
Staatsrechtler Vosgerau zwingt linke Medien in die Knie: „taz" muss peinliche Korrektur veröffentlichen
Ein weiterer Sieg für die Wahrheit gegen die linke Desinformationsmaschinerie: Der renommierte Staatsrechtler Ulrich Vosgerau hat die selbsternannte „Tageszeitung" erfolgreich zu einer umfangreichen Korrektur ihrer Falschbehauptungen über das vielzitierte Potsdamer Treffen gezwungen. Was besonders pikant ist: Die „taz" hatte sich bei ihren Lügen ausgerechnet auf einen überführten Betrüger und selbsternannten „Ex-Nazi" berufen.
Wenn Lügner sich auf Lügner berufen
Die Geschichte liest sich wie eine Realsatire des deutschen Medienzirkus: Die „taz" verbreitete munter die Behauptung, beim Potsdamer Treffen sei von „ethnischen Säuberungen" und der „Vertreibung von Staatsbürgern" die Rede gewesen. Als Kronzeuge diente ausgerechnet Erik Ahrens, ein ehemaliger Mitarbeiter des AfD-Politikers Maximilian Krah, der sich mittlerweile als „Ex-Nazi" inszeniert und mit wirren Drohungen auffällt, angebliche Insider-Informationen über die „rechtsextreme Szene" zu veröffentlichen.
Doch Vosgeraus Anwälte ließen diese dreiste Falschdarstellung nicht durchgehen. „Die Behauptung, Ahrens habe solche Inhalte in Potsdam bestätigt, ist falsch. Wie die taz auf die Idee kam, diese freihändig ausgedachte Falschbehauptung zu verbreiten, ist nicht nachvollziehbar", stellte die Rechtsanwaltskanzlei Höcker klar.
Die „Correctiv"-Connection: Ein Netzwerk der Desinformation
Besonders entlarvend ist die Rolle des regierungsnahen Portals „Correctiv" in diesem Schmierentheater. Das selbsternannte „Recherche-Kollektiv", das sich gerne als Hüter der Wahrheit inszeniert, hatte Ahrens' dubiose „Versicherung" als neue Sensation verkauft. Dabei handelte es sich lediglich um eine vor einem Notar abgegebene Erklärung – rechtlich völlig irrelevant, da man vor einem Notar straflos lügen kann.
Der als Frauenschläger bekannt gewordene „Correctiv"-Autor Jean Peters präsentierte diese wertlose „Versicherung" dennoch als bahnbrechende Enthüllung. Ein Armutszeugnis für den deutschen „Qualitätsjournalismus", der offenbar jeden Strohhalm ergreift, um seine vorgefasste Meinung zu bestätigen.
Gebührenzahler blechen für SWR-Sturheit
Doch die „taz" ist nicht das einzige Medium, das Vosgerau erfolgreich zur Rechenschaft zog. Besonders dreist verhielt sich der öffentlich-rechtliche SWR: Trotz eines eindeutigen Urteils des Oberlandesgerichts Hamburg weigerte sich der Sender fast 28 Stunden lang, eine gerichtlich verbotene Falschbehauptung aus der ARD-Mediathek zu entfernen.
Die Quittung folgte prompt: 3.000 Euro Strafe plus Gerichts- und Anwaltskosten in mittlerer vierstelliger Höhe. Wer zahlt? Natürlich die Gebührenzahler, die ohnehin schon für die Propaganda des Staatsfunks zur Kasse gebeten werden. „Der SWR verletzt gleich doppelt schuldhaft das Persönlichkeitsrecht von Dr. Vosgerau", kritisierte Rechtsanwalt Carsten Brennecke scharf.
Ein Musterbeispiel linker Medienmanipulation
Der Fall zeigt exemplarisch, wie das linke Mediennetzwerk in Deutschland funktioniert: Erst erfindet ein regierungsnahes Portal wie „Correctiv" eine Geschichte, dann übernehmen willfährige Medien wie die „taz" diese ungeprüft, und am Ende müssen Betroffene wie Vosgerau mühsam vor Gericht ziehen, um die Wahrheit wiederherzustellen.
Besonders perfide: Als Kronzeuge dient ein notorischer Lügner wie Erik Ahrens, der inzwischen sogar ein Buch mit dem geschmacklosen Titel „Mein Kampf" ankündigt und im Internet um Spenden für Döner bettelt. Dass ausgerechnet auf die Aussagen eines solchen Charakters eine angebliche „Enthüllung" aufgebaut wird, sagt alles über den Zustand des deutschen Journalismus aus.
Die Korrektur: Ein Offenbarungseid
Die von der „taz" veröffentlichte Korrektur ist dabei fast länger als der ursprüngliche Artikel – gespickt mit Konjunktiven und „könnte"-Formulierungen. Ein klares Eingeständnis, dass man es mit der journalistischen Sorgfaltspflicht nicht so genau genommen hat. „Man kann bei der taz keinesfalls von einem seriösen Pressemedium sprechen", stellte Brennecke trocken fest.
Vosgeraus konsequentes Vorgehen gegen die Verleumdungskampagne rund um das Potsdamer Treffen zeigt Wirkung. Stück für Stück demontiert er das Lügengebäude, das „Correctiv" und willfährige Medien errichtet haben. Es bleibt zu hoffen, dass dieser juristische Erfolg andere ermutigt, sich ebenfalls gegen die systematische Desinformation zur Wehr zu setzen.
In einer Zeit, in der die Grenzen zwischen Journalismus und Aktivismus immer mehr verschwimmen, braucht es mutige Menschen wie Vosgerau, die den Propagandisten die rote Karte zeigen. Die Wahrheit mag manchmal länger brauchen – aber am Ende setzt sie sich durch.
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