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02.10.2026
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Wahl-Beben in Magdeburg: Wird der AfD-Triumph jetzt annulliert?

Wahl-Beben in Magdeburg: Wird der AfD-Triumph jetzt annulliert?
Symbolbild: KI-generiert

Knapp vier Wochen nach dem Rekordsieg der AfD in Sachsen-Anhalt steht die Gültigkeit der ganzen Landtagswahl zur Debatte. Die Berliner Parteienrechtlerin Sophie Schönberger hält eine Wiederholung für möglich. Ihr Vorwurf: Die AfD-Fraktion soll ihre landesweiten „Bürgerdialoge“ mit staatlichen Fraktionsmitteln bezahlt und dort zugleich Wahlkampf gemacht haben.

43,8 Prozent und dann kommen die Juristen

Am 6. September kam die AfD mit Spitzenkandidat Ulrich Siegmund laut vorläufigem Endergebnis auf 43,8 Prozent. Kein Landesverband der Partei hat je besser abgeschnitten. Die CDU von Ministerpräsident Sven Schulze stürzte dagegen auf 17,2 Prozent ab und erzielte damit ihr schlechtestes Ergebnis im Land.

Die Wahlbeteiligung lag bei 77,8 Prozent, so hoch wie nie. Mit 39 von 83 Sitzen verfehlte die AfD die absolute Mehrheit nur knapp. Siegmund will trotzdem eine Regierung bilden. Ausgerechnet jetzt taucht die Frage auf, ob das Ergebnis überhaupt Bestand hat.

Der Vorwurf: Wahlkampf auf Staatskosten

Schönberger lehrt an der Freien Universität Berlin. Dem „Spiegel“ sagte sie, ein Großteil des AfD-Wahlkampfs sei aus Fraktionsmitteln finanziert worden:

„Das war offensichtlich rechtswidrig und könnte in der Konsequenz dazu führen, dass die Landtagswahl erfolgreich angefochten werden kann.“

Die Rechtslage ist eindeutig, die Praxis weniger. Fraktionen dürfen Steuergeld für Öffentlichkeitsarbeit ausgeben, aber nur, um über die Arbeit ihrer Abgeordneten zu informieren. Das Fraktionsgesetz des Landes sagt dazu klar: „Diese Leistungen dürfen nicht für Zwecke der Parteien verwendet werden.“

Nach Medienberichten verweist Schönberger auch auf das Parteiengesetz. Danach gelten Werbemaßnahmen einer Fraktion für ihre Partei als verbotene Spende. Bisher seien solche Anfechtungen daran gescheitert, dass Gerichte keinen Einfluss auf das Ergebnis erkennen konnten. In Sachsen-Anhalt könne man das wegen der Zahl und Dauer der Veranstaltungen anders sehen, meint die Juristin.

Auch Fachkollegen sind skeptisch

Der Freiburger Staatsrechtler Fabian Michl sieht laut Berichten einen möglichen Wahlfehler. Sein Berliner Kollege Christoph Möllers bremst dagegen. Es gebe kaum ein brauchbares Kriterium dafür, ab wann ein Fehler das Ergebnis verändert habe. Eine Neuwahl sei außerdem ein so massiver Eingriff, dass Gerichte sie kaum anordnen würden.

Seit April bekannt, aber erst jetzt ein Skandal?

Neu ist das alles nicht. Das ARD-Magazin „Kontraste“ hat schon im April über die Bürgerdialoge berichtet. Von einer möglichen Wahlwiederholung sprach damals niemand. Die Debatte kam erst auf, als die Stimmen ausgezählt waren und die AfD weit vorne lag. Viele Bürger dürften das für bemerkenswert halten.

Dazu kommt: Die Grenze zwischen Bürgerinformation und Wahlwerbung ist bei Veranstaltungen aller Fraktionen fließend. Wer bei der AfD genau hinschaut, müsste das konsequenterweise auch bei allen anderen Fraktionen tun.

So könnte es weitergehen

Ein Einspruch ist möglich. Den Ablauf regelt das Gesetz:

  • Jeder Wahlberechtigte in Sachsen-Anhalt kann Einspruch einlegen. Die Frist endet einen Monat, nachdem das Ergebnis im Ministerialblatt veröffentlicht wurde.
  • Zuerst prüft der Wahlprüfungsausschuss des Landtags.
  • Danach kann das Landesverfassungsgericht angerufen werden. Bis zu einer Entscheidung können Monate oder sogar Jahre vergehen.

Dass eine Wahl tatsächlich wiederholt wird, kommt in Deutschland nur selten vor. Berlin musste die Abgeordnetenhauswahl von 2021 nach massiven Pannen im Februar 2023 komplett wiederholen. Ein Gegenbeispiel ist das Jahr 2009: Damals erklärte das Bundesverfassungsgericht den Einsatz von Wahlcomputern bei der Bundestagswahl 2005 für verfassungswidrig. Wiederholt wurde die Wahl trotzdem nicht, weil der Fehler die Sitzverteilung nicht beeinflusst hatte.

Ein riskantes Spiel mit dem Wählerwillen

Ob die Bürgerdialoge gegen das Gesetz verstießen, müssen Gremien und Gerichte klären. Ein Rechtsstaat darf so etwas nicht ignorieren. Eine annullierte Wahl mit Rekordbeteiligung wäre aber ein politisches Erdbeben, und der Vertrauensschaden ließe sich kaum abschätzen.

Ob eine Wiederholung den Gegnern der AfD überhaupt helfen würde, ist offen. Gut möglich, dass die Wähler dann erst recht ein Zeichen setzen. Eine Frage bleibt in jedem Fall: Wie viel Vertrauen in die Demokratie bleibt, wenn erst nach der Auszählung über die Spielregeln gestritten wird?

Hinweis: Dieser Beitrag ist keine Rechtsberatung. Er gibt die Meinung unserer Redaktion und die uns vorliegenden Informationen wieder.

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