
Brüsseler Willkür: Wenn die EU Journalisten ohne Anklage und Prozess zu Aussätzigen macht
Es gibt Tage, an denen die Fassade der europäischen Wertegemeinschaft so deutlich Risse bekommt, dass man sich verwundert die Augen reibt. Der 7. Mai war ein solcher Tag. Im Europäischen Parlament fand eine Anhörung statt, die sich auf dem Papier mit einem juristischen Fachthema befasste – tatsächlich aber den nackten Ausnahmezustand offenlegte, der sich in Brüssel unter dem schönen Etikett der Sanktionspolitik längst eingenistet hat. Der Titel war Programm: „EU-Sanktionen – Angriff auf Rechtsstaat und Grundrechte“.
Ein Journalist, den nicht einmal das Parlament empfangen darf
Der wohl symbolträchtigste Befund dieses Nachmittags ließ sich auf einen einzigen, beschämenden Satz eindampfen: Ein deutscher Journalist, der auf einer EU-Sanktionsliste steht, durfte nicht ins Europäische Parlament reisen, um dort über sein eigenes Schicksal zu sprechen. Schlicht deshalb, weil keine deutsche Behörde willens oder in der Lage gewesen sei, verbindlich zu erklären, ob das überhaupt erlaubt ist. Wer wissen will, wie sich Verwaltungswillkür in Echtzeit anfühlt, dem sei diese Episode dringend ans Herz gelegt.
Organisiert wurde die Veranstaltung von den fraktionslosen BSW-Abgeordneten Ruth Firmenich und Michael von der Schulenburg sowie Danilo Della Valle von der italienischen Fünf-Sterne-Bewegung. Auf dem Podium saßen der Berliner Journalist Hüseyin Doğru, der seit Mai 2025 sanktioniert ist, der französische Anwalt Juan Branco, einst Verteidiger Julian Assanges und heute Vertreter der sanktionierten Publizistin Nathalie Yamb, sowie die Sanktionsrechtlerin Alexandra Hofer von der Universität Utrecht.
40 Telefonate – und niemand fühlt sich zuständig
Den eindrücklichsten Beitrag lieferte zunächst keine juristische Koryphäe, sondern Ruth Firmenich höchstpersönlich. Ihre Schilderung des Versuchs, Doğru zur Anhörung nach Brüssel zu holen, geriet zu einer veritablen Demontage des deutschen Verwaltungsapparats. Vor zehn Tagen, so berichtete sie, habe ihr Büro die Zentralstelle für Sanktionsdurchsetzung in Köln angeschrieben, mit Kopien an Auswärtiges Amt, Bundesinnenministerium und Bundespolizei. Es passierte: nichts.
Dann begann das, was Firmenich „ungelogen 40 Telefonate“ nannte. Mit der Zentralstelle, mit dem Bundesfinanzministerium, mit dem Auswärtigen Amt, mit der Ständigen Vertretung in Brüssel. Das Ergebnis dieser bürokratischen Odyssee? Niemand, wirklich niemand wollte verbindlich erklären, ob ein deutscher Staatsbürger einen Tag lang ins Europäische Parlament fahren darf, um dort über seine eigene Lage zu sprechen.
„Ich habe mit dem Bundesfinanzministerium, mit dem Auswärtigen Amt, mit der Zentralstelle für Sanktionsdurchsetzung – jeweils mehrfach – und mit der Ständigen Vertretung in Brüssel gesprochen. Aber niemand, wirklich niemand, fühlte sich zuständig.“
Die Krönung folgte am Morgen der Veranstaltung: Eine schriftliche Antwort des Bundesfinanzministeriums, in der mitgeteilt worden sei, man sei nicht zuständig. Vom Auswärtigen Amt und der Ständigen Vertretung kam bis zum Beginn der Anhörung – wieder nichts. Wer Doğru das Bahn- oder Flugticket finanziere, riskiere übrigens nach einem inzwischen verabschiedeten Gesetz eine Strafverfolgung wegen Sanktionsumgehung mit bis zu fünf Jahren Haft. So weit sind wir also gekommen in jenem Land, das sich gern selbst als Hort der Pressefreiheit feiert.
Der Fall Doğru: Gelistet statt angeklagt
Doğru selbst war per Bildschirm zugeschaltet – und allein das war Teil der Botschaft. Der Gründer des inzwischen eingestellten englischsprachigen Mediums red. schilderte, wie er am 20. Mai 2025 auf eine EU-Sanktionsliste gesetzt worden sei: ohne Strafverfahren, ohne Verurteilung, ohne öffentliche Beweisaufnahme. Per politischem Verwaltungsakt. Der Vorwurf gegen ihn sei keine Gewalttat, keine Aufstachelung gewesen, sondern schlicht seine journalistische Arbeit – insbesondere seine Berichterstattung über Gaza und über palästinasolidarische Proteste in Deutschland. Eingeordnet werde das Ganze in das Vokabular von „Destabilisierung“, „Informationsmanipulation“ und „hybriden Bedrohungen“.
Besonders pikant: In der EU-Listung werde Doğru als türkischer Staatsbürger geführt – obwohl er nach eigenen Angaben deutscher Staatsbürger ohne doppelte Staatsangehörigkeit sei. Seine Anwälte hätten den Rat darauf hingewiesen, korrigiert worden sei der Fehler bis heute nicht. Ein Schelm, wer dabei an politische Kosmetik denkt: In der öffentlichen Wahrnehmung klingt es eben harmloser, wenn die EU einen „türkischen Staatsbürger“ sanktioniert, als zugeben zu müssen, dass hier ein deutscher EU-Bürger wegen seiner journalistischen Tätigkeit kaltgestellt wird.
Die Folgen sind brutal: eingefrorene Konten, blockierte Berufsausübung, ein Leben „wie im Exil im eigenen Land“. Zeitweise waren sogar die Konten seiner nicht sanktionierten Ehefrau gesperrt. Windeln, Medikamente, Alltagskäufe – alles wurde zum Problem. Hier wird nicht eine Person sanktioniert, sondern eine ganze Familie sippenhaftartig in den Abgrund gezogen.
Strafe ohne Strafrecht
Was Firmenich als Verwaltungsalbtraum schilderte und Doğru als persönliche Katastrophe, ordnete Alexandra Hofer juristisch ein. Sanktionen, so die Utrechter Wissenschaftlerin, würden politisch gern als die mildere Alternative zum Krieg verkauft: nicht Bomben, sondern Kontensperren. Doch dieser Gegensatz sei trügerisch. Auch Sanktionen seien eine Form von Zwang und Gewalt – wirtschaftlich, administrativ, strukturell.
Die Kriterien seien in den vergangenen Jahren immer weiter aufgeweicht worden. Wer „unterstützt“, „begünstigt“, „erleichtert“, „plant“, „steuert“ oder „mitwirkt“, könne in den Anwendungsbereich geraten. Im Amtsdeutsch klinge das harmlos, in der Praxis sei es eine Generalvollmacht für politische Willkür. Je weiter die Begriffe, desto niedriger die Hürde – desto größer das politische Ermessen. Hofers vernichtendes Urteil: Das Gericht der Europäischen Union kontrolliere den Rat zwar formal, hinterfrage die materiellen Kriterien aber kaum und gewähre ihm in Außen- und Sicherheitspolitik einen schier grenzenlosen Spielraum.
Nathalie Yamb: Eingesperrt in Europa
Juan Branco erweiterte den Blick mit dem Fall Nathalie Yamb. Die einflussreiche panafrikanische Stimme gegen den französischen Neokolonialismus könne praktisch nicht mehr in ihr Wohnsitzland Schweiz zurückkehren, da Flugbuchungen blockiert würden. Der Rat habe sich vor Gericht in Widersprüche verstrickt und kaum überzeugende eigene Argumente vorgelegt. Das Sanktionsregime, so Branco, erscheine im Fall Yamb weniger als Antwort auf den Ukrainekrieg, sondern eher als bequemes Werkzeug, um eine missliebige politische Stimme abzuräumen.
Besonders bezeichnend: Ein erheblicher Teil des „Beweismaterials“ stamme aus öffentlich zugänglichen Quellen, Think-Tanks und Presseberichten – nicht selten aus NATO-nahen oder EU-finanzierten Umfeldern. Ein bemerkenswerter Zirkelschluss: Politische Zuschreibungen werden in Netzwerken erzeugt, publiziert und später als „Legitimation“ für administrative Maßnahmen wieder eingesammelt. Eine geschlossene Wertschöpfungskette der Diffamierung, sozusagen.
Das System ist der Skandal
Der gemeinsame Tenor der Anhörung war so deutlich wie unbequem: Sanktionen wirken faktisch wie Strafen, werden aber nicht unter den strengen Garantien des Strafrechts verhängt. Keine Anklage, keine vorherige Anhörung, kein Richter, der vor Wirksamwerden die Beweise prüft. Der Rechtsweg führt – wenn überhaupt – erst im Nachhinein nach Luxemburg. Bis dahin haben Kontosperrungen, Reiseverbote, berufliche Blockaden und öffentliche Stigmatisierung längst ihre zerstörerische Wirkung entfaltet.
Erst kommt die Sanktion, dann – vielleicht, irgendwann – die juristische Debatte. Und selbst wenn Betroffene später Recht bekommen sollten, könne der Rat mit leicht veränderter Begründung schlicht neu listen. Der Rechtsstaat dreht sich im Kreis, aber er korrigiert nicht mehr.
Die Wertegemeinschaft im Spiegel
Die Europäische Union inszeniert sich gern als globaler Musterknabe in Sachen Rechtsstaat, Grundrechte und Pressefreiheit. Sie belehrt mit erhobenem Zeigefinger Ungarn, die Türkei, Russland – und merkt offenbar nicht, dass sie selbst längst dabei ist, jene Standards auszuhöhlen, die sie anderen mit moralischem Pathos predigt. Der Fall Doğru ist geradezu lehrbuchhaft: Ein deutscher Journalist soll nach eigener Darstellung wegen seiner Berichterstattung sanktioniert worden sein, falsch als Ausländer geführt, finanziell vernichtet, samt Familie. Und niemand zwischen Köln, Berlin und Brüssel will Verantwortung übernehmen.
Man muss die Positionen der Beteiligten politisch nicht teilen, um den demokratischen Alarmfall zu erkennen. Wenn supranationale Institutionen Menschen wirtschaftlich und sozial vernichten können, ohne dass die üblichen rechtsstaatlichen Sicherungen greifen, dann ist nicht nur der Betroffene in Gefahr, sondern die freiheitliche Ordnung selbst. Der Bundestag in Berlin – inzwischen unter einer Großen Koalition aus CDU/CSU und SPD, die sich gern als Hüterin des Rechtsstaats geriert – hat all dies klaglos durchgewunken. Eine Strafverfolgung wegen Ticketkauf für einen Journalisten? Dass es zu solchen Absurditäten kommen kann, sagt mehr über den Zustand der politischen Klasse aus als jeder Wahlkampfslogan.
Ein Satz, der hängenbleibt
Michael von der Schulenburg, langjähriger UN-Diplomat und heute Europaabgeordneter für das BSW, formulierte am Ende der Veranstaltung einen Satz, der nachhallt: Er fühle sich oft beschämt, Mitglied dieses Europäischen Parlaments zu sein. Nach diesem Nachmittag versteht man, was er damit meint. Es hat sich ein Zustand etabliert, in dem einschneidende Maßnahmen sofort greifen – aber niemand mehr greifbar ist, der sie verantwortet. Und wo niemand zuständig ist, regiert am Ende: Willkür.
Was bleibt für den Bürger?
Wer in diesen Tagen erlebt, wie souverän Brüssel und Berlin mit Konten umspringen, wie schnell aus „Sanktion“ ein Synonym für „bürgerlicher Tod“ wird, der sollte sich eine ganz simple Frage stellen: Wie krisenfest ist mein eigenes Vermögen eigentlich, wenn der Staat plötzlich beschließt, dass jemand im Behördenapparat etwas an mir „verdächtig“ findet? Digitale Guthaben sind nichts weiter als Einträge in fremden Datenbanken – jederzeit einsehbar, jederzeit einfrierbar, jederzeit politisch instrumentalisierbar. Physisches Gold und Silber dagegen sind seit Jahrtausenden das, was sie waren: Werte, die man in der Hand hält, ohne auf das Wohlwollen einer Behörde angewiesen zu sein. In Zeiten, in denen rechtsstaatliche Selbstverständlichkeiten schmelzen wie Butter in der Sonne, gewinnt diese schlichte Eigenschaft einen ganz neuen Wert.
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