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06.03.2026
09:32 Uhr

Umerziehung per Sanktionsliste: Wie das Auswärtige Amt die Meinungsfreiheit aushöhlt

Was sich derzeit zwischen dem Auswärtigen Amt und kritischen Journalisten abspielt, liest sich wie ein Kapitel aus George Orwells dystopischem Meisterwerk „1984". Die Bundesregierung rechtfertigt offen EU-Sanktionen als Instrument zur „Verhaltensänderung" von Bürgern – bis hin zur Sperrung von Bankkonten. Doch wenn man nachfragt, was genau unter dem Vorwurf der „Desinformation" zu verstehen sei und nach welchen Kriterien Menschen auf Sanktionslisten landen, herrscht im Ministerium ohrenbetäubendes Schweigen. Oder schlimmer noch: Es kommen Textbausteine.

Der Staat als Erzieher – ein Albtraum wird Realität

Josef Hinterseher, Sprecher des Außenministeriums, erklärte in der Bundespressekonferenz mit einer Offenheit, die erschaudern lässt, das Ziel von Sanktionen sei „explizit eine Verhaltensänderung". Man akzeptiere Desinformation als „freiheitliche Gesellschaft" nicht. Wer also nach Ansicht des Ministeriums Desinformation verbreite oder unterstütze, dem drohe die wirtschaftliche Vernichtung. Kontosperrung, Vermögenseinfrierung – das volle Programm. Ohne Richter, ohne Urteil, ohne rechtsstaatliches Verfahren.

Man muss sich das auf der Zunge zergehen lassen: Ein deutsches Ministerium spricht davon, Bürger erziehen zu wollen. Nicht informieren, nicht überzeugen – erziehen. Als wären mündige Bürger unmündige Kinder, die man mit dem Entzug des Taschengeldes zur Räson bringen müsse. Nur dass es hier nicht um Taschengeld geht, sondern um die wirtschaftliche Existenz.

Gummibegriffe statt Rechtssicherheit

Besonders brisant wird es, wenn man die Frage stellt, die eigentlich jeder Jurastudent im ersten Semester beantworten können müsste: Was genau ist „Desinformation"? Wer definiert sie? Nach welchen Kriterien? Die Antwort des Auswärtigen Amtes auf diese fundamentale Frage ist so bezeichnend wie erschreckend – es gibt schlicht keine.

Stattdessen verwies das Ministerium auf den russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine. Richtig, den gibt es. Danach kam der Hinweis, Russland setze „gezielt Desinformation ein". Auch das mag stimmen. Doch die eigentliche Frage – wann genau ein Bürger als „Unterstützer russischer Desinformation" gilt und welche konkreten Kriterien dafür angelegt werden – blieb unbeantwortet. Stattdessen erhielt der fragende Journalist Links zu EU-Webseiten. Als würde man einen Patienten, der nach seiner Diagnose fragt, an die Bibliothek verweisen.

Das Verfassungsgericht hat klare Worte gefunden

Dabei hat das Bundesverfassungsgericht in seinem Beschluss vom 4. November 2009 unmissverständlich festgestellt, dass das Grundgesetz Meinungsfreiheit „im Vertrauen auf die Kraft der freien öffentlichen Auseinandersetzung grundsätzlich auch den Feinden der Freiheit" gewähre. Mehr noch: Eine Norm müsse in „rechtsstaatlicher Distanz" gegenüber konkreten Auseinandersetzungen im politischen Meinungskampf „strikte Blindheit" gewährleisten. Sie dürfe allein am zu schützenden Rechtsgut ausgerichtet sein, nicht aber an einem Wert- oder Unwerturteil hinsichtlich der konkreten Haltungen oder Gesinnungen.

Genau das aber tut die Qualifizierung einer Meinungsäußerung als „Desinformation". Sie ist nichts anderes als ein Werturteil über eine Gesinnung. Und wenn dieses Werturteil nicht einmal definiert werden kann, wenn das Ministerium nicht einmal in der Lage ist zu erklären, was es unter seinen eigenen Begriffen versteht, dann bewegen wir uns nicht mehr im Bereich des Rechtsstaats, sondern in der Sphäre der reinen Willkür.

Anonyme Antworten ohne Unterschrift

Ein weiteres Detail verdient besondere Aufmerksamkeit: Die Antworten des Auswärtigen Amtes trugen keine Unterschrift. Entgegen den üblichen Gepflogenheiten wusste der anfragende Journalist nicht einmal, ob ein Mensch oder eine künstliche Intelligenz seine Fragen „beantwortet" hatte. Als man die Pressesprecher des Ministeriums – Kathrin Deschauer, Martin Giese und Josef Hinterseher – namentlich anschrieb und höflich fragte, ob das Auswärtige Amt KI zur Beantwortung von Journalistenanfragen einsetze, erhielt man keine Antwort. Nicht einmal von einer KI.

Das ist nicht nur unhöflich. Es ist symptomatisch für eine Regierungskultur, die Transparenz predigt und Intransparenz praktiziert. Die Meinungsfreiheit einfordert, aber nur für die eigene Meinung. Die Demokratie verteidigen will, indem sie demokratische Grundrechte aushöhlt.

Die gefährliche Rutschbahn der Beliebigkeit

Stellen wir die unbequeme Frage, die das Auswärtige Amt nicht beantworten wollte: Liegt „Desinformation" bereits vor, wenn man die Position der USA, Ungarns oder der Slowakei darstellt oder teilt? Wenn Viktor Orbán eine andere Haltung zum Ukraine-Konflikt einnimmt als Berlin – ist die Wiedergabe seiner Position dann bereits sanktionswürdig? Wenn der slowakische Premierminister Robert Fico eine abweichende Meinung vertritt – macht man sich strafbar, wenn man diese zitiert?

Die Weigerung des Ministeriums, diese Fragen zu beantworten, ist keine Nachlässigkeit. Sie ist Methode. Denn gerade die Unbestimmtheit des Begriffs „Desinformation" macht ihn so gefährlich. Ein Gummiparagraph, den man auf alles kleben kann, was der Regierung nicht passt. Heute trifft es jene, die russische Positionen wiedergeben. Morgen vielleicht jene, die die Migrationspolitik kritisieren. Übermorgen jeden, der unbequeme Fragen stellt.

Wer in der Geschichte Deutschlands auch nur halbwegs bewandert ist, weiß, wohin es führt, wenn der Staat beginnt, zwischen erwünschten und unerwünschten Meinungen zu unterscheiden. Das 20. Jahrhundert hat uns gleich zwei Mal auf brutalste Weise vor Augen geführt, was passiert, wenn Regierungen sich anmaßen, die Wahrheit zu definieren und Abweichler zu bestrafen.

Ein Angriff auf die Grundfesten unserer Demokratie

Was wir hier erleben, ist nichts Geringeres als die schleichende Erosion rechtsstaatlicher Prinzipien. Sanktionen ohne richterliche Überprüfung, Bestrafung ohne klar definierten Tatbestand, Umerziehung als erklärtes Regierungsziel – das sind keine Merkmale einer freiheitlichen Demokratie. Das sind Merkmale eines autoritären Systems, das sich lediglich noch den Anstrich demokratischer Legitimität gibt.

Dass ausgerechnet unter einer Regierung, die von Friedrich Merz geführt wird – jenem Mann, der einst als Hoffnungsträger konservativer Erneuerung galt –, solche Praktiken nicht nur fortgesetzt, sondern offenbar noch ausgebaut werden, ist eine bittere Enttäuschung für all jene Bürger, die auf einen Kurswechsel gehofft hatten. Statt die Meinungsfreiheit zu stärken und den obrigkeitsstaatlichen Tendenzen der Ampel-Ära ein Ende zu setzen, scheint die neue Große Koalition den eingeschlagenen Weg der Bevormundung nahtlos fortzusetzen.

Es bleibt die bange Frage: Wenn das Auswärtige Amt nicht einmal definieren kann, was es unter „Desinformation" versteht – wie soll sich dann ein Bürger davor schützen, auf einer Sanktionsliste zu landen? Die Antwort ist so einfach wie beunruhigend: Er kann es nicht. Und genau das dürfte gewollt sein. Denn nichts diszipliniert so effektiv wie die diffuse Angst vor einer Strafe, deren Voraussetzungen niemand kennt.

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