten, verdanken sie wohl dem beherzten Eingreifen ihrer Mitschüler, die Erste Hilfe leisteten. Mitarbeiter der Schule überwältigten den Angreifer. Er sitzt seither in Untersuchungshaft. Ermittelt wird wegen zweifachen versuchten Mordes und gefährlicher Körperverletzung.
Bekannt, durchsucht – und trotzdem nicht gestoppt
Hier liegt der eigentliche Skandal. Der Jugendliche war den Behörden alles andere als unbekannt. Schon 2025 soll er Mitschüler bedroht und in sozialen Netzwerken Amokläufe verherrlicht haben. Die Staatsanwaltschaft München II ermittelte gegen ihn. Bei einer Durchsuchung fanden Polizisten Messer, eine Schutzweste und eine Sturmhaube.
Es folgten Gefährderansprachen, Gespräche mit Jugendamt und Schule, ein Präventionskurs und schließlich der Schulwechsel. Ein psychiatrisches Gutachten war zwar in Auftrag gegeben, lag zum Zeitpunkt der Tat aber noch nicht vor. In das polizeiliche Bedrohungsmanagement, das es in Bayern seit 2021 gibt, wurde der Jugendliche nie aufgenommen. Bei mehr als 600 angedrohten Gewalttaten pro Jahr schien sein Fall offenbar nicht dringend genug.
Herrmann: „Polizei allein kann das nicht lösen“
Herrmann verteidigte das Vorgehen der Behörden. Für eine Untersuchungshaft hätten die Erkenntnisse damals nicht ausgereicht. Zugleich gestand er ein, dass man aus dem Fall lernen müsse. Prävention sei eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die die Polizei allein nicht stemmen könne. Polizei, Schulen und Jugendämter müssten besser auf Drohungen reagieren. Das Bedrohungsmanagement soll nun überarbeitet werden.
Selbst die SPD-Innenpolitikerin Christiane Feichtmeier zeigte sich laut Berichten fassungslos. Man hätte deutlich mehr tun können.
Wenn der Staat seine Kinder nicht schützt
Aus Sicht unserer Redaktion zeigt Schongau ein Muster, das viele Bürger inzwischen zermürbt. Die Warnsignale lagen auf dem Tisch, das Verfahren lief, die Akten wuchsen – und am Ende standen zwei schwer verletzte Kinder. Ob die Tat statistisch unter „rechts“ läuft, ist für die Familien zweitrangig. Sie wollen wissen, warum ein Staat, der jedes Jahr mehr Regeln erlässt, bei einer konkreten und angekündigten Gefahr so offensichtlich versagt hat.
Laut Bayerischem Rundfunk liegt das psychologische Gutachten noch immer nicht vor. Erste Einschätzungen gehen allerdings von voller Schuldfähigkeit aus. Die Ermittlungen dauern an.
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